Sitzung des Gemeinderates vom 21. Jänner 2010 VORSITZENDE: Bürgermeisterstellvertreterin Lisa R ü c k e r Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h BAUER Susanne Mag.a / BAUMANN Heinz / BENEDIK Ingrid E BERGMANN Ingeborg E BINDER Sigrid / DE MONTMORENCY Gerald / EBER Manfred / EICHBERGER Klaus / ENNEMOSER Verena Mag.a / FABISCH Andreas / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing. / GROSZ Gerald / HAAS-WIPPEL Waltraud / HAGENAUER Peter / HAßLER Gerald Mag. / HERPER Karl-Heinz / HOFMANN-WELLENHOF Bernhard Dipl.-Ing. Dr. / HOHENSINNER Kurt / HÖTZL Christoph / JAHN Christina / KOLAR Wilhelm / KOROSCHETZ Johann / KORSCHELT Harald Mag. / KOWALD Mario Mag. / KRAMPL Dagmar / KRAXNER Bernhard / KVAS Karl Mag. / LINHART Gunther Dipl.-Ing. / LOHR Roland Ing. / MARIACHER Gerhard Mag. / MARTINER Andreas E MAYR Peter / MEIßLITZER Edeltraud / MOLNAR Andreas Mag. / MÜLLER Johann / NEUMANN Dominic / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / RICHTER-KANIK Nuray Dr. / SCHLOFFER Gertrude / SCHNEIDER Stefan / SCHÖNBERGER Rene Mag. / SCHRÖCK Georg / SIKORA Christian E SIPPEL Armin / SPATH Gerhard Mag. / SPRACHMANN Karin Mag.a Dr. / TABERHOFER Ulrike Mag.a / TITZ Martin Mag. / TOPF Georg Dipl.-Ing. / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. E RÜCKER Lisa Bgm.-Stvin. / EDLINGER Elke / EISEL-EISELSBERG Detlev / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / GRABNER Sonja Mag.a (FH) / KAHR Elke / RIEDLER Wolfgang Mag. Dr. / RÜSCH Gerhard Dipl.-Ing. Dr. / SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER : GR. Stefan SCHNEIDER STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 12.50 Uhr ENDE DER SITZUNG: 18.30 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 21. Jänner 2010 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. Präs. 11245/2003-28 Roswitha Scharl, Abt. f. Gemeindeabgaben, Bevollmächtigung zur Vertretung der Stadt Graz in Vollstreckungssachen Berichterstatter/in: (Seite 42) ^ 2. A 5 – 14207/2004 - 4 Graz, 29.12.2003 Aktion „Fahrten mit dem Behindertentaxi“; Einführung einer Einkommensgrenze, Aufwandsgenehmigung über € 550.000,-- auf FiPos 1.42910.620600 Berichterstatter/in: GRin Gesek (Seite 45-46) 3. A 6-2405/2003-94 „Caritas Frauenwohnhaus“ Petition des Gemeinderates an die zuständige Innenministerin Berichterstatter/in: GRin Potzinger (Seite 43) 4. A 8 – 674/2009-38 Stadtbaudirektion Messequartier – Infrastrukturausbau 1. Projektgenehmigung über € 2,750.000,-- in der AOG 2010-2013 2. Nachtragskredit in Höhe von € 600.000,-- in der AOG 2010 Berichterstatter/in: GR Mayr (Seite 47-54) 5. A 10/BD–22483/2008–11 Messequartier – Infrastrukturausbau Projektgenehmigung in Höhe von € 2,75 Mio - Aufschließungsstraße Klosterwiesgasse inkl. straßenbegleitende Baumpflanzungen, Entwässerung und Kfz-Abstellflächen - Kreuzungsausbau Jakominigürtel - Klosterwiesgasse - Neuordnung der Kfz-Abstellplätze am Jakominigürtel - Geh- und Radwegdurchwegung des Bereiches Messequartier / Moserhofschlössel - Öffentliche Grünverbindung Münzgrabenstraße/ Moserhofschlössel Berichterstatter/in: GR Mayr (Seite 47-54) 6. A 8/2– 03797/2006-8 Grazer Parkgebührenverordnung 2006 (Kurz–) Parkzonen/ Anpassung Berichterstatter/in: GR Hohensinner (Seite 55-58) 7. A 14_K_556_1996_41 Erfordernis der Zweidrittelmehrheit 05.06.1 Bebauungsplan Köflachergasse – Eggenbergerstraße 1. Änderung V. Bez., KG Gries Beschluss Berichterstatter/in: GR Müller (Seite 59) 8. A 14_040903_2009 Erfordernis der Zweidittelmehrheit XI. Bez. KG Wenisbuch Grundstück Nr. 614 Beschluss Teilaufhebung des 05.14 Aufschließungsgebietes Berichterstatter/in: GR Dr. Hofmann-Wellenhof (Seite 60) 9. A 15-5520/2006 Förderungsrichtlinien für die Landwirtschaft; Änderung Berichterstatter/in: GRin Mag. Pavlovec-Meixner (Seite 43) Graz. 21. Jänner 2010-02-16 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. N a c h t r a g 1. A 8 – 6068/2009-2 Finanz- und Vermögensdirektion Resolution zur finanziellen Lage der Städte Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 43-44) 2. A 8 – 18345/06-32 Universalmuseum Joanneum GmbH Richtlinien für die o.Generalversammlung am 11.2.2010 gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 44) 3. A 8 – 40946/08-25 Umwelttechnik Netzwerkbetriebs GmbH – ECO WORLD STYRIA Stimmrechtsermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Berichterstatter/in: GR DI Linhart (Seite 44-45) 4. A 8 – 25167/06-24 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 45 Abs 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Mindestanzahl der Anwesenden: 38, Zustimmung von mindestens 29 Mitgliedern des Gemeinderates Aktualisierte Zinsrisiko- und Finanzierungs- strategie 2010 Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 60-62) 5. A 8 – 41291/2009-1 Stadtschulamt, Unterhaltsreinigung der städtischen Pflichtschulen, Fremdvergabe; Projektgenehmigung über € 580.000,-- in der OG 2010-2012 Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 62-69) 6. SSA-13057/2009-4 Unterhaltsreinigung der städtischen Pflichtschulen; Fremdvergabe; Projektgenehmigung über € 580.000,-- für die Jahre 2010 bis 2012; FiPos 1.21100.728010; € 276.400,-- und FiPos 1.21220.728010; € 303.600,-- Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 62-69) 7. A 8/4 – 31685/2007 A 10/5-10078/2006 GR Mariacher ist befangen und wird für die Beratung und Beschlussfassung den Sitzungssaal verlassen Projekt Hochwasserschutz Mariatrosterbach Grundeinlösen und Dienstbarkeiten für die Errichtung des Rückhaltebeckens Mariatrost Berichterstatter/in: GR Hohensinner (Seite 69-72) 8. A 14-04310/2008 abgesetzt! 8.11.0 Bebauungsplan Sternäckerweg – Johann-Weitzer-Weg VIII. Bez., KG Graz Stadt-Messendorf Berichterstatter/in: 9. A 16-19466/2006 5. Grazer Kulturdialog; Informationsbericht Berichterstatter/in: StR Dr. Riedler (Seite 45) 10. StRH-681/2010-1 Tätigkeitsbericht 2009 Berichterstatter/in: GR Mag. Korschelt (Seite 72-74) Graz, 21. Jänner 2010 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh Seite Übersicht der Gegenstände Nachruf 1) Stadtrat a.D. Walter Gotschacher 12 Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Bericht des Rechnungshofes Stromnetz Graz GmbH & Co KG, GZ: 001-506/333-S3-1/09 13 2) Protokollgenehmigung 13 3) Festsetzung der Termine der ordentlichen Sitzungen des Gemeinderates im Jahre 2010 und der ersten ordentlichen Sitzung im Jahr 2011 13-15 4) Rechnungsjahr 2009, diverse Überschreitungen von Kreditansätzen 15 5) Verrechnung bzw. Tagsatz für den Bereich Akutgeriatrie/Tagesklinik für nicht sozialversicherte Patienten 15-16 Fragestunde des Gemeinderates 1) Verkehrskonzept St. Peter (GR. Mag. Spath, ÖVP an Bgm.-Stvin. Rücker, Grüne) 17-20 2) ÖV-Tarife für MindestpensionistInnen und Behinderte mit geringem Einkommen (GRin. Meißlitzer, SPÖ an Bgm.-Stvin. Rücker, Grüne) 20-24 3) Baumschutz (GR. Schneider, Grüne an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 24-26 4) Zukunft der Hummelkaserne (GRin. Schloffer, KPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 26-28 5) Nachteiliger Finanzausgleich für Graz (GR. Mag. Korschelt, FPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 28-31 6) Berichterstattung in der „Kleinen Zeitung“ zum Thema „Aufregung um Virenfälle in Seniorenheim“ (GR. Mag. Mariacher, BZÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 31-33 7) Sonderschicht der Müllabfuhr zu Feiertagen (GRin. Mag.a Ennemoser, ÖVP an Bgm.-Stvin. Rücker, Grüne) 33-37 8) FußgängerInnen-Schutzweg Krenngasse/Naglergasse (GR. Eichberger, SPÖ an Bgm.-Stvin. Rücker, Grüne) 37-41 Tagesordnung 42-74 Dringlichkeitsanträge 1) Petition an die Bundesregierung bezüglich des Verbots von Krachern der Kategorien FII und FIII, Kleinfeuerwerk (GR. Rajakovics, ÖVP) 75-80 2 Demokratiereform/Statutenkonvent (GR. Herper, SPÖ) 80-84 3) Verpartnerung im Trauungssaal (GRin. Haas-Wippel, SPÖ) 85-90 4) Petition an das Land Steiermark – Pflegefreistellung (GR. Ing. Lohr, FPÖ) 91-96 5) Solidarität mit den Beschäftigten in Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufen (GR. Eber, KPÖ) 96-100 6) Valorisierung der Wohnbeihilfe (GRin. Bergmann, KPÖ) 101-103 7) Allgemeines Bettelverbot im Stadtgebiet von Graz (GR. Grosz, BZÖ) 103-109 8) Durchführung einer Volksbefragung gemäß § 82 Volksrechtegesetz durch die Landesregierung (GR. Grosz, BZÖ) 109-111 Anfragen an den Bürgermeister 1) 110-kV-Bahnstromleitung entlang der GKB-Trasse (GR. Mag. Haßler, SPÖ) 112-114 2) Wartung und Reinigung der elektronischen GVB- Fahrplananzeigen (GR. Eber, KPÖ) 114-115 3) Steinfeldfriedhof (GR. Eber, KPÖ) 115-116 4) Chippflicht für Hunde – Unterstützung für Hundebesitzer mit geringem Einkommen (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 116-117 5) Attraktivierung der Umgebung des Schlosses Lustbühel (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 118-119 6) Senkung der Parkgebühren im LKH-Parkhaus (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 119-120 7) Beratungscontainer für Polizei (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 120-121 8) Volksschule Graz – Ries, Nachnutzung (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 121-122 9) System Syntegration vom Malik Management Zentrum St. Gallen (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 122-123 10) Gesamtkosten der Inserate der Stadt Graz im Jahr 2009 (GR. Grosz, BZÖ) 124-125 11) Aufwendungen für die Büros des Bürgermeisters, der Bürgermeisterstellvertreterin, der Stadträte und Stadträtinnen (GR. Grosz, BZÖ) 125-126 12) Reisekosten für die Mitglieder der Stadtregierung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2009 (GR. Mag. Mariacher, BZÖ) 126-128 Anträge 1) Ausbau der Bezirksinformationen in den magistratseigenen Medien (GR. Mayr, ÖVP) 129-130 2) Kurzzeitbetreutes Wohnen (GR. Hohensinner, ÖVP) 130-132 3) Befristeter Zugang zum Arbeitsmarkt für Absolventen einer österreichischen Hochschule aus Drittstaaten (GR. Hohensinner, ÖVP) 132-139 4) Barrierefreier Zugang zum Shopping Nord (GR. Mag. Kowald, ÖVP) 139-140 5) Errichtung einer VS-Ampelanlage im Kreuzungsbereich Kärntner Straße/Hafnerstraße/Hans-Hegenbarth-Allee (GR. Mag. Haßler, SPÖ) 141-142 6) Verbessertes Baustellenmanagement (GR. Eichberger, SPÖ) 142-144 7) Erhaltung des universitären Forschungsstandortes Graz und Arbeitsplätze in Graz (GR. Mag.a Dr. Sprachmann, SPÖ) 144-146 8) Referat für BürgerInnenbeteiligung (GR. Jahn, Grüne) 146-148 9) Least Cost-Analyse 2. Fernwärmeleitung (GR. Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 148-150 10) Geruchsbelästigung durch Tiertransporter-Waschanlage und Tierabfälle im Schlachthof (GRin. Bergmann, KPÖ) 151-152 11) Errichtung eines Fußgängerüberganges im Bereich der Eythgasse an der Straßgangerstraße (GRin. Bergmann, KPÖ) 152-153 12) Errichtung eines Fußgängerüberganges im Bereich Kapellenstraße/Am Wagrain nach der Bahnunterführung (GRin. Bergmann, KPÖ) 154-155 13) Errichtung einer Druckknopfampelanlage und Wiederherstellung des Fußgängerüberganges im Kreuzungsbereich Herrgottwiesgasse/ Auf der Tändelwiese/Puchstraße (GRin. Bergmann, KPÖ) 155-157 14) Durchführung einer Belastungsvergleichsstudie unter Exekutivbeamtinnen und –beamten (GR. Schneider, Grüne) 157-159 15) Zweispuriger Ausbau der Linie 1 zwischen den Stationen Hilmteich und Mariagrün (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 159-160 16) Aufrechterhaltung der Finanzierung der Prozessbegleitung und weitere Absicherung dieser Arbeit von TARA (GRin. Mag.a Taberhofer, KPÖ) 160-162 17) Rad- und Gehweg Zweierbosniakengasse – Lückenschluss Schloss St. Martin (GRin. Schloffer, KPÖ) 162-164 18) Einsatz von Feinstaubkleber (GR. Ing. Lohr, FPÖ) 164-165 19) Gegenderte Texte/Kostenerhebung (GR. Sippel, FPÖ) 165-168 20) AUA - Reduktion von Flugverbindungen (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 169-170 21) Situation minderjähriger Kinder und Jugendlicher, welche hilfsbedürftige Familienangehörige zu Hause betreuen und pflegen (GR. Mag. Mariacher, BZÖ) 170-173 22) Sicherheitsproblematik beim Ein- bzw. Ausgang der Neuen Mittelschule St. Andrä zum „Platz der Freiwilligen Schützen“ und Platzumgestaltung (GR. Dipl.-Ing. Topf, ÖVP) 173-175 23) Schulumfeld NMS St. Andrä/Vorschläge der SchülerInnen (GRin. Haas-Wippel, SPÖ) 176-178 Absetzung der Tagesordnungspunkte: NT 8) A 14-04310/2008, 8.110 Bebauungsplan Sternäckerweg - Johann Weitzerweg, VIII. Bez., KG Graz Stadt-Messendorf Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen im Präsidialamt-Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Die Vorsitzende, Bürgermeisterstellvertreterin Lisa R ü c k e r , eröffnet um 12.50 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Sie stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm.-Stvin. Rücker: Aus Krankheitsgründen ist der Bürgermeister heute entschuldigt, deswegen übernehme ich den Vorsitz und bitte Sie, alle Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können. Ich eröffne damit die Gemeinderatssitzung am 21. 1. und stelle fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist und dass ordnungsgemäß einberufen wurde. Als Erstes möchte ich die entschuldigten Gemeinderatsmitglieder bekanntgeben. Gemeinderätin Binder ist dienstlich verhindert, Gemeinderätin Jahn kommt etwas später, Gemeinderat Martiner ist dienstlich verhindert und die Gemeinderäte Sikora und Gemeinderätin Benedik sind erkrankt. Ich möchte nun, bevor wir in die ordentliche Sitzung übergehen, zu einer Trauerminute einladen. Nachruf Stadtrat a. D. Walter Gotschacher Wie allen bekannt ist, ist Herr Stadtrat a. D. Walter Gotschacher am 2. Jänner dieses Jahres verstorben. Er war Stadtrat der Stadt Graz und ist im 77. Lebensjahr von uns gegangen. Der SPÖ-Politiker war zwischen 1968und 1985 Grazer Gemeinderat und zwischen 1985 und 1993 Schulstadtrat. Der ehemalige Direktor der Hauptschule Puntigam und erfahrene Schulpolitiker war Träger vieler hoher Auszeichnungen, unter anderem des Großen Ehrenzeichens des Landes Steiermark und der Viktor-Adler-Plakette. Ich ersuchen den hohen Gemeinderat, Herrn Stadtrat a. D. Walter Gotschacher, mit einer Trauerminute zu gedenken. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Bericht des Rechnungshofes Stromnetz Graz GmbH & CO KG, GZ: 001.506/333-S3-1/09 Bgm.-Stvin. Rücker: Der Rechnungshof legte am 22.12.2009 dem Landtag Steiermark den Jahrestätigkeitsbericht 2009 vor. Der Bericht des Rechnungshofes beinhaltet auch das Nachfrageverfahren mit der die Verkehrsbetriebe betreffend Beschaffung und Einsatz von Niederflurstraßenbahnen ausgesprochen hatten. Das Prüfergebnis wurde am 22. Dezember 2009 über Ersuchen des Rechnungshofes den Mitgliedern des Gemeinderates beziehungsweise an die Stadtverwaltung übermittelt. Außerdem steht der Bericht des Rechnungshofes unter www.rechnungshof.gv.at im Internet zur Verfügung. Ich ersuche Sie, den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes zur Kenntnis zu nehmen. 2) Protokollgenehmigung Bgm.-Stvin. Rücker: Das Protokoll über die außerordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 2. November 2009 wurde von Frau Gemeinderätin Sissi Potzinger überprüft und für in Ordnung befunden. Die Vervielfältigungen werden auch diesmal den Klubs zur Verfügung gestellt. 3) Festsetzung der Termine der ordentlichen Sitzungen des Gemeinderates im Jahre 2010 und der ersten ordentlichen Sitzung im Jahre 2011 Bgm.-Stvin. Rücker: Gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat setzt der Gemeinderat über Vorschlag des Bürgermeisters zu Beginn eines jeden Jahres die Termine der ordentlichen Gemeinderatssitzungen für das laufende Jahr sowie den Termin der ersten ordentlichen Sitzung für das kommende Jahr fest. Der Vorschlag des Bürgermeisters lautet: Donnerstag, 25. Februar 2010, 12.00 Uhr, Zeit bleibt, außer für die Finanz-Budgetsitzung, gleich. Donnerstag, 25. März 2010, Donnerstag, 22. April 2010, Donnerstag, 20. Mai und Donnerstag 24. Juni, die Sommerpause folgt und dann am 23. September, 21. Oktober, 18. November, am 13. Dezember gibt es, wie gesagt, den Budgetgemeinderat, der um 9.00 Uhr beginnt und die erste Sitzung im kommenden Jahr wird der 20. Jänner 2011 sein. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand, es gibt dazu eine Wortmeldung. GR. Mag. Fabisch: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion nimmt diese Information nicht zustimmend zur Kenntnis, weil wir glauben, dass das höchste politische Organ in dieser Stadt sich nicht leisten kann, ein Vierteljahr nicht zu tagen und wir würden ersuchen, im ersten Drittel des Juli noch eine Sitzung einzuplanen. Dankeschön (Applaus KPÖ, FPÖ und BZÖ). GR. Herper: (Begibt sich nicht zum Rednerpult) Ich hätte nur gerne gewusst, wie das Prozedere ist. Bgm.-Stvin. Rücker: Dass Prozedere genau. Es ist so, dass dem Vorschlag zugestimmt wird oder abgelehnt wird; wenn er mehrheitlich abgelehnt wird, dann soll der Bürgermeister noch mal einen neuen Vorschlag einbringen, so ist das Prozedere dazu. Es ist im Vorfeld ausgeschickt worden und das ist der Vorschlag, der jetzt vorliegt und ich denke, wer jetzt dagegen stimmt, wenn eine mehrheitliche Entscheidung zustande kommt, dann ist so entweder der Vorschlag angenommen oder er legt einen neuen Vorschlag vor. Die Mitteilung wurde mit Mehrheit angenommen. 4) Rechnungsjahr 2009, diverse Überschreitungen von Kreditansätzen Bgm.-Stvin. Rücker: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.11.2001 den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes zum Rechnungsabschluss 2000, die Stellungnahmen der StadtsenatsreferentInnen sowie die des Kontrollausschusses, einschließlich der Vorschläge zur Beseitigung der aufgezeigten Mängel, zur Kenntnis genommen. Darin enthalten war unter anderem die Vorgabe, dass dringliche Verfügungen am Jahresende, die dem Gemeinderat im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr vorgelegt werden konnten, diesem in seiner nächsten Sitzung des neuen Haushaltsjahres zur Kenntnis zu bringen sind. Dazu gibt es jetzt zwei: Im Bereich der Kinderbildung und Kinderbetreuung sind aus dem Zeitraum 1989 bis Ende 2004 offene Elternbeiträge in Höhe von 270.0237,31 Euro abzuschreiben. Aus diesem Grund war eine Überschreitung der Finanzposition 1.240000.690000 „Schadensfälle“ der DKL 08690 um 270.100,- Euro notwendig. Mit Gemeinderatsbericht vom 14.12.2009 wurde der Sammelnachweis 1 „Personalkosten“ um eine Million Euro erhöht. Nach Überleitung des Monats Dezember waren weitere Überschreitungen auf der Finanzposition, die Nummer werde ich jetzt nicht durchlesen, über insgesamt Euro 220.000,-, davon 30.000,- Euro nur aus EDV-technischen Gründen, notwendig. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, diese Kreditüberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen. 5) Verrechnung beziehungsweise Tagsatz für den Bereich Akutgeriatrie/Tagesklinik für nicht sozialversicherte Patienten in Höhe von € 267,50 Bgm.-Stvin. Rücker: Wir kommen zur letzten Mitteilung. Gemäß § 45 (2) Ziffer 14 des Statutes der Landeshauptstadt gibt es eine Verfügung des Bürgermeisters gemäß § 58 (1) des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967. Dieser Dringlichkeitsverfügung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Verrechnung beziehungsweise den Tagsatz für den Bereich Akutgeriatrie/Tagesklinik für nicht sozialversicherte Patienten in Höhe von 267,50 Euro. Dieser Tagsatz ergibt sich bei gleich bleibenden Aufwendungen lediglich aus der Erhöhung der Pflegetage. Somit kommt es zu einer Verringerung des beschlossenen Tagsatzes von 352,50 auf 267,50 Euro. Alle übrigen Tagsätze wurden vom land Steiermark so verordnet, wie der Gemeinderat am 14.12.2009 beschlossen hatte. Da aufgrund der Terminsituation die erforderliche rasche Einholung sowohl die Zustimmung des Gemeinderates als auch des Verwaltungsausschusses für die GGZ nicht möglich war, eine kurzfristige Entscheidung im Gegenstande aber im Interesse der Stadt Graz lag, wurde über Antrag der GGZ am 16.12.2009 gemäß § 58 des Statutes der Landeshauptstadt gemäß § 45 des Statutes der Landeshauptstadt Graz eine dringliche Verfügung getroffen. Ich ersuche daher, die vom Bürgermeister am 16.12. getroffene Dringlichkeitsverfügung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 12.57 Uhr den Vorsitz. F R A G E S T U N D E Beginn: 12.57 Uhr Ende: 14.00 Uhr 1) Verkehrskonzept St. Peter GR. Mag. Spath stellt an Bgm.-Stvin. Rücker folgende Frage: GR. Mag. Spath: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat! Ich stelle diese Frage im Namen meiner St. Peter Gemeinderatskollegen an Sie, Frau Vizebürgermeisterin. Am 8. September 2009 fand im Pfarrsaal St. Peter eine Bezirksteilversammlung statt, an der Sie, gemeinsam mit den Verkehrsexperten des Magistrates, auch teilnahmen. Unter anderem haben Sie der anwesenden Bevölkerung, ca. 200 Personen, versprochen, ein Verkehrskonzept für St. Peter, insbesondere für den Teilbereich Sternäckerweg - St.-Peter-Hauptstraße - Hubertusstraße - Neufeldweg vorzulegen. Seitdem sind nun 4 Monate vergangen und zahlreiche Anfragen aus der Bevölkerung wurden an die St. Peter Gemeinderäte, an den Bezirksvorsteher und die Bezirksräte herangetragen, was mit dem von Ihnen versprochenen Verkehrskonzept sei. Sie kennen die vorgetragenen Bedenken, Anliegen und Wünsche der einzelnen Proponenten, die hauptsächlich auf eine Verkehrsberuhigung vor der eigenen Haustüre abzielen. In diesem Gebiet entstand in den letzten Jahren aber auch eine Vielzahl an Wohnungen. Weitere Großgrundstücke sind bereits als Bauland gewidmet und lassen eine rege Bautätigkeit in absehbarer Zukunft in diesem Teil von St. Peter erwarten. Eine weitere Belastung kommt durch die Errichtung einer Zuschauertribüne für 700 Personen beim Sturm-Trainingszentrum hinzu. Wo diese Zuschauer parken sollen, ist aber nicht geklärt. Namens des ÖVP–Gemeinderatsclubs stelle ich daher an Sie, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin Lisa Rücker, die F r a g e , wann gedenken Sie, Frau Vizebürgermeisterin, Ihr im September 2009 der St. Peter Bevölkerung zugesagtes Verkehrskonzept vorzulegen (Applaus ÖVP)? Bgm.-Stvin. Rücker: Danke für die Frage. Die Hoffnung, dass immer dann, wenn man ein Verkehrsproblem hat, mit einem Verkehrskonzept alles gelöst ist, kann ich leider nicht bestätigen. Es wurde auch in dem Sinn kein Verkehrskonzept zugesagt, es hat diese Veranstaltung gegeben am 8.9. In der Diskussion wurde offensichtlich, dass die unterschiedlichen AnrainerInnegruppen teilweise diametral unterschiedliche Interessen, so die Verkehrslage vor Ort, haben und somit auch sehr unterschiedliche Vorstellungen, Wünsche und Forderungen für die Gestaltung des Verkehrssystems haben. Da ging es um die Diskussion über Sperren, über Einbahnen, über ÖV-Erschließung, über Durchlässigkeit. Leider scheint auch hier die Vorstellung Platz zu greifen, im jeweils eigenen Wohnungsumfeld zwar keinen Verkehr zu dulden, allerdings selbst auch keine Einschränkungen in Kauf zu nehmen, das war eines der Grunddiskussionsthemen. Zugesagt allerdings in der Veranstaltung wurden durch mich folgende Punkte: Dass nach der in der Bezirksteilversammlung geführten Diskussion Verkehrserhebungen vorgenommen werden, ein Teil ist auch schon geschehen. Ich kann kurz berichten, wie wir es gestern im Ausschuss kurz auch erläutert haben. In einem Teil ist momentan keine Verkehrserhebung möglich, weil die Hubertusstraße schon länger eine Baustelle darstellt und deswegen dort kein übliches Verkehrsverhalten zu messen ist. Im Sternäckerweg wurde gerade vor ein paar Tagen eine Verkehrserhebung abgeschlossen, die übrigens eindeutig gezeigt hat, dass zwei Drittel des dort auftretenden Verkehrs hausgemachter Verkehr vor Ort ist. Das ist, denke mir, auch wichtig als Hinweis, wenn man dann diskutiert über die anderen und die eigenen Wege. Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Sternäckerweg ist auch zugesagt worden, dass für die Durchwegung von Fuß- und Radverkehr gesorgt wird, beim Johann-Weitzer-Weg ein direkter Anschluss des geplanten Bebauungsplangebietes an den Sternäckerweg im Osten verfolgt wird, das ist ja auch Thema im Bebauungsplan, im Bereich des Trainingszentrums die Frage des fehlenden Gehsteigs geklärt wird, auch hier haben wir gestern kurz erläutert, dass das nicht so einfach ist, weil wir dort ein Regenwasserproblem haben, ein eklatantes, aber wir dort in der Klärung sind. Zum Fußballtrainingszentrum gab es die Zusage und gibt es inzwischen auch entsprechende Gespräche und Verhandlungen, wo ich auch den Sportstadtrat und die Sportabteilung eingebunden habe, um bestehende Parkplätze, die sich im Süden der Anlage befinden, auch in das Konzept einzubinden, weil offensichtlich dort vor Ort keine Möglichkeit für erhöhtes Parken gegeben ist. Dann habe ich zugesagt eine politische Entscheidung im Zusammenhang mit der Frage Offenhaltung Novalisgasse versus Hubertusstraße, sowie Hubertusstraße und Theodor-Storm-Straße und wie gesagt, auch diese Entscheidung ist davon abhängig, wie sich nach der Hubertusstraße und leider auch nach der bevorstehenden Baustelle St.-Peter-Hauptstraße die Situation dort herstellen lässt, weil wir derzeit eine Ausnahmesituation haben, die noch eine zeitlang andauert. Zwischenzeitlich wurden folgende Schritte durch die Abteilung für die Verkehrsplanung gesetzt: eben die Erhebung der Verkehre am Sternäckerweg inklusive Erhebung des Quell- und Zielverkehrs, es sind täglich 1.300 Fahrten, die dort stattfinden und wie gesagt, der Quell-/Zielverkehr vor Ort entstehend macht zwei Drittel aus, der Durchgangsverkehr ein Drittel dieser Fahrten. Eine entsprechende Erhebung im Bereich Hubertusstraße/Theodor-Storm-Straße wurde eben verschoben, weil wir derzeit eine Baustelle haben, damit ist auch ein Normalverkehr dort nicht bewertbar. Dann die Durchbindung des Rad- und Fußverkehrs zwischen Theodor-Storm-Straße und Johann-Weitzer-Weg wurde bereits vorher im Rahmen des Gutachterverfahrens im Planungsareal des Bebauungsplanes berücksichtigt. Der direkte Anschluss des Bebauungsplangebietes Johann-Weitzer-Weg ist ebenfalls berücksichtigt. Vorplanungen für den Gehsteig im Bereich Trainingszentrum wurden erstellt, hier bestehen eben Grundstücksverfügbarkeits- und Regenentwässerungsprobleme. Detaillierte Lösungsmöglichkeiten sind aber in Ausarbeitung. Ich versuche mich jetzt kurz zu halten, es ist noch folgendes anzumerken: Nicht immer ist ersichtlich, unter welchen Vorstellungen dort der Zusammenhang mit Verkehrsmaßnahmen wirklich zu Lösungen zu kommen ist und deswegen kommen bei einem umfangreichen Konzept auch Auswirkungen für solche Bevölkerungskreise, die gar nicht von einer Verkehrsentlastung betroffen sind. Die Erfahrungen und laufenden Diskussionen in anderen Stadtgebieten weisen auch genau diese konträren Wünschen und Ansprüche auf, diese groß angelegten Diskussionen innerhalb Politik, Planung und Bevölkerung führen zu einem erheblichen zusätzlichen Ressourcenbedarf, deshalb können großangelegte Verkehrskonzepte, die in der dafür notwendigen Qualität unter Einbindung der BürgerInnen abgewickelt werden, nur nach und nach geplant und begleitet werden und deswegen haben wir uns dort entschieden, einzelne Maßnahmen nach Möglichkeit auch im Zusammenhang mit den Baustellen zu setzen und ich kann ankündigen, dass es demnächst eine Vorstellung der Baustellenaktivitäten St.-Peter-Hauptstraße vor Ort geben wird, dass ich anwesend sein werde und auch diese Dinge der Bevölkerung dort erklären werde, damit auch die Geduld, die klar ist, dass die nur gering ist, muss ich leider noch ein bisschen strapazieren. GR. Mag. Spath: Sie haben gesagt, die Hubertusstraße konnte man das Verkehrsaufkommen nicht messen, weil sie dort Baustelle ist. Soviel ich weiß, glaube ich, seit einem Monat ungefähr nicht mehr Baustelle, aber meine Frage geht in diese Richtung. Wissen Sie schon, wann ungefähr mit der Bautätigkeit in der St.-Peter-Hauptstraße begonnen wird? Laut Medienberichten sollte das im Mai sein, kann dieser Termin gehalten werden und werden Sie rechtzeitig die Bevölkerung informieren? Bgm.-Stvin. Rücker: Ich kann Ihnen jetzt kein detaillierte Auskunft geben, weil meines Wissens im Vergabeverfahren da ein Problem bestanden hat, aber ich kann Ihnen diese Information gerne noch nachliefern, wann das genau ist, ich hoffe, wir können halten, aber es hat ein bisschen Probleme gegeben, wo wir mit dem Land uns koordinieren müssen, weil es ein gemeinsames Ausschreibeverfahren ist. 2) ÖV-Tarife für MindestpensionistInnen und Behinderte mit geringem Einkommen GRin. Meißlitzer stellt an Bgm.-Stvin. Rücker folgende Frage: GRin. Meißlitzer: Sehr geehrte Frau Bürgermeisterstellvertreterin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich an dich die F r a g e : Welche Maßnahmen gedenkst du zu setzen, um zu verhindern, dass sich das Verbund-Jahresticket für Mindestpensionistinnen und -pensionisten und Behinderte mit geringem Einkommen um 50 Prozent erhöht (Applaus SPÖ und KPÖ)? Bgm.-Stvin. Rücker: Danke für die Frage. Zuerst einmal ganz kurz, es handelt sich um kein Verbund-Jahresticket, es handelt sich um einen sogenannten Haustarif der GVB und da kommen wir genau zu dem Grundproblem, das dahinter steht. Es gibt eine relativ unübersichtliche Tarifsituation, was die sozialen Ermäßigungen bei der GVB, aber eben auch im Verbund betrifft. Und deswegen möchte ich zuerst ein paar Dinge grundsätzlich sagen, wie es derzeit aufgestellt ist und dann auch zu deiner konkreten Frage kommen. Betrachtet man den Bereich der Sozialtarifangebote, so kann man letztlich unter Berücksichtigung der Ermäßigung den Verkehrsverbund drei große Gruppen unterscheiden. Das ist die Mobilitäts-Card, die du jetzt meinst, die momentan 30 Euro im Jahr für eine Jahreskarte betrifft, das möchte ich auch im Verhältnis stellen, 330 Euro kostet ungefähr eine Ganzjahreskarte für Nichtermäßigte und da sind auch Leute dabei… Zwischenruf unverständlich. Bgm.-Stvin. Rücker: Bitte? 317 Euro. Die 317 Euro zahlen auch jene Menschen, die aus anderen Gründen wenig Einkommen haben, was für mich zum Beispiel nicht ganz nachvollziehbar ist und deswegen komme ich dann auf einen größeren Zusammenhang. Also die Mobilitäts-Card, die einen Haustarif darstellt dann gibt es die GVB-SeniorInnenkarte und die Ermäßigungen im Rahmen des Verkehrsverbundes. Anspruchsberechtigt bei der Mobilitäts-Card sind Frauen ab dem 60. Männer ab dem 65. Lebensjahr mit einem Einkommen, das 865 Euro bei Alleinstehenden und 1.297 Euro bei Ehepaaren unterschreitet. FrühpensionistInnen aus Invaliditätsgründen, Berufsunfähigkeitsgründen ohne Altersgrenze, ständig schwer Gehbehinderte und geistig und mehrfach beeinträchtigte Personen ohne Altersgrenze, die ebenfalls ein Einkommenslimit haben, 963 für Alleinstehende und 160 für jeden weiteren anspruchsberechtigten Angehörigen. Für die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels im Rahmen der Mobilitäts-Card ist eben der Bereitstellungsbeitrag in Höhe von 30 Euro pro Jahr zu entrichten, der mittels Erlagschein einzuzahlen ist und da ist dann eben auch der Pensionsabschnitt beziehungsweise Einkommensabschnitt vorzuweisen. Derzeit, also aus dem Jahr 2008 habe ich die letzte Zahl, sind es 5.285 Kundinnen und Kunden. GVB-SeniorInnenkarte, die seit 15. Februar 2008 auch auf allen anderen städtischen Linien in Graz gültig ist, da geht es um die zweistelligen Liniennummern, die gibt es als Monats-, Halbjahres- und Jahreskarten, anspruchsberechtigt hier auch ab 60/65, analog wie vorher, FrühpensionistInnen, eben auch hier gibt es eine definierte Bruttoeinkommensgrenze, das ist echt zu kurz für solche umfangreiche Fragestellungen, muss ich sagen. Ich möchte eine grundsätzliche Geschichte sagen, mir geht es darum, und deswegen stehe ich dieser Diskussion mit diesen 30 Euro Erhöhung auf 35 Euro übrigens, es ist in der Zeitung nicht ganz richtig dargestellt worden, fünf Euro Bearbeitungsgebühr beim ersten Mal ist bei den 30 Euro genauso zu zahlen wie bei den 35 Euro, erstmalige Bearbeitungsgebühr, und dann gibt es ein Pickerl jedes Jahr, ist gerechtfertigt, wenn man sieht, dass dieses Ticket jahrelang den gleichen Tarif hatte und letztendlich geht es darum, auf eine andere Form von Tarifgestaltung überhaupt zu kommen, die transparenter, übersichtlicher ist und letztendlich auch jenen Personengruppen zugute kommt, die momentan ausgelassen werden und ausgelassen werden momentan eine Alleinerzieherin, genauso wie jemand, der Notstandshilfe hat, wie andere, die ein niedriges Einkommen haben und in diese Richtung muss die Tarifgestaltung gehen und was ich vorschlage, dass wir bis Mitte des Jahres warten mit der Umstellung, weil bis dahin geklärt werden muss, ob diese Aktivpassvariante möglich ist oder nicht. In dem Zusammenhang ist es zu sehen die Diskussion und das will ich auch gerne, dass es so wahrgenommen wird und ich wundere mich schon, wenn von der Sozialdemokratie hier die Anfrage kommt, weil ihr hättet das ja in den letzten Jahren auch in der Hand gehabt, zu einer gerechteren Form der Tarifgestaltung zu kommen. Wir versuchen es jetzt anzugehen, mein Angebot an die zuständige Stadträtin ist ja da, wir haben auch unsere Daten geliefert, bis jetzt sehe ich da noch wenig Entgegenkommen, wenn es darum geht, auch über eine gemeinsame Finanzierung zu reden, und das wäre mir eigentlich wichtig. GRin. Meißlitzer: Ich merke schon, liebe Lisa Rücker, dass du gerne Wunschzettel schreibst, das Christkind ist erst sehr kurz vorbei, kommt ganz sicher. Ich denke mir einfach, dass du momentan auch nicht in der Lage bist, das Ganze zu durchblicken, weil du hättest gerne das Ganze schriftliche vorgelesen, um auch dir selber noch einmal einen Überblick zu verschaffen. Ich wünsche mir, und meine Frage an dich, wirst du das verändern und keine Wunschlisten und keine Wunschkonzerte mehr spielen, sondern konkret jetzt Vorlagen erarbeiten (Applaus SPÖ)? Bgm.-Stvin. Rücker: Liebe Edeltraud, deine Kollegin und ich sitzen seit Anfang des Jahres regelmäßig zusammen, ich konnte zwar das Interesse der zuständigen Sozialstadträtin wahrnehmen, in diese Richtung etwas zu tun, bisher kamen die Daten dazu und auch die Bereitschaft, dafür auch Geld in die Hand zu nehmen, von meiner Seite. Das braucht aber eine gemeinsame Herangehensweise, in der Form werden wir da nicht viel weiterkommen, wenn wir uns gegenseitig die Dinge um die Ohren schmeißen. Ich bin dafür, diese Erhöhung vorzunehmen, da gibt es einen ganz speziellen Grund dazu, der hat mit Steuerersparnis zu tun, das ist Geld, das wir brauchen können, um auf anderer Seite auch was weiterzubringen und das soll das Ziel sein. Das ist kein Wunschzettel, ist ja auch von euch sehr stark forciertes Thema, wo wir uns ja treffen und in dem Sinn könnten wir das auch im guten Einvernehmen entwickeln und ich hoffe, dass wir bis Mitte des Jahres eine Entscheidung treffen können, ob das machbar ist oder nicht. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Es gibt den Wunsch nach einer Berichtigung, Gemeinderat Wohlfahrt. GR. Dr. Wohlfahrt: (Begibt sich nicht zum Rednerpult) …die Jahreskarte kostet 334 Euro und wenn man da … Zwischenruf GRin. Meißlitzer: Die übertragbare Jahreskarte. Bgm.-Stvin. Rücker: Wir befinden uns hier in einem Tarifding, die übertragbare Jahreskarte, insofern haben beide recht. Die übertragbare Jahreskarte kostet 334 Euro und die Karte, die auf eine Person zugeschnitten ist, 317 Euro. Alle die eine Jahreskarte besitzen, wissen das ja auch und ich bin von meiner ausgegangen, weil ich eine übertragbare habe. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 13.25 Uhr den Vorsitz. 3) Baumschutz GR. Schneider stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Schneider: Hoher Gemeinderat, sehr geehrte Stadtsenatsmitglieder, liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe MitarbeiterInnen! Den Grünen ist der Grünraum in Graz immer ein großes Anliegen, das verwundert sicher nicht. Durch den unglückseligen Vorfall am Mariahilferplatz angeregt, darf ich deshalb zum Thema Baumschutz folgende F r a g e stellen: Wie viele Ersatzpflanzungen gemäß der Grazer Baumschutzverordnung wurden in den Jahren 2006 bis 2009 vorgeschrieben und wie viele Strafen und in welcher Strafhöhe wurden in diesem Zeitraum für Verstöße gegen das Steiermärkische Baumschutzgesetz verhängt (Applaus Grüne)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich darf die Antwort der Abteilung für Grünraum und Gewässer berichten zu dieser Anfrage. Die Daten für Genehmigungsverfahren wurden mir entgegen der Fragestellung für den Zeitraum von 2005, statt 2006, bis 2009 übermittelt. In diesem Zeitraum wurden bei insgesamt 1.599 Genehmigungsverfahren 3.159 Ersatzpflanzungen vorgeschrieben. Die Daten für 2009 sind noch nicht ganz vollständig, es kommen noch zirka 10 bis 15 Verfahren und zirka 35 Ersatzpflanzungen dazu. Zusammengefasst also in diesem Zeitraum zirka 1.600 Verfahren mit zirka 3.200 Ersatzpflanzungen. Zum rechtlichen Hintergrund gilt Folgendes: Laut § 5 der Grazer Baumschutzverordnung, dieser Paragraph regelt die Ersatzpflanzungsverpflichtung, es muss aber nicht jeder einzelne in einem Verfahren zur Entfernung genehmigte Baum ersetzt werden. Sollte eine Entfernung erfolgen, und zwar wird die Entfernung genehmigt, wenn das Interesse an der Erhaltung des Baumbestandes die Entfernung eines Teils des Bestandes erfordert oder auch bei dichter Bestockung eines Grundstückes, dann wird keine Ersatzpflanzungsverpflichtung dem Grundeigentümern auferlegt. Sollte im Zuge der Bebauung eines Grundstückes nicht mehr die Möglichkeit zur fachgerechten Baumpflanzung bestehen, wird im Verfahren eine sogenannte Ausgleichsabgabe, pro Baum 400 Euro beziehungsweise 300 Euro für kleinkronige Baumarten, vorgeschrieben. Diese Ausgleichsabgabe wird für die Pflanzung von Bäumen im öffentlichen Gut verwendet. Zusätzlich kann auch in einem Genehmigungsverfahren eine bestehende Pflanzung beziehungsweise ein natürliches Aufkommen von Bäumen auf einem Grundstück als Ersatzpflanzung anerkannt werden, so wird ebenfalls keine Ersatzpflanzung mehr vorgeschrieben. Insgesamt wurden im Zeitraum 2006 bis 2009, und dann bin ich schon fertig, 75 Strafen verhängt, der vorgeschriebene Strafrahmen bewegt sich zwischen 70 Euro und 150 Euro, die Strafhöhen orientieren sich dabei nach den Strafhöhen der Berufungsinstanz. GR. Schneider: Danke, Herr Stadtrat, auch dass Sie für den Herrn Bürgermeister eingesprungen sind hier. Ich habe eine Zusatzfrage, ich erlaube sie mir zu stellen, weil Sie ja früher selbst in diesem Bereich tätig sind. Sind Ihnen Schätzungen bekannt, wie viele Bäume unentdeckt, aber eben illegal entfernt werden? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Auch wenn ich früher damit befasst war, das war mir früher unbekannt genauso wie es mir heute unbekannt ist, weil es eben illegal gefällt werden. Es gibt klarerweise eine Dunkelziffer, aber ich denke nicht, und das weiß ich noch von früher und ist hier auch bestätigt worden, nicht vergessen sollten wir, dass insgesamt der Waldbestand von 2002 bis 2009 um 116 Hektar, das ist eine sehr beachtliche Fläche, um 116 Hektar gestiegen ist. Also trotz sicherlich vorhandener und teilweise natürlich auch bekannter illegaler Schlägerungen ist insgesamt der Waldbestand jedenfalls sehr beachtlich in den letzten sieben Jahren ausgeweitet worden. 4) Zukunft der Hummelkaserne GRin. Schloffer stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GRin. Schloffer: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Die Stadt Graz hat ihr öffentliches Interesse am Kauf des Areals der Hummelkaserne angemeldet. Dies ist in einem Schreiben der bundeseigenen Immobiliengesellschaft Sivbeg abgelehnt worden. Nun interessiert sich laut Zeitungsmeldungen die Firma Wegraz für dieses Areal. Deshalb richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende F r a g e : Was unternehmen Sie, damit die Stadt Graz das Areal der Hummelkaserne ankaufen und dort unter anderem auch Gemeindewohnungen errichten kann (Applaus KPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Die Vorgeschichte ist so, wie Sie gesagt haben, die Stadt Graz hat in einem Schreiben am 27.10.2009 um den Direktverkauf der Hummelkaserne an die Stadt Graz und die Anerkennung des öffentlichen Interesses für diese Immobilie angemeldet bei der Sivbeg, und wir haben dann mit Schreiben, ich weiß nicht von welchem Datum, die Antwort bekommen, dass das öffentliche Interesse lediglich in einem Punkt der von uns genannten Umstände akzeptiert wird, es gab drei Gründe dafür, und zwar der Übertragungswohnbau, sozialer Wohnbau, den die Stadt dort gerne umsetzen möchte. Der zweite Punkt war die Errichtung eines Pflegeheimes und der dritte Punkt war das Grundstück für die Umkehrschleife einer geplanten Straßenbahnlinie. Die Finanzprokuratur, die dieses Schreiben anstelle der Sivbeg beantwortet hat, hat lediglich im Zusammenhang mit der Umkehrschleife das öffentliche Interesse angemeldet, hat aber dabei in der Begründung vor allem bezüglich des sozialen Wohnbaus sachlich und fachlich einfach falsche Aussagen gemacht, weil die Finanzprokuratur der Meinung war, dass die Stadt Graz beim Übertragungswohnbau gleichsam selbst aktiv werden kann und damit eben durchaus über Genossenschaften hier zu einem sozialen Wohnbau kommen kann. Was nicht berücksichtigt wurde, das ist, dass die Förderung dieses Wohnbaus über das Land geht und eine Voraussetzung, um diese Förderung zu bekommen ist, dass die Stadt Graz Grundstücke unentgeltlich zur Verfügung stellt, das heißt, die Stadt Graz braucht Grundstücke, um den sozialen Wohnbau, ganz konkret den Übertragungswohnbau, zu fördern. Das haben wir in einem Brief vom 10. Dezember, der unterfertigt wurde vom Bürgermeister und von mir, an die Sivbeg mitgeteilt und wir haben diesen Brief auch an den Finanzstaatssekretär Dr. Lopatka und an den Vizekanzler Dr. Josef Pröll geschickt und um Unterstützung gebeten. Bis jetzt ist noch keine Antwort gekommen. Wir werden da sicherlich dranbleiben und versuchen, unsere Möglichkeiten zu nutzen. Entschieden wird die Frage, ob das öffentliche Interesse anerkannt wird oder nicht von der Finanzprokuratur (Applaus ÖVP). GRin. Schloffer: Wir haben ja heute auf der Nachtragstagesordnung, der Punkt 1 beinhaltet ja eigentlich in der Resolution die finanziellen Probleme der Städte, und genau in diesem Punkt eigentlich sollte auch dieses Problem behandelt werden, wo der Bund der Stadt Graz helfen kann günstig zu Grundstücken, Immobilien zu kommen und nicht, dass der Höchst- und Bestbietendste zum Zug kommt. Genau in diese Resolution gehört die Seite eigentlich mitbehandelt. Zusatzfrage: Sehr geehrter Herr Stadtrat, sind Sie bereit, weitere Schreiben, die von Wien kommen, an Sie übermittelt werden, an die Frau Stadträtin, Wohnbaustadträtin weiterzuleiten (Applaus KPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Die Zusatzfrage ist in der Realität schon beantwortet worden, die Kollegin Elke Kahr hat dieses Schreiben bereits bekommen von mir. 5) Nachteiliger Finanzausgleich für Graz GR. Mag. Korschelt stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Mag. Korschelt: Sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Gerhard! Um es kurz zu machen, den Motivenbericht in vielen Reden, und immer wieder wird erwähnt, dass der Finanzausgleich zu Ungunsten der Stadt Graz ausfällt. Deshalb an dich von uns die konkrete F r a g e : Welche Summe pro Kopf wurde im Jahr 2009 aus dem Finanzausgleichstopf an Graz ausbezahlt, und wie hoch ist - in absoluten Zahlen dargestellt - der Unterschied zu den Städten Salzburg, Linz und Innsbruck? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich darf Ihnen bezüglich des nachteiligen Finanzausgleichs für die Stadt Graz, auch auf Basis einer Antwort der Finanzdirektion, folgende Stellungnahme abgeben: Im Jahr 2009 betrugen die an die Stadt Graz geleisteten Ertragsanteile rund 245 Millionen Euro. Pro Kopf der Grazerinnen und Grazer also zirka 960 Euro. Die Rechnungsabschlüsse der anderen Städte sind noch nicht in der endgültigen Form verfügbar, aber nach unseren Informationen ergibt sich, dass Innsbruck pro Kopf um etwa 180 Euro, Salzburg um 170 und Linz um etwa 50 Euro mehr in den letzten Jahren bekommen hat als die Stadt Graz. Ein kleines Rechenbeispiel dazu. Bekäme Graz den Innsbrucker Pro-Kopf-Betrag, hätten wir in unserer Kasse um 50 Millionen Euro mehr pro Jahr. Das sind fast die genannten, immer wieder genannten 60 Millionen Euro, die wir auf unserem Konsolidierungspfad pro Jahr uns verbessern müssen, um die laufende Gebarung positiv abzuschließen. Also mit Innsbrucker Pro-Kopf-Quote hätten wir pro Jahr 50 Millionen davon gedeckt. Die Ursache für diese Ungerechtigkeit geht Jahrzehnte zurück und begründet sich hauptsächlich auf Fixschlüssel, die einmal im Finanzausgleich verankert wurden und dann in nachfolgenden Finanzausgleichsverhandlungen nicht mehr verändert wurden, weil die Verhandlungspartner Bund, Länder, Städtebund, Gemeindebund beim jeweiligen Paktum immer auf die Interessen aller Mitglieder achten müssen und niemand eine Verschlechterung in absoluten Beträgen akzeptieren will. Eine wesentliche Verbesserung für die Stadt Graz ist allerdings mit Wirksamkeit 2009 gelungen, in dem der bisher nur alle zehn Jahre veränderte fixe Schlüssel der Volkszählung durch die jährliche Bevölkerungsstatistik umgesetzt wurde, das hat zirka 20 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen für Graz gebracht. Aktuell, wenn ich das noch sagen darf, gibt es einen Anstoß durch den Verfassungsgerichtshof, den Fixschlüssel zu ändern und zwar, weil eine Tiroler Gemeinde den Getränkesteuerausgleich angegriffen hat oder in Frage gestellt hat, der ebenfalls einen historischen Fixschlüsselelement im geltenden Finanzausgleich bedeutet. Städtebund und Gemeindebund sind übereingekommen, dass in der Stellungnahme zum Verfassungsgerichtshof zwar einerseits am derzeitigen Paktum, das bis 2013 gilt, nicht gerüttelt werden soll, dass aber auf der anderen Seite für den neuen Finanzausgleich die ganz dringende Forderung gerichtet wurde, dass diese historischen Fixschlüssel durch aktuellere und aufgabenorientierte Kriterien im Finanzausgleich zu ersetzen sind. GR. Mag. Korschelt: Es ist ja günstig, dass der Schlüssel geändert wird, durch die Einwohnerzahl wird natürlich klar, wenn ich einen Betrag multipliziere mit größeren wird es natürlich mehr, aber deswegen ist der Betrag ja immer noch gleich. Inwieweit ist das dann von Seiten der Grazer Stadtregierung beziehungsweise von dir geplant, in diesen zukünftigen Verhandlungen da mehr Druck zu machen, um für Graz mehr Geld herauszuholen? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Es gibt ja eine theoretische und eine praktische Antwort dazu. Theoretisch, wir werden natürlich alles unternehmen, und das gilt auch natürlich auch als praktisches Argument, aber wir müssen sehr realistisch sein. Das was wir durch Neuverteilung gewinnen können, das wird irgendjemand anderer verlieren. Also ich denke zum Beispiel nicht, dass die Stadt Innsbruck, Salzburg oder Linz da Partner der Stadt Graz sein werden, um diese Umverteilung zu machen, aber nichtsdestotrotz werden wir nach wie vor, und das ist auch in der Vergangenheit gemacht worden, nach wie vor jede Möglichkeit ergreifen, um auf diese Ungerechtigkeiten hinzuweisen. Eine der Ansatzmöglichkeiten habe ich genannt, das ist, dass der Verfassungsgerichtshof eben diesen Getränkesteuerausgleich, der ein fixer Schlüssel seit vielen, vielen Jahren darstellt, aufgegriffen hat und wenn auch jetzt nicht geändert wird, so wird auch mit Unterstützung dann der Meinung des Verfassungsgerichtshofes dazu in den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen möglicherweise eine breitere Position auszuverhandeln sein, dass eben nicht nur die Stadt Graz dafür ist, das zu ändern (Applaus ÖVP). 5) Berichterstattung in der Kleinen Zeitung zum Thema „Aufregung um Virenfälle in Seniorenheim“ GR. Mag. Mariacher stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Anfrage an den Stadtrat Mag. Eustacchio als das für das GGZ, das Geriatrische Gesundheitszentrum, zuständige Mitglied in der Grazer Stadtregierung lautet hinsichtlich der Berichterstattung in der Kleinen Zeitung zum Thema „Aufregung um Virenfälle im Seniorenheim“ vom 12. Jänner 2010: Aus welchem Grund kam es jüngst im städtischen Pflegewohnheim Rosenhain zur Ausbreitung des Norovirus, der die 100-fache Infektiosität von Salmonellen aufweist und insbesondere für alte Menschen besonders gefährlich ist? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat! Zu allererst, man soll nicht alles glauben, was in der Zeitung steht, das mag überraschen, aber es ist so. Zum Faktischen. Es ist richtig, dass es Durchfallserkrankungen gegeben hat im Rosenhain, es ist jedoch unwahr, dass es sowohl sich um einen Norovirus als auch um Salmonellen gehandelt hat. Ganz wichtig ist auch festzustellen, dass die Damen und Herren, die dort tätig sind, sofort reagiert haben, die Hygienemaßnahmen eingeleitet haben, den Hygienebeauftragten Dr. Adler sofort informiert haben, auch dieser hat dann das Gesundheitsamt informiert, und das Gesundheitsamt, wie es dann vor Ort war, hat ganz eindeutig festgestellt, dass alles erdenklich Notwendige schon gemacht wurde, also es zu keinen notwendigen Schritten mehr kommen musste, weil alles erledigt war. In diesem Zusammenhang auch von Sterbefällen, wie es in der Zeitung gestanden ist, zu sprechen, ist eine Schweinerei, ich sage es einmal so, weil man dann den Menschen unterstellt hat, die dort zuständig sind dafür, unterstellt hat, nicht richtig gehandelt zu haben. Es ist auch hervorgegangen, dass es in keinem Zusammenhang gestanden hat diese Sterbefälle mit der Erkrankung, das einmal zum Faktischen. GR. Mag. Mariacher: Nachdem diese Berichterstattung in der Kleinen Zeitung, die ja doch eine sehr große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit hat, von Ihnen weder berichtigt noch korrigiert worden ist, erscheinen mir die genannten Aussagen, dass es sich nicht um einen Norovirus handelt, nicht glaubwürdig. Ich frage Sie daher, warum kommen Sie als zuständiger Stadtrat Ihrer Aufsichtspflicht nicht nach, um entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, um die Mindesterfordernisse der Hygiene zum Schutze der uns übertragenen Bewohner und Pfleglinge sicherzustellen? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Sie sollten nicht das, was Sie fix aufgeschrieben haben, um vorzulesen, wiedergeben, sondern auf das reagieren, was ich Ihnen gesagt habe und ich glaube, das war schon Erklärung genug. Es ist alles gemacht worden, es hat sich um keinen Norovirus gehandelt, also ist diese Fragestellung unzulässig, die Sie jetzt noch einmal gestellt haben. Es ist alles gemacht worden, was notwendig war, es hat sich das Gesundheitsamt darum gekümmert und das auch festgestellt und ich erlaube mir jetzt, auch noch einen Brief vorzulesen oder ein E-Mail, das der Sohn eines Patienten mir geschrieben hat oder dem GGZ besser gesagt, weil der Vater von ihm auch ein Betroffener von dieser Durchfallserkrankung war. Ich sage es nur auszugsweise: „Mein Vater war leider einer der Betroffenen der Durchfallserkrankung, meine Familie und ich nehmen für uns in Anspruch, dass wir uns besonders um unsere Angehörigen, vor allem durch zahlreiche und umfangreiche Besuchstätigkeit kümmern. So möchte ich festhalten, dass wir von jedem wesentlichen Betreuungsschritt fernmündlich unverzüglich und kompetent in Kenntnis gesetzt wurden. Ich selbst habe mich täglich viermal nach dem Befinden meines Vaters telefonisch erkundigt und habe ausnahmslos geduldige und fachkundige Antworten auf meine Fragen erhalten. Leider ist es so, dass unvorhergesehene und unverschuldete Ereignisse und Umstände von einigen Angehörigen zu Staatsaffäre hochstilisiert und mittels der Medien ungeprüft skandalisiert werden und wurden, während die wertvolle Alltagsarbeit des Betreuungspersonals als selbstverständlich angesehen wird. Deshalb sei an dieser Stelle der große Dank meiner Familie für die liebevolle Betreuung und menschliche Zuwendung angebracht.“ Ich glaube, mehr muss man zu der ganzen Sache nicht sagen (Applaus FPÖ). Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 13.40 Uhr den Vorsitz. 7) Sonderschicht der Müllabfuhr zu Feiertagen GRin. Mag.a Ennemoser stellt an Bgm.-Stvin. Rücker folgende Frage: GRin. Mag.a Ennemoser: Werte Stadtregierung, werte Kollegen, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Zu Weihnachten zeigt sich jährlich dasselbe Bild: Die Müllcontainer in der ganzen Stadt sind überfüllt, der Müll muss teilweise schon neben den Containern liegen. Müllsäcke werden irgendwo hingeworfen, weil in den vorgesehenen Ablagestellen kein Platz mehr ist. Dieses Jahr war es besonders arg, wahrscheinlich weil auch die Feiertage ganz besonders blöd gefallen sind und zu Ostern stellt sich wahrscheinlich wieder die Situation so dar. Dass ist kein schöner Eindruck, weder für Touristen noch für uns selber. Ich habe auch schon nachgefragt, ich habe die Antwort bekommen, wir sollen mit den Müllsäcken, die übrig bleiben, zum Sturzplatz fahren. Ich glaube, das ist keine gute Lösung und ich glaube, in diesem Sinne wäre es eben wünschenswert, dass die Müllabfuhr gerade an diesen Feiertagen eine Sonderschicht einlegen würde. Aus diesem Grund stelle ich an Sie, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, folgende F r a g e : Sind Sie bereit, an den großen Feiertagen wie Weihnachten oder Ostern, eine Sonderschicht der Müllabfuhr einzuschieben, um dem schon vorhersehbaren großen Müllaufkommen entgegenzuwirken (Applaus ÖVP)? Bgm.-Stvin. Rücker: Danke für die Frage. Zwei Anmerkungen vorweg und dann ein paar konkrete Daten. Natürlich ist es insbesondere auch für das Außenbild der Stadt und für den Tourismus und für die Menschen, die hier leben, wichtig, dass die Stadt einen sauberen Eindruck macht und dass man sich wohlfühlt in den städtischen Straßen. Auf der anderen Seite muss ich schon ein bisschen ironisch fragen, wenn wir in einer Zeit, in der man sehr viel über Wirtschaftskrise diskutieren, keine größeren Sorgen haben, als dass die Leute offensichtlich, leider kann man sagen aus ökologischer Sicht, aber doch anscheinend noch sehr viel ausgegeben haben und damit die Wirtschaft am Laufen gelassen haben, was man eben auch an dem hohen Müllaufkommen sieht. Aber noch einmal ein paar Fakten, weil es gibt die Aktivitäten bei den Wirtschaftsbetrieben, die Sie ansprechen und es gibt auch eine Grenze der Aktivitäten. Es gibt, ich gehe jetzt auf zwei Bereiche ein, das eine sind die öffentlichen Mülleimer, die aufgestellt sind, das andere sind die Entleerungsintervalle bei den Haushalten. 2400 öffentliche Mülleimer sind aufgestellt, die werden 850.000-mal pro Jahr entleert. Mit diesen Zahlen liegt Graz im nationalen und internationalen Vergleich weit über vergleichbaren Städten. Besonders im stark frequentierten Innenstadtbereich stehen rund 500 Papierkörbe, welche von Montag bis Sonntag bis zu siebenmal täglich entleert werden, auch Ablagerungen neben Altstoffsammelstellen werden durch die Wirtschaftsbetriebe laufend entsorgt. Auch die sonstige Reinigung in den innerstädtischen Bereichen erfolgt rund um die Uhr. Eine eigene Abteilung, wie Sie vielleicht wissen, die Nachtstraßenreinigung, reinigt den Innenstadtbereich täglich zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr früh. Eine diesbezügliche Standortliste findet sich auch auf der Homepage der Wirtschaftsbetriebe. Und jetzt zur Abfuhr. Die städtische Abfuhr für gemischte Siedlungsabfälle, und da möchte ich noch einmal auseinanderklauben, weil da gibt es zwei Antworten, die eine aus Sicht der Wirtschaftsbetriebe, die für Restmüll im grauen Behälter zuständig sind, und dann gibt es noch eine Antwort der AEVG, die für andere Fraktionen zuständig sind. Die Abfuhr für gemischte Siedlungsabfälle erfolgt an fünf Tagen in der Woche unabhängig davon, ob ein oder zwei Feiertage in der Arbeitswoche sind. Altstoffe wie Papier, Verpackungen und Bioabfall werden durch Dritte entsorgt, eben AEVG, entsorgt, Frikus etc. Die Entleerungen der städtischen Müllabfuhr, sollte ein Feiertag in der Arbeitswoche von Montag bis Freitag sein, verschiebt sich die Entleerung für die nachfolgenden Tage dieser Woche um einen Tag, das hat zu Weihnachten 2009 geheißen, in der Weihnachtswoche sammelte und leerte die städtische Abfuhr an fünf Tagen, am 24. 12. und am 31.12. haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen frei, allerdings wird schon am 25. 12., nein, am 24. 12. wurde gearbeitet, am 25. 12. ist frei, und am 26.12. wurde bereits wieder gearbeitet und entleert, ganz normal. Somit kommt die städtische Abfuhr eben auch in einer feiertagsreichen Woche auf fünf Arbeitstage. Das Gleiche eben zu Silvester/Neujahr, am Neujahrstag ist dienstfrei, am Samstag, dem 2. 1. wurden die Restmüllbehälter vom Neujahrstag entleert. Auch zu Ostern wird außer am Ostermontag, wo ein gesetzlicher Feiertag ist, Dienst versehen für gemischten Restmüll. Entleerungsintervalle bei den Privatfirmen sind 24. und 31.12. bis 12.00 Uhr erfolgt, und dann wurden zusätzliche Fahrzeuge und eine zusätzliche Sammelmannschaft für die Feiertage eingesetzt. Also zusammenfassend kann man sagen, dass bei den personellen Ressourcen, die wir haben, bei den finanziellen Ressourcen, die wir haben ein überdurchschnittlich hohes Entleerungsintervall in der Stadt Graz nach wie vor aufrecht erhalten wird und wir uns damit personell bei uns selbst, aber auch bei der AEVG am personellen Limit absolut bewegen und deswegen ersuche ich auch um ein gewisses Verständnis, es gibt leider auch eine nicht sehr korrekte Entsorgungsmentalität, dass große Schachteln als ganze Schachteln, man braucht das nicht weiter erläutern, in den Container kommen und viele große Schachteln, gerade zu Weihnachten, wie wir wissen, unterwegs sind, da bietet das Umweltamt schon länger auch erfolgreich Beratung und Unterstützung für Wohnbauträger an, die auch in Anspruch genommen wird, um hier zu einer Verhaltensunterstützung zu kommen, dass so Entsorgung von vorne herein vom Verursacher schon anders stattfindet (Applaus Grüne). GRin. Mag.a Ennemoser: Wie ich das verstanden habe, hat es bereits Sonderschichten gegeben, trotzdem muss ich sagen, ich habe Sie jetzt nur wegen dem Restmüll gefragt. Es ist aber bei Kartons und Flaschen jedes Jahr das Gleiche, ich glaube auch, dass es für die Bediensteten der Wirtschaftsbetriebe nicht unbedingt angenehm ist, wenn sie eigentlich relativ rundherum alles zusammenklauben müssen, weil es rundherum wirklich wild ausschaut. Jetzt frage ich Sie, ob man nicht irgendwie etwas, zum Beispiel einen Journaldienst, doch einrichten kann, wenn wirklich unzumutbare Zustände sind oder Gefahr im Verzug bereits ist… Zwischenruf GRin. Schloffer: Mehr Personal. GRin. Mag.a Ennemoser: …ja, wahrscheinlich auch mehr Personal, wenn es zu Wildablagerungen kommt, dass man die Situation abstellen kann. Bgm.-Stvin. Rücker: Ich möchte gerne zwei Dinge auseinanderhalten. Die Diskussion über die Verunreinigung von Müllsammelstellen haben wir das ganze Jahr. Die haben wir nicht nur zu Weihnachten, und in dem Zusammenhang gibt es ja auch eine Maßnahme, die wir umsetzen Schritt für Schritt, dass wir versuchen, sukzessive diese öffentlichen Müllsammelstellen auch zu reduzieren, indem wir wieder stärker zu den Wohnanlagen gehen und das ist im Süden von Graz begonnen worden sehr erfolgreich. Wir haben im Verhältnis zu anderen Städten auch eine sehr hohe Dichte an Sammelablageplätzen. Wir reinigen sie laufend, das kostet, zum Beispiel alleine die tägliche Betreuung durch die Wirtschaftsbetriebe dieser Sammelstellen, dass die immer wieder aufgeräumt werden, eine Million Euro für die Stadt Graz, einfach nur so, um auch einen Hinweis darauf zu geben, dass solche Wünsche auch sehr viel Geld kosten. Und das Zweite ist, ich habe sehr wohl auch Bezug genommen auf die anderen Firmen. Die Stadt Graz Wirtschaftsbetriebe entsorgen den Restmüll, aber die anderen Firmen wie AEVG oder Frikus entsorgen die anderen Fraktionen und auch dort werden innerhalb der Möglichkeiten, die diese Firmen haben, Sonderschichten beziehungsweise mit sehr hohem Aufwand gearbeitet und bis zu einem gewissen Bereich hat die Politik einen Einfluss auch auf das Verhalten der Konsumenten und Konsumentinnen. Aber man muss schon ganz klar sagen, es muss auch dort begonnen werden, deswegen setzen wir eben auch sehr stark auf den Beratungs- und auf den Unterstützungsbereich hin zu den Wohnbauträgern, weil eben, denke ich mir, das Verhalten einerseits beim Einkauf, da brauche ich Ihnen, glaube ich, nichts erzählen, bis hin zur Frage, wie ich eine Schachtel entsorge, das offensichtlich auch entsprechende Anleitung braucht, weil vielen Menschen das eigentlich egal ist und solange das so ist, wird die Politik sich nicht und auch kein Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe neben jeden Bürger und jede Bürgerin hinstellen können, weil dort ist die Grenze erreicht, und sagen, mache das so und mache das hier so, weil dann haben wir das für ganz viele Dinge, die wir im öffentlichen Raum ständig beklagen und da frage ich mich, wo die Grenze ist, abgesehen davon, dass wir eben auch personelle Ressourcen möglich effizient verwalten sollen. 8) FußgängerInnen-Schutzweg Krenngasse/Naglergasse GR. Eichberger stellt an Bgm.-Stvin. Rücker folgende Frage: GR. Eichberger: Sehr verehrte Frau Bürgermeisterstellvertreterin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! An und für sich ist ein nicht vorhandener Zebrastreifen nicht unbedingt das Thema sicher, um hier an das Rednerpult bei einer Gemeinderatssitzung zu schreiten, aber in diesem konkreten Fall, nachdem es sich wirklich um eine unwahrscheinliche Pflanzerei von der Bevölkerung und um eine unwahrscheinliche Groteske handelt, möchte ich Sie trotzdem hier heute bringen, auch als Beispiel, wie man hier nicht mit den Problemen und Sorgen und vor allem mit der Frage von Verkehrssicherheitsthemen in Graz umgehen sollte. Vor mehr als drei Jahren, genau am 18. November 2006, gab es eine straßenrechtliche Verhandlung hinsichtlich der Installierung eines Fußgängerschutzweges im Bereich der Krenngasse/Naglergasse. Dieser schien damals auch von Bedeutung und fand auch letztendlich die positive Zustimmung der Sachverständigenkommission, die sich für diesen Zebrastreifen ausgesprochen hat, weil es sich zum einen auch um einen sehr stark frequentierten Schulweg zur Nibelungenschule handelt. Und hinzu kam auch eines, dass es diesen Schutzweg zuvor bereits dort gab, aber im Zuge von Straßensanierungsarbeiten wurde einfach hier dieser Zebrastreifen überasphaltiert und schien nicht mehr auf und er ist dann auch nicht mehr gekommen. Und seit dem Jahr 2006 bemühen sich jetzt laufend Eltern und Bewohnerinnen und Bewohner, Bezirksmandatarinnen und Bezirksmandatare um die Errichtung dieses Schutzweges. Am 3. Jänner 2008, also vor mehr als zwei Jahren, schrieb das Büro des damaligen Verkehrsreferenten Dr. Rüsch an eine Mutter: „Der Schutzweg wurde jedenfalls genehmigt und wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, in verbesserter Form (größere Auftrittsflächen, bessere Sichtverhältnisse) eingerichtet.“ Wie gesagt, im Jänner 2008, natürlich, sonst würde ich nicht dastehen, passiert ist natürlich auch damals nichts. Im August des vorigen Jahres, der Herr Stadtrat schaut mich ganz entgeistert an, ich habe das Mail auch da, also ich könnte es dir im Original auch zeigen. Im August des vorigen Jahres gab es aus dem Verkehrsreferat der Frau Bürgermeisterstellvertreterin wieder eine telefonische Zusage, dass nun wirklich endlich markiert wird. Zwischenzeitlich schreiben wir den 21. Jänner 2010 und es wird euch nicht wundern, wenn ich euch berichten muss, der Zebrastreifen ist noch immer nicht gepinselt und die Kinder werden nach wie vor ohne entsprechende Maßnahmen dort über die Kreuzungen geschickt. Ich muss schon sagen, bei aller Lustigkeit, die den einen oder anderen hier vielleicht befällt, ist es schon deprimierend, dass es einen genehmigten Zebrastreifen gibt, dass es hier wirklich berechtigte Anliegen gibt, weil ansonsten wäre dieser Zebrastreifen nicht genehmigt worden, wenn es nicht einen Bedarf und eine Dringlichkeit gäbe, und es gelingt in dieser Stadt, egal wer jetzt Verkehrsreferent ist, nicht, innerhalb von drei Jahren dort einen Zebrastreifen zu installieren. Nachdem die Kollegen schon etwas unruhig werden und die Lampe sehr intensiv schon leuchtet, darf ich jetzt zu meiner Frage kommen. Sehr geehrte Frau Bürgermeisterstellvertreterin, liebe Lisa, ob du nun endlich bereit bist und uns vielleicht auch, wenn ja, einen Termin nennen könntest, der aber dann auch wirklich hält, ob und wenn ja wann es zur längst fälligen Installierung dieses Zebrastreifens kommt (Applaus SPÖ)? Bgm.-Stvin. Rücker: Lieber Klaus Eichberger! Ja, dieser Schutzweg beschäftigt uns tatsächlich schon länger. Vielleicht hast du auch mitverfolgt die Entwicklungen inzwischen, die in dem Gebiet stattfinden, nämlich, dass es auf Grund einer höchst sanierungsbedürftigen Gleisanlage relativ schnell, schneller als geplant, zu Gleissanierungsarbeiten im Bereich der Sparbersbachgasse kommen wird und dort eine heftige Parkplatzdiskussion entbrannte, gab es dann auch im Zusammenhang mit diesem Übergang folgende Situation: Dieser Übergang, die Einrichtung dieses Überganges würde sechs weitere Stellplätze im Bereich des Parkens reduzieren und gleichzeitig steht uns dort eine größere Sanierung bevor, womit der Straßenraum wieder neu als Baustelle vor uns steht und deswegen haben wir gesagt, wir machen das alles in einem, wenn die Baustelle, die heuer im Juni 2010 bis zum September 2010 eingerichtet sein wird, in diesem Zusammenhang wird das errichtet, deswegen kann ich dir auch ein konkretes Datum sagen. Wir haben eine große Baustelle, wo im Parkraum einiges umorganisiert wird, auch um diese Sicherheitsräume herum, die ja teilweise dort abgeschlossen sind, teilweise noch offen sind und da ist auch die Krenngasse und die Naglergasse ein wichtiger Punkt davon. Ich muss noch dazusagen, wir brauchen, bevor du die nächste Frage stellst, sage ich dir noch eine kurze Antwort, wir brauchen für die Zeit der Baustelle einen Umleitungsverkehr für die GVB für Busse, das heißt, wir müssen dort den Parkraum in der ganzen Phase der Baustelle umorganisieren und haben deswegen relativ umfangreich auch in den Nebengassen, nicht nur in der Sparbersbachgasse, Markierungs- und Umorganisationstätigkeiten für den Zeitraum der Baustelle, die sehr intensiv sein wird und werden dann, wenn das alles fertigzustellen ist, das alles in einem Guss machen. GR. Eichberger: Liebe Lisa! Bei allem Verständnis und bei deinem Versuch zu erklären, warum drei Jahre nichts passiert ist, wobei ich nicht glaube, dass man jetzt drei Jahre auf die Gleissanierungsarbeiten in der Sparbersbachgasse gewartet hat und deshalb diesen Zebrastreifen in der Naglergasse nicht machen kann, wo kein Mensch jetzt diesen Zusammenhang versteht, muss ich schon um eines wirklich bitten bei allem Verständnis, dass es dort irgendwann einmal eine Baustelle geben wird, die Baustellen haben wir das ganze Jahr über in ganz Graz. Nur ich habe kein Verständnis dafür, dass aus Gründen des Wartens, des Zögerns und möglicherweise einer Kostenminimierung, weil was wird schon, wie gesagt, wirklich so eine Zebrastreifenmarkierung kosten, dass man jetzt wieder ein Dreivierteljahr verstreichen lässt und hier die Gesundheit und die Sicherheit der Kinder, der Eltern, gebrechlicher Personen in diesem Kreuzungsbereich einfach vom Tisch wischt mit der Begründung, wir machen irgendwann nach der Baustelle das fertig. Ich darf dich jetzt wirklich fragen, ob du nicht doch bereit bist, im Frühjahr, sobald der Schnee jetzt weg ist und sobald die Temperaturen es zulassen, zumindest dort einen provisorischen Zebrastreifen, wir brauchen momentan nicht allzu große Auftrittsflächen, aber doch einen gesicherten Übergang dort auch als Provisorium zu schaffen, weil es nicht einzusehen ist, dass man jetzt wieder ein Dreivierteljahr verstreichen lässt, dann braucht es nur noch zu Verzögerungen kommen in der Baustellenabwicklung, haben wir wieder den nächsten Winter und das Spiel setzt sich von einem Jahr zum anderen Jahr fort. Ich darf dich also wirklich bitten, hier noch einmal nachzudenken und gerade du, wo du sonst immer so bedacht bist auf die Erhöhung der Sicherheit und in vielen Bereichen Maßnahmen setzen, die für uns auch schwer nachvollziehbar sind, verstehe ich hier dein zögerliches Handeln leider nicht (Applaus SPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Lieber Gemeinderat Eichberger, das war eine Bitte, aber keine Zusatzfrage. Bgm.-Stvin. Rücker: Ich möchte meine Antwort auf die mit viel Feststellungen verkleidete Zusatzfrage geben, weil du mich natürlich ganz, lieber Klaus Eichberger, du findest mich als Erste an deiner Seite, wenn es um Verkehrssicherheit geht, da brauchen wir beide nicht streiten (Applaus Grüne), und meine Herren, und einen davon sehe ich, die mit mir da zusammenarbeiten, ob in der Verkehrsplanung oder im Bereich des Straßenamtes, werden dir ihr Leid klagen mit mir, wie lästig und wie anstrengend ich bin, wenn es genau um diese Frage geht, wie wir tun mit Zebrastreifen usw. Aber den Widerspruch möchte ich dir schon ein bisschen zurückgeben, wenn du sagst, errichten wir halt provisorisch einen Zebrastreifen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Provisorisch heißt eben, ohne Auftrittsflächen, ohne die entsprechenden Sichträume und das ist genau das, was wir in anderen Bereichen eben anders angegangen sind und auch anders umsetzen, weil wir auch anhand der Statistik der Verkehrsunfälle ganz deutlich sehen können, dass die Fußgängerunfälle auf Zebrastreifen in den letzten Monaten deutlich zurückgegangen sind, das heißt, die Sicherheitsmaßnahmen, die ihr auf der anderen Seite wieder massiv kritisiert, weil ihr da viele Parkplätze, so viele sind es dann an Ende leider oder auch nicht, aber in eurem Sinne möchte ich gerne diesen Widerspruch ein bisschen aufklären. Sicher muss es aber dann schon sein, wenn man eine Maßnahme setzt und ich sage dir ganz konkret den Zeitraum, wann sie gesetzt wird, sie wird nicht irgendwann danach, sondern sie wird im Zuge der Bauarbeiten, für die die Baustelle schon ausgeschrieben wird, im Sommer dieses Jahres, das jetzt begonnen hat, umgesetzt und wenn es im September dann nicht umgesetzt ist, dann treffen wir uns da wieder und dann darfst du mich köpfen. Ok. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 14.00 Uhr den Vorsitz T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm.-Stvin. Rücker: Nach der Fragestunde, laut unserer ja seit kurzem in Umsetzung befindlichen neuen Tagesordnung kommen wir jetzt zu den Stücken auf der ordentlichen Tagesordnung. Ich möchte kurz etwas ankündigen. Nach Behandlung der Tagesordnung werden wir eine Unterbrechung des Gemeinderates haben, weil es gibt einen unterbrochenen Vergabeausschuss, der sagt, er wird zwei Minuten brauchen, wir werden dann eine kurze Pause machen und dann zu den Dringlichen gehen. Zuerst, bevor wir in die Tagesordnung gehen, möchte ich die Abstimmung vorlesen, welche Stücke gemeinsam schon als erledigt gelten. Das ist das Stück auf der ordentlichen Tagesordnung Nummer 1), Nummer 3), Nummer 9), auf dem Nachtrag Nummer 1), 2) gegen KPÖ und BZÖ, 3) gegen KPÖ, 8) ist abgesetzt und 9). 1) Präs. 11245/2003-28 Roswitha Scharl, Abteilung für Gemeindeabgaben, Bevollmächtigung zur Vertretung der Stadt Graz in Vollstreckungssachen Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Zif. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen: Die Bedienstete der Abteilung für Gemeindeabgaben, Roswitha Scharl, wird bevollmächtigt, die Stadt Graz vor sämtlichen Bezirksgerichten der Republik Österreich in Vollstreckungssachen zu vertreten. 3) A 6 – 002405/2003-0094 Caritas Frauenwohnhaus, Petition des Gemeinderates an die zuständige Innenministerin Der Gemeinderatsausschuss für Kinder, Jugendliche, Familien und Sport stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle im Wege einer Petition gemäß § 45 Abs. 2 Z 15 des Statutes der Landeshauptstadt Graz die zuständige Innenministerin auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass das Projekt „Spezielle Betreuung von Kindern und Müttern im Kontext von Alleinerzieherinnen“ des Caritas Frauenwohnhauses weiter finanziert wird und damit deren Fortbestand gesichert ist. 9) A 15-5520/2006 Förderungsrichtlinien für die Landwirtschaft; Änderung Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Änderung der Förderrichtlinien für die Landwirtschaft wird genehmigt. NT 1) A 8-6068/2009-2 Finanz- und Vermögensdirektion, Resolution zur finanziellen Lage der Städte Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Zif. 15 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 41/2008 die Resolution gemäß obigem Motivenbericht beschließen, um ein gemeinsames Auftreten der österreichischen Städte und Gemeinden zu gewährleisten und die ernste Situation der Städte und Gemeinden zu verdeutlichen. Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird außerdem beauftragt, diese Resolution der Bundesregierung, dem Herrn Bundeskanzler und dem Herrn Vizekanzler und Finanzminister sowie der Steiermärkischen Landesregierung zu übermitteln. NT 2) A 8 – 18345/06-32 Universalmuseum Joanneum GmbH Richtlinien für die o. Generalver-sammlung am 11.2.2010 gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtermächtigung Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Ab. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl. Nr. 41/2008 beschließen: Die Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der Universalmuseum Joanneum GmbH, StR Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch und StR. Mag. Dr. Wolfgang Riedler werden ermächtigt, in der am 11. Februar 2010 stattfindenden Generalversammlung der Gesellschaft insbesondere folgendem Antrag zuzustimmen: • Genehmigung des Jahresvoranschlages 2010 NT 3) A 8 – 40946/08-25 Umwelttechnik Netzwerkbetriebs GmbH – ECO World STYRIA Stimmrechtsermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Umwelttechnik Netzwerkbetriebs GmbH – ECO WORLD STYRIA, StR. Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, in der für den 26.1.2010 anberaumten Generalversammlung der Gesellschaft insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung 3. Beschlussfassung der ECO Strategie 2010+ NT 9) A 16-19466/2006 5. Grazer Kulturdialog; Informationsbericht Der Kulturausschuss stellt gemäß § 45 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl.Nr. 41/2008 den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Der Informationsbericht wird vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Tagesordnungspunkte 1), 3), 9), NT 1) und NT 9 wurden einstimmig angenommen. Der Tagesordnungspunkt NT 2) und NT 3) wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GRin. Gesek 2) A 5-14207/2004-4 Aktion „Fahrten mit dem Behindertentaxi“; Einführung einer Einkommensgrenze, Aufwandsgenehmigung von € 550.000,- auf Fipos 1.42910.620600 GRin. Gesek: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Tagesordnungsstück handelt von Fahrten mit dem Behindertentaxi. Wie die Frau Vizebürgermeisterin schon ausgeführt hat, es soll eine Aufwandsgenehmigung über 550.000 Euro für das Jahr 2010 beschlossen werden und es soll eine Grenze von 1.500 Euro netto eingeführt werden, bisher gab es keine Einkommensgrenze. Die 1.500 netto (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) wurden auch im Sozialausschuss mit einer Gegenstimme angenommen. Ich bitte um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und SeniorInnen den Antrag, der Gemeinderat wolle im Sinne des Motivenberichtes 1) die Aufwandsgenehmigung über € 550.000,- für das Jahr 2010 sowie 2) die Zustimmung zur Neuregelung der Zugangsbestimmungen für die Aktion „Fahrten mit dem Behindertentaxi“ ab 1.3.2010 erteilen. GRin. Bergmann: (Begibt sich nicht zum Rednerpult) Getrennte Abstimmung… Der Punkt 1. der Tagesordnung wurde mit Mehrheit angenommen. Der Punkt 2. der Tagesordnung wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Mayr 4) A 8 – 674/2009-38 Stadtbaudirektion Messequartier – Infrastrukturausbau 1. Projektgenehmigung über € 2.750.000,- in der AOG 2010-2013 2. Nachtragskredit in Höhe von € 600.000,- in der AOG 2010 5) A 10/BD-22483/2008-11 Messequartier – Infrastrukturausbau Projektgenehmigung in Höhe von € 2,75 Mio. • Aufschließungsstraße Klosterwies-gasse inkl. straßenbegleitende Baumpflanzungen, Entwässerung und Kfz-Abstellfächen • Kreuzungsausbau Jakominigürtel – Klosterwiesgasse • Neuordnung der Kfz-Abstellplätze am Jakominigürtel • Geh- und Radwegdurchwegung des Bereiches Messequartier/ Moserhofschlössel • Öffentliche Grünverbindung Münzgrabenstraße/ Moserhofschlössel GR. Mayr: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Projektgenehmigung für den Infrastrukturausbau, also im Prinzip die Wegeerrichtung, im Bereich des sogenannten Messequartiers im Bereich zwischen Messe, Fröhlichgasse und Münzgrabenstraße, wo auch die neuen Wohngebäude errichtet werden. Es geht um die Aufschließungsstraße Klosterwiesgasse inklusive straßenbegleitende Baumbepflanzung, Entwässerung und Kfz-Abstellflächen, Kreuzungsausbau Jakominigürtel - Klosterwiesgasse, Neuordnung der Kfz-Abstellplätze am Jakominigürtel, dann vor allem die Geh- und Radwegdurchwegung des Bereiches Messequartier Moserhofschlössel und die öffentliche Grünverbindung, also die Wegverbindung dort auch im Bereich des Moserhofschlössel von der Münzgrabenstraße herein. Es geht hier um eine Projektgenehmigung insgesamt im Ausmaß von 2,75 Millionen Euro für die Jahre 2010 bis 2013. Im Stück ist es entsprechend aufgelistet, wie sich das über die Jahre verteilt. Der Schwerpunkt liegt in den ersten beiden Jahren 2010 und 2011. Die Stadtbaudirektion wird unter Einbeziehung der betroffenen Magistratsabteilungen mit der weiteren Koordination und Abwicklung beauftragt (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), die Bedeckung der Kosten erfolgt in dem parallelen Finanzstück und der Bericht wird sozusagen zusätzlich über die Details zur Kenntnis genommen. Die Abstimmung in den Ausschüssen war mehrheitlich positiv. Ich bitte daher um Abstimmung im Gemeinderat. Zu Punkt 4): Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/19067 idF LGBl. 41/2008 beschließen: In der AOG 2010-2013 wird die Projektgenehmigung „Messequartier – Infrastrukturausbau“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 2.750.000,- im Rahmen des AOG - Programmes 2011-2015 (€ 2.700.000,-) bzw. durch Einsparungen aus der PG „Messe Infrastrukturausbau“ (€ 50.000,-) Projekt Ges.Kost. RZ MB 2010 MB 2011 MB 2012 MB 2013 Messequartier-Infrastrukturausbau 2.750.000 2010-2013 600.000 1.300.000 450.000 400.000 beschlossen. In der AOG des Voranschlages 2010 wird die Fipos 5.61200.002220 „Straßenbauten, Messequartier-Infrastruktur- ausbau“ (AOB: BD00, DR BD 222) mit € 600.000,- geschaffen und die Fipos 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um denselben Betrag erhöht. Zu Punkt 5): Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag: 1. Vorstehender Bericht und die dargestellten Ausbaumaßnahmen im Zuge der Baumaßnahmen Messequartier und Moserhofschlössel/GRAWE werden genehmigt. 2. Die Stadtbaudirektion wird unter Beiziehung der betroffenen Magistratsabteilungen mit der weiteren Koordination und Abwicklung der gegenständlichen Ausbaumaßnahmen beauftragt. 3. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von € 2.750.000,- für die Jahre 2010 – 2013, die sich wie folgt aufteilen, 2010 € 600.000,- 2011 € 1.300.000,- 2012 € 450.000,- 2013 € 400.000,- werden genehmigt. 4. Die Bedeckung der Kosten erfolgt auf den im parallelen Finanzstück festzulegenden Voranschlagsstellen. GR. Eichberger: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte mich, auch wenn der Kollege Mayr jetzt gesagt hat mehrheitlich positiv angenommen, dann stimmt das schon, aber es gab doch einige Fraktionen, die dem nicht in dieser Form die Zustimmung gegeben haben aus verständlichen Gründen, und ich möchte auch vor allem die Haltung meiner Fraktion in dieser Frage und die Ablehnung hier noch einmal kundtun. Weil es schon etwas verwunderlich ist, dass vor einigen Gemeinderatssitzungen dieses Stück hätte schon beschlossen werden sollen, damals mit einem Gesamtbetrag von rund 2,7 Millionen Euro. Dank unsere Initiative der Sozialdemokratie im Ausschuss beziehungsweise auch auf Grund der entsprechenden Medienberichterstattung gab es dann, Gott sei Dank, einen Nachdenkprozess der zuständigen Referentin und ein Nachverhandeln und wir sind natürlich alle stolz und froh, dass diese Nachverhandlungen immerhin der Stadt Graz rund 800.000 Euro an Ersparnis gebracht hat, wobei man sich natürlich schon fragen muss, und diese Frage habe ich gestern auch im Ausschuss gestellt, wieso man nicht schon rechtzeitig und im Vorfeld und vor der ersten Vorlage dieses Stückes in dieser Intensität mit den betroffenen Bauträgern dort verhandelt hat. Freuen wir uns zum einen, dass es hier gelungen ist, einen nicht unwesentlichen Betrag zu ersparen. Auf der anderen Seite müssen wir uns schon, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor Augen führen, dass es hier um Maßnahmen geht, in erster Linie um Radwege, die immerhin noch stolze 2,7 Millionen Euro kosten, wo wir auf der anderen Seite permanent auch vom Finanzreferenten von anderen Referentinnen und Referenten erfahren und hören, wo sie überall sparen müssen, dass es hier und da auch um wenige tausend Euro geht, wo es zu Einsparungen kommen muss, sei das jetzt im Bereich von Fahrten für Senioren und, und, und, und auf der anderen Seite haben wir hier finanzielle Mittel. Ich will ja nicht sagen, dass wir hier mit vollen Händen hier das Geld hinauswerfen, aber trotzdem muss man sich in Zeiten wie diesen fragen, kann sich die Stadt Graz diesen Luxus hier für Radwegeverbindungen, die noch dazu mehr als hinterfragungswürdig sind, einfach leisten? Und zum anderen, und das ist das Betrübliche auch an diesem Stück, wenn zwar hier Bedacht genommen wird, dass die Radfahrer in Zukunft hier etwas flotter dieses Gebiet durchfahren können und queren können, fehlt in diesem Stück, und dafür scheint kein Geld da zu sein, dass es einen Wertausgleich gibt für die dortige betroffene Bevölkerung insofern, und das wurde ihnen auch damals in Aussicht gestellt im Zusammenhang mit diesem Messequadranten und mit diesem gewaltigen Investitionsvorhaben und mit dem Bau hunderter Wohneinheiten, dass es hier zu Wertausgleichsmaßnahmen kommt in Form von Wohnbereichspark, von öffentlichen Grünflächen und, und, und. Und wer jetzt glaubt, dass auch in diesem Zusammenhang mit diesem Stück hier dies Platz gefunden hätte und auch nur ansatzweise ein Satz in diesem Stück drinnen wäre, wo das berücksichtigt wird oder wo zumindest drinnen steht, man beabsichtigt oder man hat vor oder man will auch für die dortige Bevölkerung etwas tun, der wird hier sehr lange suchen müssen und wird nichts finden. Und zum anderen auch noch zwei Dinge in diesem Zusammenhang: das Erste ist, und wir wurden gestern im Ausschuss entsprechend informiert, dass die Bauträger hier nicht besonders, auch wenn es sich jetzt so darstellt, dass sie uns entsprechend entgegengekommen sind, aber allein nur für die Benützung, für das Servitutsrecht zur Benützung dieser Radwege muss die Stadt Graz sage und schreibe rund 250.000 Euro den Wohnbauträgern zahlen, nicht für die Errichtung, sondern nur dafür, dass auch Nichtbewohner diese Radwege queren dürfen. Und als letzter Satz, der auch zeigen soll, dass hier leider nicht mit der entsprechenden Sorgfalt hier dieses Stück vorbereitet wurde, ein Satz, und der stammt nicht von einem SPÖ-Mandatar, sondern vom grünen Bezirksvorsteherstellvertreter gestern in der Sitzung, der zu diesem Stück eines sagt: Er sieht sowohl hinsichtlich des Inhaltes und der inhaltlichen Festlegung dieser Radwege wie auch in der finanziellen Bedeckung größten Handlungsbedarf und sieht hier auch ein entsprechendes Potential zur Verbesserung dieses Stückes. Wenn das sogar der grüne Bezirksvorsteherstellvertreter im Rahmen einer öffentlichen Sitzung hier im Rahmen dieses Ausschusses kundtut, dann glaube ich, braucht man nicht mehr allzu viel zu sagen, als dass ich mir erwartet hätte, dass seine Parteikollegin, seine Vizebürgermeisterin, einfach sagt, ich nehme das Anliegen meines Bezirksvorstehers aus Jakomini ernst, wir überarbeiten noch einmal dieses Stück und wir legen es dann in einer entsprechenden Form vor. Danke (Applaus SPÖ). Bgm.-Stvin. Rücker: Ich möchte gleich direkt antworten, bin ja auch direkt angesprochen. Das Messequartierstück, das stimmt, das wurde im Herbst vorgelegt und dank auch der Initiative vom Herrn Klubobmann und von der SPÖ wurde das Stück noch einmal heruntergenommen, und es war damals der Rechnungshofbericht, der schon vorher in Auftrag gegeben wurde, noch nicht fertig. Also genauer hinschauen und die Zahlen hinterfragen, genauso wie eine sehr umfassende Prüfung durch den Rechnungshof hat zu einer Grundsatzdiskussion geführt, wie bisher und wie vielleicht in Zukunft mit dem Thema Projektgenehmigung umgegangen wird. Es ist allerdings so, jemand, der verhandeln gehen soll im Auftrag der Stadt mit dem Mandat der Stadt braucht einen Gemeinderatsauftrag. Deswegen ist die bisherige Vorgangsweise, es gibt einen Betrag, der als Verhandlungsbetrag eingesetzt wird in einer Projektgenehmigung und dann wird verhandelt, das ist die bisherige Vorgangsweise. Die wurde zu Recht in diesem Fall vom Stadtrechnungshofdirektor auch dann in seinem Prüfbericht hinterfragt und es gab dann auch eine sehr intensive Diskussion auf Grund dieses Stückes zwischen Baudirektion Stadtrechnungshof und bei mir im Büro, wo es darum gegangen ist herauszufinden, was macht mehr Sinn, macht es mehr Sinn, vorher schon sehr nahe an dem zu sein, was man jetzt einschätzen kann und das auch in eine Projektgenehmigung zu geben mit der Hoffnung, dass am Ende das auch herauskommt oder gibt man sich etwas mehr Spielraum, dass ein Verhandlungsspielraum entsteht. Eines möchte ich dazusagen, jede Projektgenehmigung wird, wenn sie dann unterschritten wird, in einer späteren Folge ja auch nachbehandelt, ich sage nur das Beispiel Verlängerung Vierer oder Sechser, da wurde ja auch, wenn Geld nicht ausgegeben wurde, ja auch ein Beschluss gefasst, was mit dem Geld passiert. Also das Geld verschwindet nie, aber die Frage der Vorgangsweise ist zu Recht aufgekommen und ist in diesem Fall gut gegangen. Es hätte auch umgekehrt sein können, es hätte umgekehrt sein können, man geht mit einer bestimmten Projektgenehmigung rein und im Detailverhandeln zeigt sich dann, es kommt mehr heraus, dann hätten wir auch da hereingehen müssen und die Diskussion wäre unter umgekehrten Vorzeichen dieselbe gewesen, soviel zur Frage, wie viel das Stück kostet beziehungsweise wie es in der Projektgenehmigung drinnen steht, was es am Ende kostet, werden wir ja erst sehen. Noch etwas, hier geht es nicht „nur“ unter Anführungszeichen um Rad- und Fuß, ich möchte auch Fußweg, weil ihr auch diejenigen seid, die ganz stark sich auch dafür einsetzen, dass die Stadt der kurzen Wege gelebt wird, es geht um Rad- und Fußverbindungen und es geht um andere Dinge auch noch in dem Stück, es wird gerne als der teure Radweg verkauft. Wir wissen, dass es da auch um die Aufschließungsstraße Klosterwiesgasse geht, dass es auch um den Kreuzungsausbau am Jakominigürtel/Klosterwiesgasse geht, dass es auch um eine Neuordnung von Kfz-Stellplätzen am Jakominiplatz geht und dass es auch um einen öffentlichen Grünstreifen geht. Ich habe nie etwas anderes behauptet als dass es um einen Grünstreifen geht. Und jetzt noch zur Vorgeschichte, muss ich das hier bitte sehr hier auch noch mal aufgreifen, wir haben es gestern diskutiert. Warum wir so ein Stück jetzt vorliegen haben, wo wir im Nachhinein mit den Bauträgern verhandeln gehen müssen, was wir ja auch getan haben und uns Dinge zurückverhandeln müssen, die damals beim Verkauf der Grundstücke auf Grund des Zeitdrucks, und da möchte ich gerne noch einmal den Finanzreferenten anschauen, wenn er da ist, der damals zuständig war, bei der Sozialdemokratie wissen wir ja, ich denke, ihr wart damals in der Regierung, wie das damals zugegangen ist, dass es dann zu einer so schnellen Beschlussfassung gegangen ist, um schnell für die Messe die entsprechenden Grundstückswerte zu erzielen und dabei hat man auf einige Dinge und damit auch auf die wirkliche verbindliche Sicherstellung einer großen und einer gemeinsam nutzbaren Grünfläche offensichtlich verzichtet. Das ist etwas, was ich nicht in meine Verantwortung übernehmen und dass das Stück jetzt so vorliegt, wie es vorliegt, denke ich mir, hat eben diese Vorgeschichte, die ich gerne der SPÖ auch gerne wieder zurückgebe. Soviel aus meiner Sicht (Applaus Grüne). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Stück wurde sozusagen nachbereitet, nachdem der Flop der geplanten Mehrausgaben, die uns seinerzeit schon im Gemeinderat unterjubelt werden sollten, hintangestellt worden sind. Auch danke an den Stadtrechnungshof, dass er da behilflich war, aber wenn man jetzt die Historie des Projektes anbelangt, so muss man schon festhalten, dass hier die Stadt Graz, die ja über die Gesellschaft der Messeeigentümer dieses Areals war, hier gröblichst in der Stadtplanung halt Fehler unterlaufen sind, indem sie Flächen verkauft hat, die schon damals wissentlich für die entsprechende Infrastruktur benötigt werden. Diese Fläche hätte niemals verkauft werden können, und ich sage zu der aktuellen Situation, wenn die 800.000 Euro angeschnitten werden, ja Moment einmal, in welche prekäre Situation haben wir uns eigentlich begeben, dass solche überhaupt Angebote eigentlich wohlwollend einmal zur Kenntnis genommen worden sind, dass man eigentlich nur noch die allerärgsten Schäden ausbügeln konnte. Wie gut wäre unsere Verhandlungsposition gewesen, wenn dieser Lapsus damals nicht passiert wäre. Ich sage auch im Interesse der Grazer Steuerzahler, da wäre weitaus mehr für uns drinnen gewesen und ich bin auch der Ansicht, dass die Grazer Messe, wenn man sich dort die Infrastruktur anschaut, die bisher passiert ist mit dem Messevorplatz, der einer Steinwüste gleicht, keine positiven Akzente da zu erwarten sind, noch dazu, wo die Bewohner im Umfeld dieses Bereiches ja viel zu wenig eingebunden worden sind in die Veränderungen, die da jetzt konkret geplant worden sind und für manche, auch verkehrsmäßig, weil auch andere Verkehrsströme gelegt werden, massiv beeinträchtigt werden, auch durch anderen Autoverkehr, durch Abgase, durch Lärm usw. Wir werden daher auch im Interesse dieser betroffenen Bürger diesem Antrag nicht unsere Zustimmung als BZÖ erteilen. Danke (Applaus BZÖ). GR. Mayr: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und vor allem jener, die da zukünftig wohnen werden, etwas machen möchte, dann versucht man natürlich, die Geh- und Radwegsituation und die Durchwegung des Gebietes und die Verbindungen in diesem Bereich sicherzustellen. Und das macht man nicht damit, indem man diesem Stück nicht zustimmt. Wir kennen alle die Diskussion um die Finanzierung und wir wissen alle, die Frau Vizebürgermeisterin hat das genau erklärt, dass man zunächst einmal über die Projektgenehmigung den Rahmen festsetzt. Wir haben jetzt eine deutliche Reduzierung nach dem Ende der Verhandlungen bekommen. Zweitens zu der Historie des Stückes, ich meine, eines ist schon klar, alle Gemeinderatsfraktionen, die damals den Bebauungsplänen rund um den Messequartier zugestimmt haben, sollen sich bitte daran erinnern, was damals Sache war und das ist sozusagen das, was jetzt am Tisch liegt, war damals natürlich schon ausgesprochen und wie gesagt, ich kann mich noch sehr gut an die Abstimmungsverhältnisse, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit gebraucht haben, damals erinnern. Einen Satz noch zur Grünraumausstattung in Jakomini. Ich würde wirklich auch alle jene Fraktionen, die hier besonders auf dieses Argument Wert legen, darum bitten, sich in die Diskussion um das Stadtentwicklungskonzept einzubringen, entsprechend auch für dieses konkrete Gebiet, die Stadtplanung hat in dem Kapitel zum Thema Grünraum sehr genau evaluiert, in welchen Bereichen eine zusätzliche Grünraumausstattung eigentlich dringend notwendig wäre. Das ist natürlich auch in diesem Gebiet ein Thema, und hier wird man auch im Zuge des STEK versuchen, sich zu überlegen, wie kann man zu einer öffentlichen Grünraumausstattung in diesem Bereich zusätzlich kommen. Ich ganz persönlich sage, man wird wahrscheinlich die Diskussion mit der Messe wieder aufnehmen müssen, ob man sozusagen auch im Areal der Messe nicht dann und wann außerhalb der Nutzung der Messe hier auch eine öffentliche Zugänglichkeit erreichen wird können, das wünscht sich die Messe nicht, ich glaube, man wird es im Sinne der Qualität dieses Areals wahrscheinlich weiterhin diskutieren müssen. Die Tagesordnungspunkte 4) und 5) wurden mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Hohensinner 6) A 8/2-037979/2006-8 Grazer Parkgebühren-Verordnung 2006, (Kurz-)Parkzonen/Anpassung GR. Hohensinner: Werte Frau Vizebürgermeister, liebe Gäste, werter Gemeinderat! Die nunmehr vorgelegte 5. Novelle der Grazer Parkgebührenverordnung 2006 stellt die gebührenrechtliche Grundlage für die Umsetzung mehrerer bereits im Jahr 2009 gefasster Organbeschlüsse dar. Diese sind Einrichtung von flächendeckenden Kurzparkzonen in folgenden Bewohnergebieten: westlich des Eggenberger-Gürtels, nordöstlich der Karl-Franzens-Universität, nördlich der Wickenburggasse, nördlich der Keplerstraße. Nächster Punkt, Einrichtung einer flächendeckenden Kurzparkzone mit dem Bewohnergebiet Bereich zwischen Elisabethstraße und Hallerschloßstraße östlich der Merangasse unter Rücknahme von Teilen am Ruckerlberg. Räumliche Änderungen im Bereich folgender Parkzonen: Kreuzgasse, Hilmteich, Ruckerlberg, Messe, Schönau, Eggenberg. Ein weiterer Punkt, Einrichtung der Parkzonen Eisteichsiedlung, Floßlend, Geidorf, Mariatrost. Es hat auch einen qualifizierten Einspruch des Bezirksrates Mariatrost gegeben, aber dieser Einspruch konnte ausgeräumt werden. Bitte um Annahme des Stückes. Im Ausschuss wurde es einstimmig vorberaten. Danke. Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß §§ 15 Abs. 3 Z 5 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 85/2008, sowie gestützt auf das Steiermärkische Parkgebührengesetz, LGBl.Nr. 37/2006 und das Statut der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 41/2008, die einen integrierenden Bestandteil dieses Berichters bildende Verordnung beschließen. GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerade auch als Mariatroster pars pro toto zu diesem Stück Stellung nehmen und auf die Situation in Mariatrost eingehen, die hier die Situation für die Anrainer durch Errichtung dieser geteilten Kurzparkzonen erheblich negativ beeinträchtigen wird. Und anscheinend nicht nur die regierende Koalition kein Vertrauen hat, dass zu dem neu errichteten oder zu dem in Bau befindlichen Park-&-Ride-Parkplatz in Mariatrost draußen eine entsprechende, attraktive öffentliche Verkehrsanbindung in die Stadt hinein zustande gebracht wird, weil ansonsten würde sich diese Frage eigentlich gar nicht stellen, hier in Mariatrost eine entsprechende Ausweitung der Zonen zu erstellen, weil wenn ich draußen vor Ort parken kann, wenn ich aus dem Weizer Korridor anreise und eine attraktive Anbindung an die Stadt habe mit öffentlichen Verkehrsmitteln, werde ich wahrscheinlich gar nicht bis in den Ortskern von Mariatrost oder bis nach Mariagrün anreisen wollen. Das heißt, diese Situation scheint meines Erachtens immer noch nicht im Griff zu sein, was die Frage aufwirft, ob auch dieses Park-&Ride-System in Mariatrost ähnlich wie andere bereits längere Zeit realisierte Park-&-Ride-Systeme möglicherweise auch ein Flop wird. Ich hoffe es nicht, weil an sich die Grundkonzeption, und das sage ich auch für das BZÖ, von uns mitgetragen worden ist (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). Ich finde es als äußerst befremdend an, wenn durchaus Überlegungen auch von der ÖVP, auch von den Grünen, die im Bezirk herangetragen worden sind, die sich kritisch zu diesem Stück für den Bezirk Mariatrost geäußert haben und im Bezirksrat auch einstimmig einen qualifizierten Widerspruch zur Kenntnis gebracht haben und übermittelt haben, dass über diesen anscheinend von der regierenden Koalition in Graz darübergefahren wird und die Bezirksinteressen in dem Sinne nicht nur nicht berücksichtigt, sondern eigentlich mit Füßen getreten werden. Ich darf auch diesbezüglich auch schon ankündigen, dass wir dem entsprechenden dringlichen Antrag, der heute ja auch Gegenstand ist, zur Ausbau der direkten Demokratie natürlich unsere Zustimmung als BZÖ geben werden und sehen gerade diesen Fall wirklich als Negativbeispiel, wie man hier mit Interessen umgeht und nicht den Weg wählt, in einen Dialog zu treten mit den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit dem Bezirksrat des betreffenden Bezirkes, um hier noch Möglichkeiten zu einem Konsens auszuloten, das hätte ich mir gerade von Ihnen, Frau Vizebürgermeister, von Ihnen erwartet, ich bin dahingehend erst einmal enttäuscht worden. Danke (Applaus BZÖ). GRin. Meißlitzer: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, liebe Lisa Rücker! Du warst ja bei einer Bezirksversammlung auch in Mariatrost selber anwesend, du hast dir dort die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger angehört, du hast auch genau gespürt, welche Wünsche vorhanden sind. Ich merke, dass das alles keine Bedeutung hat, das ist einfach völlig egal, die Zonen werden ausgeweitet, es wird darübergefahren, die SPÖ ist ja nicht im Bezirksrat in Mariatrost vertreten, aber trotzdem finde ich es einfach unverantwortlich, manche Dinge so zu gestalten, wie sie gestaltet werden. Außerdem gibt es schon von mir viele Jahre lang den Wunsch, endlich einmal ein Verkehrskonzept für Mariatrost zu erstellen, auch das ist nicht möglich gewesen und das Park-&-Ride-Haus, das ja auf Betreiben der SPÖ auch forciert wurde, also ich habe auch schon meine Zweifel, dass das tatsächlich so umgesetzt wird, dass es auch dann eine öffentliche Verbindung vom Park-&-Ride-Haus in Mariatrost in die Stadt gibt. Jetzt ist die Situation unerträglich, wer in Mariatrost wohnt und in die Stadt möchte, hat wirklich zu kämpfen und die Bewohnerinnen und Bewohner der anliegenden Gassen von der Mariatroster Straße, alle Seitengassen, sind derart verparkt und es wird auch nicht mit Zonen sich verändern (Applaus SPÖ). Bgm.-Stvin. Rücker: Ich melde mich jetzt selbst zu Wort, weil da zwei Diskussionen vermischt werden. Das eine ist die Ausweitung der Parkzonen, dazu gab es ein Verfahren für alle Bezirke, wo die Bezirksräte die Möglichkeit hatten, Veränderungswünsche einzubringen. Die Veränderungswünsche, die verkehrsplanerisch sinnvoll erachtet wurden, wurden auch eingearbeitet und es wurde auch so kommuniziert. Zum Thema öffentliche Verbindung Fölling, da weiß ich nicht, welche Sorgen da momentan kolportiert werden, die öffentliche Verbindung, also der Shuttlebus von der Stadt her ist beschlossen und die Regionalbusverdichtung ist Thema. Ich war gestern gerade wieder bei der Landesrätin dazu. Also prinzipiell sehe ich da jetzt keinen Grund zur Panik, und dann würde mich natürlich interessieren, aber vielleicht kannst du mir das bei Zeiten noch erzählen, liebe Edeltraud, was die vielen Punkte sind gewesen, die wir nicht berücksichtigt hätten, denn erstens, Mariatrost ist öffentlich an die Stadt sehr gut angebunden, eine Straßenbahn in so einer guten Erschließung und guten Erreichbarkeit, Durchwegung usw. ist nicht in allen Bezirken Tatbestand, das möchte ich gerne einerseits sagen, also wenn es darum geht, von Mariatrost in die Stadt zu kommen, gibt es auf Radsektor und am ÖV-Sektor eine sehr gute Ausstattung im Verhältnis zu anderen Teilen der Stadt wirklich sehr gut. Ich weiß, wie du das meinst, und wir haben die Erfahrung und wir haben ja auch die Evaluierung aus den anderen Parkzonen zugrunde gelegt. Das Parkzonenerweiterungskonzept war ja keine aus dem Ärmel geschüttelte Willkürgeschichte, sondern eine mit wirklich massiv aufwendigen Begehungen versuchte Herstellung eines einigermaßen übersichtlichen Systems für Mariatrost. Wer Mariatrost kennt, weiß, dass wir dort Straßenquerschnitte haben, die teilweise derzeit Parksituationen verursachen, wie du genau weißt, wo nicht klar ist, was ist Fahrbahn, was ist Grünstreifen, was ist schon die Hauseinfahrt, weil dort die Straßenquerschnitte sehr schmal sind. Deswegen haben wir versucht, indem einzeln abgegangen wurde jede Straße x-Mal von den Zuständigen, und da waren mehrere Herrschaften beteiligt aus mehreren Abteilungen, um zu schauen, wie ist die beste Lösung, um dort eine einigermaßen geregelte Zone, grüne Zone zu etablieren. Und wir wissen aus den Evaluierungen anderer grüner Zonen, dass sich das insbesondere für die anrainende Bevölkerung positiv ausgewirkt hat und in dem Sinn wird auch nach dieser Ausweitung wieder eine Evaluierung stattfinden und wenn sich dann herausstellt, dass Verfeinerungen, Nachbesserungen notwendig sind, werden die auch aufgegriffen werden. Und zum Thema Fölling und Buserschließung denke ich mir, ist derzeit meines Wissens keine Veränderung in Sicht, was den Shuttlebus anbelangt, was die Intensität der Takte anbelangt und was die Regionalbusverbindung, da gibt es schwierige Verhandlungen, aber es ist so, dass es das Ziel ist, diese Verdichtung herzustellen, das ist ja auch im regionalen Verkehrskonzept so vorgesehen. Gibt es noch andere Fragen oder Anmerkungen? Zum Thema Parkgebührenverordnung/Anpassung zu einem Stück, das übrigens hier herinnen im letzten Frühjahr beschlossen wurde, hier geht es um ein Nachziehen reiner Verordnungsebenen zu etwas, was wir eigentlich letztes Jahr auch hier schon sehr intensiv diskutiert haben, das wollte ich auch noch ganz zum Schluss sagen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Müller 7) A 14-K-556/1996-41 05.06.1 Bebauungsplan Köflacher Gasse - Eggenberger Straße 1. Änderung V. Bez., KG. Gries Beschluss GR. Müller: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen vom Gemeinderat! Bebauungsplan Köflacher Gasse - Eggenberger Straße, 1. Änderung, wurde im Gemeindeumweltausschuss und Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung bei der gestrigen Ausschusssitzung behandelt und einstimmig angenommen. Daher stelle ich namens des Gemeindeumweltausschusses und Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle erstens, den 05.06.1 Bebauungsplan Köflacher Gasse – Eggenberger Straße, 1. Änderung, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie zweitens die Erledigung der Einwendung/Stellungnahme beschließen. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle 1. den 05.06.1 Bebauungsplan „Köflacher Gasse – Eggenberger Straße“ 1. Änderung, bestehend aus dem wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 2. die Erledigung der Einwendung /Stellungnahme beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (50 : 0). Berichterstatter: GR. Dr. Hofmann-Wellenhof 8) A 14-040903/2009 XI. Bez., KG Wenisbuch Grundstück Nr. 614 Beschluss Teilaufhebung des 05.14 Aufschließungs-gebietes GR. Dr. Hofmann-Wellenhof: Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren! Es geht um ein Grundstück in Mariagrün, beziehungsweise Mariatrost, dort möchte der Grundeigentümer bauen. Derzeit ist dieses Grundstück als Aufschließungsgebiet gewidmet, daher wird der Antrag gestellt, dass diese Aufschließung umgewandelt wird, und der Antrag lautet folgendermaßen: Der Gemeinderat wolle die Aufhebung der Festlegung als Aufschließungsgebiet für das Grundstück Nr. 6214 der Katastralgemeinde Wenisbuch beschließen und beschließen, dass für diese Fläche kein Bebauungsplan erforderlich ist. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle die Aufhebung der Festlegung als Aufschießungsgebiet für das Grundstück Nr. 614 der KG Wenisbuch beschließen und beschließen, dass für diese Fläche kein Bebauungsplan erforderlich ist. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (50 : 0). Berichterstatter: GR. Mag. Haßler NT 4) A 8 – 25167/06-24 Aktualisierte Zinsrisiko- und Finanzierungsstrategie 2010 GR. Mag. Haßler: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich darf über die Zinsstrategie berichten. Wie erinnerlich haben wir im Vorjahr beschlossen, dass der Fixzinsanteil bei unseren Schulden zwischen 60 und 75 % liegen soll. Am oberen Ende dann, wenn Fixverzinsungen unter 3 % oder bis 3 % möglich sind, das war der Fall, deshalb ist Ende des Jahres 2009 der Anteil (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) unserer Schulden, die fix verzinst sind, bei 75 %. Aus dem Jahre 2009 ist noch zu berichten, dass die Durchschnittsverzinsung für unsere Schulden bei 3,28 % lag und dass durch Absicherungsmaßnahmen, nachdem die Fixverzinsung doch um einiges höher war wie die variablen Zinsen, noch 2,9 Millionen Euro da positiv erwirtschaftet werden konnten. Als Ausblick jetzt für die neu zu beschließende Strategie ist anzumerken, dass derzeit der Zinssatz historisch niedrig ist, aber doch mittelfristig erwartet wird, dass es wieder zum Ansteigen der Zinsen kommt und dass es daher jetzt angebracht ist, in Richtung langfristige Verzinsung zu gehen, da jetzt gute Konditionen dort möglich sind. Daher wird vorgeschlagen, den Anteil der fixverzinsten Schulden von 75 % in Richtung 90 % zu erhöhen. Für das Jahr 2010 ist geplant, dass Fremdmittelaufnahmen von 150 Millionen Euro vorgenommen werden. Ich darf jetzt namens des Ausschuss den Antrag stellen, der Gemeinderat wolle den Motivenbericht zur Kenntnis nehmen. Der Gemeinderat wolle beschließen, dass die Finanz- und Vermögensdirektion beauftragt wird, in Richtung 90 % die Fixverzinsungen auszuweiten. Es ist aktuell ein Darlehen umzuwandeln, da gibt es ein Angebot, und zwar geht es um 21 Millionen Euro mit einer Zinsbindung von 15 Jahren, da lautet der Beschluss, dass ein Abschluss erfolgen soll, wenn eine Verzinsung für die 15 Jahre von maximal 3,79 % per anno möglich ist. Dass eben die Fremdmittelaufnahmen, wie geschildert, im Ausmaß von 150 Millionen Euro im Sinne des Gemeinderatsberichtes vom September 2008 vorgenommen werden. Ich ersuche um Annahme, danke. Der Berichterstatter stellt namens Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses die Anträge, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 4172008 mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit beschließen: 1.) Der Gemeinderat wolle den Motivenbericht zum aktuellen Status der Zinsrisikosituation zustimmend zur Kenntnis nehmen. 2.) Die Finanz- und Vermögensdirektion wird beauftragt, bis Ende 2010 durch entsprechende Strukturierungen der Neufinanzierungen, gegebenenfalls auch durch Umstrukturierungen und den Abschluss von Derivativgeschäften, entweder als Stadt Graz selbst oder über die Grazer Unternehmensfinanzierungs GmbH den Anteil der Fixverzinsungen am konsolidierten Gesamtfinanzschuldenportfolio der Stadt Graz auf bis zu 90 % auszuweiten. Über den Abschluss sämtlicher diesbezüglicher Transaktionen ist in den jeweils folgenden Gemeinderatssitzungen zu berichten, soweit sie nicht bereits vorweg im Gemeinderat beschlossen werden. 3.) Der Umwandlung der Zinskondition des Darlehens Nr. 6/15/120 lt. aktualisiertem Angebot der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG (Beilage 5) wird zugestimmt. 4.) Die Finanz- und Vermögensdirektion wird gemeinsam mit der Grazer Unternehmensfinanzierungs GmbH beauftragt, die erforderliche Finanzmittelaufnahme des Hauses Graz im Jahr 2010 gebündelt nach dem Konzept des GR-Berichtes vom 18. September 2008 (Beilage 6) vorzubereiten, und die konkreten Transaktionen dem Gemeinderat zur nochmaligen Beschlussfassung vorzulegen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen (46 : 2). Berichterstatter: GR. Mag. Spath NT 5) A 8 – 41291/2009-1 Stadtschulamt Unterhaltsreinigung der städtischen Pflichtschulen, Fremdvergabe; Projektgenehmigung über € 580.000,- in der OG 2010-2012 NT 6) SSA-13057/2009-4 Unterhaltsreinigung der städtischen Pflichtschulen; Fremdvergabe; Projektgenehmigung über € 580.000,- für die Jahre 2010 bis 2012; Fipos 1.21100.728010: € 276.400,- und Fipos 1.21200.728010: € 303.600,- GR. Mag. Spath: Das Stadtschulamt beantragt eben für die OG 2010/2012 eine Projektgenehmigung in der Höhe von 580.000 Euro, begründet dies folgendermaßen. Die frei gewordenen Dienstposten im Reinigungsdienst sollen nicht nachbesetzt werden, sondern eine schrittweise Fremdvergabe der täglichen Unterhaltsreinigung ist erforderlich. Dazu gibt es fünf Lose, drei, die bereits, wie wir heute im Finanzausschuss schon gehört haben, seit Beginn des Schuljahres 2009/2010 fremdvergeben sind und zwei Lose, Los 4 und 5 für die Volksschule Ferdinandeum und Haupt- und neue Mittelschule Ferdinandeum und Musikhauptschule sowie die Volks- und Hauptschule, neue Mittelschule St. Johann sollen ab 2010 fremdvergeben werden. Die Gesamtkosten betragen für diese drei Jahre 2010 bis 2012 580.000 Euro. Ich stelle daher den Antrag, diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen, ein kleiner Hinweis noch, die Kosten dafür werden über die Eckwerte des Stadtschulamtes finanziert. Ich bitte um Annahme. Zu NT 5): Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 41/2008 beschließen: In der OG 2010-2012 wird die Projektgenehmigung „Reinigung städtischer Pflichtschulen - Fremdvergabe“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 580.000,- Projekt Ges.Kost. RZ MB 2010 MB 2011 MB 2012 Reinigung städtischer Pflichtschulen – Fremd-vergabe 580.000 2010-2012 242.000 216.000 122.000 beschlossen. Die Kosten für 2011 und 2012 sind jeweils über die Eckswerte des Stadtschulamtes zu finanzieren. Zu NT 6): Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft den Antrag, der Gemeinderat möge die Projektgenehmigung für die Fremdvergabe der Unterhaltsreinigung an städtischen Pflichtschulen in der Höhe von € 580.000,- für die Jahre 2010 bis 2012 erteilen. GRin. Bergmann: Eine Anmerkung möchte ich zu diesem Stück schon geben. Wir haben im Finanzausschuss schon heftig darüber diskutiert. Was für uns befremdend ist, dass diese Fremdvergabe ja schon umgesetzt wurde, dass mit Beginn Jänner 2010 ja bereits von Fremdfirmen in diesen Schulen gereinigt wird, natürlich auch im Zuge dessen, dass es anscheinend sukzessive, dass Dienstposten nicht mehr nachbesetzt wurden, sodass einfach eine prekäre Situation im Reinigungsbereich auch entstanden ist. Wir als KPÖ lehnen diesen Antrag ab, weil wir grundsätzlich gegen diese Fremdvergaben sind, weil wir sehr bezweifeln, ob der Einsparungsbereich von 10 % auch tatsächlich gegeben ist. Ein zweiter Punkt ist auch das, dass wir alle wissen, dass vor allem Reinigungskräfte in diesen Reinigungsfirmen am untersten Lohnlimit sind und unter äußerst prekären Arbeitsverhältnissen arbeiten und aus dem Grund lehnen wir das auch grundsätzlich strikt ab. Danke (Applaus KPÖ). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir das Stück anschaue, dann schwant mir eigentlich Arges, wenn ich an die Ausschreibung denke, denn hier in diesem Stück sind eigentlich als wesentliche Angaben eigentlich nur die Summe angegeben, die der jeweilige Auftrag beträgt und die Quadratmeteranzahl, die zu reinigen ist. Wer von Ihnen jemals so eine Ausschreibung gemacht hat oder nachverfolgt hat oder evaluiert hat, der wird wissen, dass es nicht nur auf die jeweiligen Quadratmeteranzahl in Summe drauf ankommt, sondern auf die jeweilige Frequenz, wie häufig und in welcher Art und Weise gereinigt wird. Es ist relativ leicht, ein Angebot zu machen auf Basis der Quadratmeterleistung, wenn nicht hinreichend situiert ist, wie viel Leistungsstunden hier dahinterstecken. Und gerade in diesem Bereich ist es in der Branche leider Gottes nicht üblich, dass hier wirklich auftragsgemäß eine qualifizierte Unterhaltsreinigung, wie es in der Fachsprache heißt, wirklich eingehalten wird, sondern man sukzessive nach Erhalt des Auftrages die Frequenzen reduziert und Personal abzieht und zu einer, überspitzt formuliert, zu einer Sichtreinigung übergeht, indem man, wenn man in das Zimmer reinschaut, sagt, passt eh alles, sich wieder verabschiedet und sozusagen die Reinigung hintangestellt wird. Ich bin daher gegen die Art und Weise auf dieser Basis der Information, die dem Gemeinderat als höchstes Organ der Stadt Graz zur Verfügung gestellt wird und darf warnen, diese Modalität in anderen Bereichen wirklich verstärkt einzusetzen. Danke (Applaus BZÖ). GR. Kolar: Geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Reinigung und das Vergaberecht der Reinigung war ja schon öfter hier in diesem Hause eine Diskussion. Ich bin bei der Ingrid Bergmann, wo man dabei ansetzen kann, dass es mit dem Stück absolut nicht nachweisbar und beweisbar ist, dass wir hier Einsparungen erzielen. Wir haben keine Grundlagen dafür. Die Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren gemacht haben im Magistrat und in unseren Abteilungen, ich erwähne nur das Bauamt und das Jugendamt, und alle, die im Jugendamt beschäftigt sind und waren, die Frau Beck hat über Jahre hinweg große Probleme gehabt mit den Privatreinigungen. Der Enderfolg war dann, dass die Einrichtungen des Jugendamtes so desolat waren, dass man eigentlich Instandhaltungsarbeiten ansetzen mussten, wenn ich nur an die Böden denke. Es gibt hier viele Bereiche, die für mich zu wenig transparent und klar dargestellt werden. Es geht auch in dem Bereich, mit welchen Reinigungsmitteln wird gearbeitet, wie ökologisch gehen wir hier mit den städtischen Einrichtungen um und wenn wir sehen, wie private Bereiche hier tätig sind, ist das zu hinterfragen. Ich darf auch noch einen zweiten wichtigen Bereich mit hier ansprechen, es gibt eine Zusage des Herrn Bürgermeister, der klar und deutlich formuliert hat, dass es im Bereich, wo Kinder in der Stadt umsorgt, umhegt werden, es zu keiner Privatisierung kommt in diesen Bereichen, damit verbunden war auch, dass die Beschäftigen im Reinigungsbereich Abstriche in ihrem Gehaltsschema hinnehmen mussten. Wir haben von einem Quadratmeterreinigungsgeld von 21,50 auf 17,10 abgespeckt, darf ich dazu sagen, ich weiß jetzt nicht genau, wie teuer hier die Privatreinigungen letztendlich angeboten werden. Mir ist auch unklar, wie weit der Vorsteuerabzugsbereich hier letztendlich auch hineingerechnet wurde, also viele, viele offene Fragen, die sich mit diesem Stück letztendlich zusammentun, und der letzte Bereich, den wir heute schon kurz im Finanzausschuss angesprochen haben, der mir letztendlich auch nicht gefällt, ist der, dass wir im Dezember bei der Budgetdebatte ein Reformprojekt in diesem Haus beschlossen haben, wo es darum geht, dass wir eigentlich in die Umsetzung gehen und hier versuchen wollen, alles was mit GBG, mit Facilitymanagement, mit Liegenschaften und Schule zu tun hat, einmal aufzuarbeiten und hier die Grundlagen einmal festzumachen, bevor wir diesen Schritt und diesen Weg gehen, dass wir privat letztendlich vergeben. Ich darf sagen, wenn schon so eine große Lust besteht, privat zu vergaben, dann sollen der Herr Bürgermeister und die Frau Vizebürgermeister vorangehen und ihre Diensträumlichkeiten, jetzt ein bisschen spaßig gemeint, einmal den Privaten so zur Übung übergeben und einfach einmal schauen, wie dort die Reinigung funktioniert, vielleicht ist das ein Ansatz, den wir in weiterer Folge auch in der Stadt Graz weiterverfolgen können. Danke (Applaus SPÖ). Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 14.55 Uhr den Vorsitz. StRin. Mag.a Grabner: Bezüglich der nun kommunizierten oder angegebenen offenen Fragenpunkte wundert es mich zu Beginn schon sehr, denn wir sind zusammen auch im Ausschuss gesessen und diese Fragen wurden nicht gestellt. Es wurden auch keine anderen eingefordert, denn all diese Unterlagen, und ich beginne einmal mit dem Kollegen, dass keine Einsparung gegeben sein könnten von 10 %, ist natürlich nicht korrekt, es gibt eine detaillierte Kostenaufstellung, die natürlich den Preisvergleich der Eigenreinigung und auch dann der Fremdvergabe der Reinigung beinhaltet. Ich kann Ihnen die Zahlen gerne nennen, aber wir können sie auch sehr gerne übermitteln, um Sie hier nicht zu überschütten, aber alleine in der Schule Kepler, nenne ich nun gerne, von 94.446 an Eigenreinigung sind wir bei der Fremdvergabe bei 53.000 Euro. Wie gesagt, wir haben die Zahlen hier aufgelistet und können nicht unvorbereitet sagen, dass es Einsprungspotential gibt, ohne es auch zu dokumentieren. Eine Gesamteinsparung, eine Ersparnis ohne die Sonderreinigungen, es gibt ja verschiedenste Reinigungsarten, werden wir dann erzielen von rund 160.006 Euro. Das einmal zum ersten Punkt, was das Einsprungspotential anbelangt, kann ich ihnen gerne übermitteln. Das nächste, Lohn unter dem Niveau, es gibt Ausschreibungsunterlagen, und da komme ich gleich zum nächsten Punkt, ich fasse es zusammen, die sind selbstverständlich vorhanden, das sind Verfahren, die ausgeschrieben werden, es wird nie unter dem Kollektiv etwas vergeben, es wird nie etwas vergeben, wo Menschen irgendwie benachteiligt werden, denn wir schaffen hier Wirtschaft und Arbeit, wir schaffen Arbeitsplätze, und es werden auch keine Personen gekündigt, sondern es werden nur jene nachbesetzt, und das schon seit 2008, wo einfach die Stellen nicht nachbesetzt werden. Das heißt, im Grund schaffen wir sogar noch Arbeit und wir schaffen Leistung und das tut unserer Wirtschaft gut, wo die Stellen nicht nachbesetzt werden, was auch kundgetan wurde. Das zu Lohn unter Niveau, Sie können das gerne einfordern, im Stadtschulamt gibt es das und liegt jetzt auch auf, was die Grundsätze auch anbelangt, welche Menschen eingestellt werden und wie sie, ich lade Sie herzlich ein, Herr Gemeinderat, zu kommen mit einem Fotoapparat, um auch die Qualität der Leistung zu prüfen, welche die privaten Reinigungsfirmen tätigen. Ich nehme Sie gerne mit, denn die Schulwarte und deren Aufgabe ist es, unter der Leitung auch des Stadtschulamtes die Qualitätskontrollen durchzuführen, und diese werden nicht nur wöchentlich, sondern täglich, und nicht nur einmal, sondern zwei- bis dreimal durchgeführt. Wenn wir nun hier sitzen und in der Zukunft leben, sprechen wir bitte nicht permanent von irgendwelchen Vorkommnissen, die vor Jahren stattgefunden haben in Kinderkrippen, Kindergärten oder wo auch sonst immer, wir sind, glaube ich hier, dass wir für die Zukunft denken, dass wir neue Wege gehen und es gibt diese Qualitätskontrollen, es hat sich sehr, sehr viel verbessert, ansonsten hätten wir es zum Wohle unserer Kinder, und wir vertreten hier die Stadt Graz, nie getan und nie zugelassen, dass die Menschen zusammenarbeiten. Gerne nehme ich Sie mit, machen wir einen Termin aus, dann gehen wir zusammen hin (Applaus ÖVP). Damit habe ich die Frage schon beantwortet, glaube ich, was die Zukunft anbelangt, es gab Probleme, da kann man zustimmen, in der Vergangenheit, aber es ist schon einige Jahre her, da wird jetzt schon längere Zeit auch fremd gereinigt und unser großes Anliegen ist, wie auch der Herr Bürgermeister gesagt hat, wir sparen bei den Kindern nicht ein, sondern wir setzen absolut auf die Qualität, wir setzen absolut auf dass sie gerne da hineingehen und die Frequenz selbstverständlich wird jede Schule nicht nur mit den Quadratmetern ausgependelt sozusagen, sondern wir wissen schon, wie viele Kinder da drinnen sind, wann die heimgehen und wie viel da gesäubert wird. Und wenn es mit einmal nicht geht, gibt es auch eine, auf der einen Seite haben wir die Unterhaltsreinigung, die Sonderreinigung und die Endreinigung, und da rücken wir natürlich selbstverständlich mit den Reinigungen nach, wenn Not am Mann ist. Ich hoffe, auch damit ist die Frage beantwortet. Wie gesagt, es liegen aber alle Unterlagen auf und Besichtigungstermine nehme ich gerne an (Applaus ÖVP). GRin. Meißlitzer: Liebe Frau Stadträtin! Ich möchte nur zu Ihrer Aussage, was der Bürgermeister gesagt hat, die Aussage verändern. Nein, Sie haben gesagt, der Herr Bürgermeister hat gesagt, wir sparen nicht bei der Qualität. Der Herr Bürgermeister hat im Jahr 2008 gesagt, überall wo Kinder sich aufhalten, wird keine Fremdvergabe erfolgen, das hat er gesagt (Applaus SPÖ). StRin. Mag.a Grabner: Frau Gemeinderätin! Der Herr Bürgermeister ist heute leider erkrankt. Selbstverständlich werde ich nachfragen, was er genau gesagt hat, nur wir sparen hier oder wir haben hier keine Endreinigung, denn die Kinder sind dann nicht mehr anwesend und es geht letztendlich doch um die Qualität, wo die Stellen nicht nachbesetzt werden. Da geht es nicht darum, ich glaube es geht um die Qualität, in welchen Räumlichkeiten sich die Kinder, und das wird er ja auch gemeint haben, aber ich nehme gerne Rücksprache bei ihm, in welchem Zusammenhang auch diese Wortmeldung seinerseits oder diese Aussage getätigt wird und werde sie dann das nächste Mal sehr gerne beantworten (Applaus SPÖ). StR. Mag. Eustacchio: Ganz kurz dazu aus eigener Erfahrung. Diese Vorgangsweisen gibt es ja im Krankenversicherungsbereich schon lange und meine Erfahrung war die, dass es sich in dem Fall nicht besonders auswirkt, wenn man nicht den direkten Zugriff auf dieses Personal hat. Warum? Weil es genau angeführt wird, dass man dort Geld einsparen kann, weil günstiger angeboten wird und es bereitet auch ein System vor, dass man hier einen Katalog anlegt, welche Maßnahmen zur Reinigung getätigt werden muss und genau dort kann man daran drehen. Dann lasse ich halt ein paar Maßnahmen zur Reinigung weg, sage, wir haben uns wieder Geld erspart etc. Also ich sehe das auch sehr kritisch und ich sage das ganz bewusst aus eigener Erfahrung, wollte ich nur dazu einbringen (Applaus FPÖ). Die Tagsordnungspunkte NT 5) und NT 6) wurden mit Mehrheit angenommen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Noch eine organisatorische Bemerkung vorweg, ich werde gerade informiert, dass ich Herrn Gemeinderat Mariacher bitten soll, dass er den Gemeinderatssaal für die Diskussion zu diesem Stück verlässt und an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnimmt. GR. Mag. Mariacher verlässt den Gemeinderatssitzungssaal. Berichterstatter: GR. Hohensinner NT 7) A 8/4-31685/2007 A 10/5-10078/2006 Projekt Hochwasserschutz Mariatrosterbach Grundeinlösen und Dienstbarkeiten für die Errichtung des Rückhaltebeckens Mariatrost Antrag auf Zustimmung GR. Hohensinner: Werter Gemeinderat, sehr geehrter Herr Stadtrat! Mein Stück betrifft das Hochwasserschutzsachprogramm. Im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahmen am Mariatrosterbach ist die Errichtung eines Rückhaltebeckens erforderlich. Die geplante Rückhaltebeckenanlage in Graz-Stadt Fölling bildet das Herzstück des mehrteiligen Maßnahmenkonzeptes zur Hochwasserfreistellung der gefährdeten Siedlungsbereiche entlang des Mariatrosterbaches. Von der Liegenschaftsverwaltung, vom Liegenschaftsverkehr wurden im Jahr 2008 die entsprechenden Grundverhandlungen mit den Liegenschaftseigentümern aufgenommen und vorbehaltlich der Genehmigung durch das zuständige Organ die erforderlichen Vereinbarungen abgeschlossen. Im Gegenstand handelt es sich um den Erwerb, um die Zurverfügungstellung von Dienstbarkeiten der nachstehend angeführten Liegenschaften: Marland Wohnbaugesellschaft, da geht es um den Erwerb einer Teilfläche zum Kaufpreis von 64.736 Euro und Dienstbarkeiten an Teilflächen der einmaligen Entschädigung von 40.000 Euro. Auch von Mag. Heike Keusch und Mag. Gerhard Mariacher, Erwerb von dem Grundstück Nummer 82 in Fölling im Gesamtausmaß von 8.397 m2 zu einem Kaufpreis von 126.400 Euro und Dienstbarkeiten an Teilflächen, auch eine einmalige Entschädigung in der Höhe von 206.304 Euro. Weiters von der Wohnungseigentumsgemeinschaft Kurzeggerweg, Erwerb von Teilflächen zu einem Kaufpreis von 51.000 Euro. Hedwig Fauster und Hubert Fauster, Erwerb des Grundstückes Nummer 80 zu einem Kaufpreis von 526.200 Euro und Dienstbarkeiten an Teilflächen von 56.246,40. Sämtliche übrigen Flächen werden nach erfolgtem Ausbau in das öffentliche Wassergut übertragen. Die Errichtung der Verträge erfolgt auf Kosten der Stadt Graz, die finanzielle Bedeckung für die Grundbereitstellung in der Höhe von 1.070.886,40 erfolgt durch die A10/5 – Grünraum und Gewässer, wobei jeder Kostenbetrag in der Höhe von 613.028 Euro des Landes und Bundes gegenzurechnen ist. Ich bitte um Annahme, und der Herr Gemeinderat Mariacher wird sich wahrscheinlich dem Stück enthalten. Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl.Nr. 41/2008, beschließen: 1.) Der Erwerb der angeführten Grundstücksflächen sowie der Dienstbarkeiten von: Marland Wohnbaugesellschaft mbH Gdst.Nr. 282/4, KG Graz – Stadt Fölling Erwerb einer Tlfl. von 4.624 m2 zu einem Kaufpreis von € 64.736,00 Dienstbarkeit an Tlfl. von 14.282 m2, einmalige Entschädigung von € 40.000,00 Mag. Heike Keusch und Mag. Gerhard Mariacher Erwerb der Gdst.Nr. 82/1, 82/2 und 83 sowie Tlfl. vom Gdst.Nr. 84, je KG Graz Stadt Fölling, im Gesamtausmaß von 8.397 m2 zu einem Kaufpreis von € 126.400,00 Dienstbarkeit an Tlfl. von 30.686 m2 an den Gdst.Nr. 84 und 85, je KG Stadt – Stadt Fölling, einmalige Entschädigung von € 206.304,00 Wohnungseigentumsgemeinschaft Kurzeggerweg (68 Eigentümer) Erwerb einer Tlfl. von 340 m2 des Gdst.Nr. 282/1, KG Graz – Stadt Fölling, zu einem Kaufpreis von € 51.000,00 Hedwig Fauster und Hubert Fauster Erwerb des Gdst. Nr. 80, KG Graz – Stadt Fölling, 16.105 m2 zu einem Kaufpreis von € 526.200,00 Dienstbarkeit an Tlfl. von 8.370 m2 am Gdst.Nr. 284, KG Graz – Stadt Fölling, einmalige Entschädigung von € 56.246,40 wird genehmigt. 2.) Nach erfolgtem Ausbau werden die angekauften Flächen, mit Ausnahme der rd. 2.755 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 80 in das öffentliche Wassergut übertragen. 3.) Die Errichtung der Verträge erfolgt auf Kosten der Stadt Graz. Sämtliche Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren, die mit dem Erwerb der Grundflächen sowie mit den Dienstbarkeiten verbunden sind, gehen zu alleinigen Lasten der Stadt Graz. 4.) Die Bedeckung der Kaufpreise beziehungsweise Dienstbarkeitsentschädigungen in der Höhe von € 1.070.886,40 zuzüglich 5 % Nebenkosten in der Höhe von rund € 53.000,00 erfolgt durch die A 10/5 – Abteilung für Grünraum und Gewässer auf der Fipos 5.63900.001300. Der bereits überwiesene Kostenbeitrag von Bund und Land in der Höhe von € 613.028,00 ist auf der Fipos 6.63900.871301 zu vereinnahmen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Gemeinderat Mariacher hat den Gemeinderatssaal verlassen für dieses Stück. GRin. Meißlitzer: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Ich bin sehr froh, dass dieses Stück heute auf der Tagesordnung ist. Sie waren ja damals, wie ich Anträge zur Hochwasserverbauung und dieses Rückhaltebecken und alle diese Dinge auch für den Bezirk Mariatrost gestellt haben, in einer anderen Funktion als Stadtrat tätig und ich freue mich einfach, dass das heute ein positiver Schritt in die richtige Richtung ist (Applaus SPÖ). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Korschelt NT 10) StRH – 681/2010-1 Tätigkeitsbericht 2009 Stadtrechnungshof GR. Mag. Korschelt: Werter Herr Stadtrat, hoher Gemeinderat! Ich erlaube mir, den Tätigkeitsbericht des Stadtrechnungshofes für das Jahr 2009 zu geben. Der Stadtrechnungshof hat im Jahr 2009 insgesamt 30 Prüfaufträge erledigt. Davon waren 11 Projektkontrollen, 19 waren Gebarungsprüfungen, damit wurde der bisherige Spitzenwert des Jahres 2007 mit 24 Erledigungen übertroffen. Die Kosten pro Prüferledigung betragen im Durchschnitt 29.000 Euro. Prüfungen von Rechnungsabschlüssen und aufwändige Prüfungen von Magistratsabteilungen verzeichnen in den Herstellungskosten zirka 50.000 bis 60.000, die Großzahl der Prüfungen wird mit einem Zeitaufwand von zirka 20 bis 40 Manntagen und mit Kosten von 8.000 bis 20.000 Euro erledigt. Der Personalstand des Stadtrechnungshofes liegt im Ist bei 9,75 MitarbeiterInnen, davon sind 7,75 fachliche MitarbeiterInnen, das heißt, also zwei sind im Sekretariat beschäftigt. Zu den inhaltlichen Highlights (Der Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), strategisch gesehen sieht sich der Stadtrechnungshof als sachverständiger Partner der politischen Entscheidungsträger in den Finanzfragen, entsprechend sind die Prüfaufträge im größtmöglichen Ausmaß zeitnah, produktions- und kostenorientiert und auf umsetzbare Empfehlungen ausgerichtet. Wesentliche Themenschwerpunkte im Jahr 2009 waren die begleitende Kontrolle des Reformprojektes Haus Graz, die Erarbeitung der sogenannten Gehaltspyramide, eine umfassende Analyse des Normkostenmodells zur Finanzierung von Pflegeheimsätzen, eine Prüfung der Gestion im Präsidialamt einschließlich der Telefonkosten, zahlreiche Gesellschaftsprüfungen, wie zum Beispiel die Gesellschaft 2003, Helmut-List-Halle, Grazer Unternehmungsführungen, um nur einige zu nennen. Weiters wurden Projektkontrollen zu bedeutenden Investitionen und Umstellungsprojekten der Stadt Graz wie Sozialraumorientierung, Bad Eggenberg, Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof, Kinderkrippen und Schulprojekte durchgeführt. Sonderprüfungen wurden auch durchgeführt, zum Beispiel der Aufschießungsvertrag eines Einkaufszentrums. Folgeaufträge und -themen: Im Jahr 2010 bezogen sich die Prüfungen auf Straßenbahngarnituren, der Feuerwehr, das Sachprogramm Grazer Bäche. Wesentliche weitere Aufgaben und Positionen des Stadtrechnungshofes im Jahr 2010 werden sein: Die Reportierung des Hauses Graz sowie die konsolidierte Rechnungslegung, begleitende Umsatzkontrolle des Reformprojektes Haus Graz, magistratsinterne Verstärkung der Produktions- und Projektkostenkontrolle, Schwerpunktsetzung der Prüfungshandlungen bei Unternehmen und Erarbeitung eines Projekthandbuches, Prüfungshandbuch des Stadtrechnungshofes. Der Kontrollausschuss stellt daher den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht zustimmend zur Kenntnis nehmen und beschließen. Ich darf mich auch gleichzeitig hier an dieser Stelle sehr herzlich bei den MitarbeiterInnen des Stadtrechnungshofes, vertreten durch den Herrn Direktor, für das letzte Prüfjahr bedanken, ich habe, wie Sie wissen, auch mit Anfang dieses Jahres den Vorsitz an die Kollegin Bergmann weitergegeben und möchte mich auch herzlich für die Zusammenarbeit bedanken und auch weiterhin den Stadtrechnungshof und die Mitarbeiter ersuchen, so wie bisher wirkungsvoll für die Stadt Graz tätig zu sein. Ich bitte um Annahme des Berichtes (Applaus FPÖ). Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht zustimmend zur Kenntnis nehmen und beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Wir haben damit die öffentliche Tagesordnung fertig. Nach einem vereinbarten Vorschlag, soweit ich da richtig informiert bin, folgt jetzt die nicht öffentliche Tagesordnung und danach, falls wir früher fertig werden, eine Unterbrechung bis 16.00 Uhr. Unterbrechung des Gemeinderates von 15.30 bis 16.10 Uhr D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Petition an die Bundesregierung bezüglich des Verbots von Krachern der Kategorien FII und FIII, Kleinfeuerwerk GR. Rajakovics stellt namens der ÖVP und der Grünen folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Rajakovics: Es geht um eine Petition an die Bundesregierung bezüglich des Verbots des Verkaufs von Krachern der Kategorien FII und FIII. Deshalb ein dringlicher Antrag, weil es eine auf Grund von EU-Vorgaben in den Stadien, speziell in Fußballstadien, aber bei Sportveranstaltungen eine Änderung gegeben hat im Pyrotechnikgesetz, aber leider in diesem Zusammenhang nichts unternommen wurde, außer eine neue Kategorisierung, die aber letztlich den gleichen Zustand, den wir schon jetzt haben, prolongiert. Der Silvestertag und vor allem die Silvesternacht ist für viele von uns jährlich ein Grund, mit Familie und Freunden zu feiern. Das ist eine gute Tradition und ich habe kein Problem damit, dass der tatsächliche Jahreswechsel um Mitternacht mit schön anzusehenden Feuerwerken gefeiert wird. Dieses Fest wird aber für viele, gerade für Menschen mit kleineren Kindern beziehungsweise BesitzerInnen von Haustieren dadurch getrübt, dass etliche Mitfeiernde trotz Verbots Kracher der Klasse II beziehungsweise FII und FIII, sogenannte Piraten, Deutsche, Schweizer etc. verwenden, die ausschließlich der Lärmerzeugung dienen. Kinder haben zum Teil große Angst vor dem Lärm und Tiere sind durch diesen oft tagelang verunsichert und scheu. Laut Pyrotechnikgesetz ist zwar der Erwerb dieser Kracher gestattet, allerdings deren Verwendung im Ortsgebiet untersagt. Ich meine, ich brauche nicht dazu sagen, dass ja keiner sich beraten und andere Kracher kauft, damit er sich dann in den Wald zurückzieht und zu seiner eigenen Freude die explodieren lässt, sondern das ja genau der Sinn der Sache ist, die anderen Leute zu schrecken. Heuer gab es erstmals eine „Aktion scharf“ der Polizei in der Innenstadt bezüglich der Einhaltung dieses Gesetzes. Als ich allerdings am 31.12. durch die Herrengasse gegangen bin, sind mir große Gruppen vor allem junger Männer entgegengekommen, die genau diese Kracher ausgiebigst verwendet haben. Die Polizei ist auch in einer großen Gruppe am Färberplatz gestanden und hat in dem Sinn keine Möglichkeit gesehen einzuschreiten. Zu dem grundsätzlich sinnlosen Lärm kommt, dass mit Zunahme des Alkoholspiegels diese Kracher in immer größerer Stückzahl zugleich gezündet werden, um sie dann wahllos in die Menschenmenge zu schleudern, was bei den Getroffenen immer wieder Verletzungen und Gehörstürze hervorruft. Auch das beliebte Anfüllen von Flaschen mit Krachern, um diese zum Zersplittern zu bringen, hat schon mehrmals, meist bei jungen Menschen, zu schweren Augenverletzungen geführt bis hin zur Erblindung. Sowohl Ärzte als auch Unternehmer, die Großfeuerwerke professionell veranstalten, haben mir bestätigt, dass die Verletzungsgefahr durch diese Kracher bei unsachgemäßer Verwendung erheblich ist und sie nicht nachvollziehen können, warum diese Kracher ohne Lichteffekte überhaupt verkauft werden dürfen. Heuer auf der HNO waren immerhin zehn, vor allem jüngere Menschen, die sich in der Nacht, in der Silvesternacht, einen bleibenden Gehörschaden zugezogen haben, und das ist ja nicht eine zu vernachlässigende Zahl. Da auch ich mich frage, wieso etwas im Handel erhältlich ist, das tatsächlich gar nicht verwendet werden dürfte und eigentlich nur ein Ärgernis darstellt, stelle ich im Namen der Fraktionen von ÖVP und Grüne folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Grazer Gemeinderat wendet sich auf dem Weg einer Petition an die österreichische Bundesregierung, konkret an das Wirtschaftsministerium und Innenministerium, mit dem dringenden Ersuchen, das Pyrotechnikgesetz zu novellieren. Das Ziel der Novellierung soll sein, den Verkauf von Krachern der Kategorien FII und FIII, deren Explosion nicht zum Auslösen von Lichteffekten dient, österreichweit generell zu verbieten. Ich bitte um Unterstützung (Applaus ÖVP und Grüne). Bgm.-Stvin. Rücker: Nachdem sich für diesen Antrag die Mehrheit zur Dringlichkeit abzeichnet, gibt es keine Diskussion zur Dringlichkeit, sondern gleich zum Antrag. GRin. Krampl zum Antrag: Die SPÖ wird der Dringlichkeit zustimmen und auch dem Antrag, weil auch das wir für, gelinde gesagt, paradox finden, an jeder Ecke Verkaufsstände zu finden, wo man derartiger Kracher kaufen kann. Alternative wäre, sie weiterhin zu verkaufen und ein Taferl dazu, bitte kaufen Sie, aber Sie dürfen sie nicht verwenden. Also jede Initiative, die die Menschen schützt, die die Kinder schützt, die eventuell Verletzte, die immer wieder vorkommen an Silvestertagen davor und danach, schützt, ist uns unterstützenswert. Ich hoffe nur, dass es die Wirtschaftskammer in Österreich gleich sieht. Auf jeden Fall Unterstützung seitens der SPÖ. Danke (Applaus SPÖ). GR. Mag. Mariacher: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema der Kracher, dass da dargelegt worden ist, ist den Lärm eigentlich nicht wert, den der Antrag vorgibt. Es ist der einzige Antrag der ÖVP heute in der Gemeinderatssitzung, der eine Petition an die Bundesregierung ist, das heißt, die ÖVP hat in ihrem eigenen Wirkungsbereich keine Handlungsnotwendigkeit gesehen, etwas wirklich für die Bürgerinnen und Bürger zu tun und wenn ich diese Argumentation mir anhöre, dass es um die Gesundheit der Bevölkerung geht, muss ich die gleiche Fraktion daran erinnern, dass es sich um ein wesentlich anderen, wesentlich wirksameren Beitrag für die Gesundheit, nämlich die Einführung einer Helmpflicht für Fahrradfahrer, für Jugendliche und Kinder, dagegen gestellt hat, sich gewehrt hat, dem nicht zugestimmt hat, also die Glaubwürdigkeit gerade in gesundheitspolitischen Fragen hat die ÖVP meines Erachtens nicht zurückgestattet, zurückgeholt. Was weitere Ausführungen von Kollegen Rajakovics anbelangt ist, dass hier in diesem Antrag, und vor allem im Antragstext, ein generelles Verbot dieser Kracher gefordert wird. Dies entspricht nicht unseren Vorstellungen, dass man zwar einerseits gesetzeskonform diese Produkte verwendet, aber auf der anderen Seite wirklich hier diesen Freiheitsspielraum der Bürger nicht einschränken sollte. Das heißt, meines Erachtens ist es in jenen Bereichen, wo niemand gefährdet wird, wo man nicht in der Nähe von Altenheimen oder Krankenhäusern oder in jenen Bereichen, wo sich eine große Anzahl an Menschen versammelt, dieser Gebrauch wirklich kein Problem und daher stimmen wir weder der Dringlichkeit noch dem Antrag zu. Dankesehr. GRin. Jahn: Zum Kollegen Mariacher. Offensichtlich haben wir ein sehr unterschiedliches Verständnis von politischer Arbeit. Ich denke, es ist die gemeinderätliche Tagesordnung ein Ausdruck der politischen Arbeit, die die regierenden Parteien hier herinnen leisten, inklusive der Verwaltungseinheiten und unserer MitarbeiterInnen, und da meine ich wirklich alle im Stadtsenat vertretenen Parteien, also das möchte ich schon betonen, hier sozusagen nur die ÖVP macht halt da irgend so einen Antrag, der völlig irrelevant ist und sonst wird da quasi als Regierungspartei nichts geleistet, das möchte ich schon auch für die anderen Parteien, die in der Stadtregierung vertreten sind, zurückweisen. Das ist Ihre Interpretation, aber ja, ich würde sagen, da finden Sie sich auf dem Holzweg. Noch dazu, wo ja auch dringliche Anträge ganz besonders ein Mittel der Opposition sein sollten, um Anliegen, die ihnen auch sehr wichtig sind, hier auch einbringen zu können, wenn sie eben nicht über eine Mehrheit hier im Hause verfügen. Zum Inhalt ist zu sagen, uns ist der Inhalt extrem wichtig, auch wie der Kollege Rajakovics vorher schon gesagt hat, es geht hier um wesentliche gesundheitspolitische Fragen rund um Silvester. Wir wissen, es gibt Menschen, die einen Gehörsturz erleiden im Zusammenhang, wenn sie sich irgendwo in der Innenstadt befinden, wo andere Menschen ihnen die Kracher ins Gesicht hauen und sie dann Augenverletzungen davontragen. Ich würde so etwas niemals unterschätzen und auch nicht verharmlosen, wie es leider vorher passiert ist. Gleichzeitig möchten wir als Grüne natürlich auch den Tierschutzaspekt betonen, der für uns ein großes Anliegen ist, bei Haustieren, vor allem bei Hunden und bei Katzen gibt es hier regelmäßig Schwierigkeiten rund um Silvester. Die Lärm- und Lichteffekte lösen nachweisbar erheblichen Stress aus, häufig kommt es auch zu starken körperlichen Symptomen, wie zum Beispiel Erbrechen, Durchfall und andere Stresssituationen. Gleichzeitig auch der Schwefeldampf von gezündeten Knallkörpern kann die Schleimhäute sehr, sehr stark reizen, das gilt sowohl für die Haustiere als auch für die Wildtiere und insofern denke ich, ist es ein sehr wichtiges Anliegen, dass dieser Antrag hier auch weitergeleitet wird (Applaus Grüne). GR. Rajakovics: Ich bedanke mich für die Zustimmung. Ich glaube, dass es tatsächlich einen Unterschied gibt zwischen dem, was zu Recht und was unter Feiern verstanden wird, dass man ein Feuerwerk in einer Stadt auch veranstaltet, was natürlich auch einen gewissen Lärm verursacht, aber wo viele gerne auch zuschauen. Dass man einen Unterschied machen muss, ob man bei dem schönen Zuschauen ständig Angst haben muss, dass hinter einem, und das finde ich halt vom Herrn Kollegen Mariacher, der scheinbar nie noch in irgendeiner so einer Situation war und sich das einmal angeschaut hat in Graz, wenn ganze Packeln von Piraten hinter dir gezündet werden oder über deinen Kopf drüberfallen, dann ist es halt nicht mehr so lustig, dem zuzuschauen, aber wahrscheinlich in deinem Umfeld gibt es nur junge Leute, die in den Wald gehen und dort das unter sich gegenseitig zuwerfen, daher ist es aus eurer Sicht nicht notwendig. Die Mehrheit hat das schon anders erlebt oder erlebt das auch jedes Jahr anders und die würden dem auch zustimmen und ich danke dafür (Applaus ÖVP). Bgm.-Stvin. Rücker: Wir müssen die Dringlichkeit trotzdem abstimmen, tut mir leid, zuerst die Dringlichkeit zum Antrag… Zwischenruf unverständlich. Bgm.-Stvin. Rücker: Der Herr Polz meint, wir sollen die Dringlichkeit abstimmen. Wir haben das verändert, die Dringlichkeit ist gegeben, weil die Mehrheit sich dazu schon geäußert hat im Vorfeld. Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. 2) Demokratiereform/Statutenkonvent GR. Herper stellt namens von SPÖ und KPÖ folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Herper: Sehr geehrte Bürgermeisterstellvertreterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Sachen Demokratiereform, Mitgestaltungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, in Sachen Bezirksdemokratie, Transparenz von Entscheidungsprozessen, mehr Rechte des Gemeinderates und dessen Stärkung, also im Sinne von Bürgerinitiativen und mehr Demokratie in dieser Stadt wagen, betätige ich mich gerne als Wiederholungsredner. Ich habe einend dringlichen Antrag am 25. Juni des Vorjahres an dieser Stelle eingebracht. Angesicht sinkender Wahlbeteiligung, angesichts gefährlicher Politikmüdigkeit eine Wiederbelebung, eine Neustärkung des Demokratieanlaufes zu wagen. Dieser dringliche Antrag wurde zwar angenommen, aber meine damalige Forderung, die mit Mehrheit angenommen wurde, nämlich einen Statutenkonvent in einen Verfassungskonvent einzurichten, dem ist nicht Folge geleistet worden. Dabei gäbe es eine Fülle von Vorschlägen und Anregungen, denen wir gerne alle anderen Fraktionen höflichst und tunlichst einladen möchten, die KPÖ hat sich mit uns entschlossen, diesen gemeinsamen dringlichen Antrag einzubringen. Ich erinnere nur daran, dass Wolfgang Riedler im Vorjahr ein Paket präsentiert hat, das die BürgerInnenstunde im Gemeinderat beinhaltet, BürgerInnenzentren in den Stadtbezirken, ein Ausbau der BürgerInnenbeteiligung, BürgerInnenbefragungen, Direktübertragung von Gemeinderatssitzungen, ein Vorschlag, der ja auch schon aus der ÖVP gekommen ist, im Internet und vieles andere mehr enthält. Wir hatten mehrere Runden mit den Protagonisten und AktivbürgerInnen von „Mehr Zeit für Graz“ und Gesprächsrunden, die ja ähnlich gelagerte Vorschläge einbringen und eingebracht haben. Es ist ja nicht im Sinne der AktivbürgerInnen und ihres Engagements, dass diese Ideen in der Schublade verstauben, sondern es geht darum, dass diese ja auch von den politischen RepräsentantInnen dieser Stadt behandelt werden. Daher stelle ich daher namens der SPÖ und KPÖ den d r i n g l i c h e n A n t r a g : 1. Der Gemeinderat der Stadt Graz beauftragt Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl, gemäß Motivenbericht diesen Statutenkonvent endlich durchzuführen, so wie er schon im Vorjahr beschlossen wurde, zu dem VertreterInnen aller Gemeinderatsparteien, zwei von der Plattform der Grazer BürgerInneninitiativen nominierte Personen, zwei Mitglieder von „Mehr Zeit für Graz“, VerfassungsexpertInnen sowie allenfalls noch zu nominierenden TeilnehmerInnen eingeladen werden. 2. Dieser Statutenkonvent hat bis spätestens 30. April 2010 stattzufinden und hat das Ziel, auf Basis der Vorschläge der TeilnehmerInnen ein Maßnahmenbündel zu erarbeiten, wie Mitgestaltungsmöglichkeiten für BürgerInnen bei Entscheidungen erweitert, die Transparenz in den Entscheidungsprozessen verbessert, die Bezirksdemokratie ausgebaut, gerade angesichts der Tatsache, dass Bezirksämter geschlossen oder zusammengelegt wurden, ist es mehr denn je gefragt, Bezirksdemokratie zu wagen, auch aus dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger selbst und die Rechte des Gemeinderates zu stärken. 3. Ein entsprechender Bericht darüber ist zur Beschlussfassung über die weitere Vorgangsweise dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Mai vorzulegen. Diese Bitte um Mitgehen richtet sich vor allem auch an die grüne Fraktion, die ja basisdemokratisch seit ihrer Gründung orientiert ist und immer Wert gelegt hat auf die Aktivbürgerrolle und die Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Danke herzlich (Applaus SPÖ). GRin. Jahn zur Dringlichkeit: Zum Antrag von Kollegen Karl-Heinz Herper eine Richtigstellung. Der Antrag ist damals, es gab damals einen Abänderungsantrag, wo die ganze Thematik im Sinne eines Informationsberichtes an den Ausschuss für Verfassung, Personal und Organisation weitergeleitet wurde, der ist damals von der ÖVP eingebracht worden, nur zur inhaltlichen Ergänzung. Zur Dringlichkeit: im vorliegenden Antrag geht es um einige Aspekte des Themenkreises Demokratie, wobei hier eben konkret auf Bezirksdemokratie, Rechte des Gemeinderates, Ausweitung eben Bezug genommen wird, dazu ist aus unserer Sicht zu sagen, dass ja die Geschäftsordnung für den Gemeinderat im großen Konsens im letzten Jahr überarbeitet wurde und wir auch gemeinsam vereinbart haben, dass wir eine Evaluierung vornehmen möchten und dass sie auch noch Gültigkeit hat bis zum Ende dieser Legislaturperiode. Daher ist in diesem Fall für uns die Dringlichkeit nicht gegeben, weil wir auch abwarten möchten, wie sich das Projekt hier weiterentwickelt, selbiges gilt auch für die Bezirksratsdemokratie, wir letztes Jahr schon die ersten Schritte gesetzt haben in der letzten Gemeinderatssitzung. Die anderen Fragen, die im Antrag angerissen werden, sind aus unserer Sicht natürlich diskussionswürdig, das ist überhaupt keine Frage, es handelt sich aber um Fragen, wie wir demokratisch mit einander tun mit BürgerInnenbeteiligung, mit dem Referat für BürgerInnenbeteiligung, mit den Projekten und den AktivbürgerInnen von „Mehr Zeit für Graz“, mit dem BürgerInnenbeirat. Und aus unsere Sicht sind das keine Fragen, die wir über Statutenänderungen angehen müssen, sondern da brauchen wir eigentlich eine Klubobleutekonferenz mit anderen ExpertInnen, was sich die Fraktionen eben wünschen, das wäre das, was aus unserer Sicht zu tun ist und daher ist für uns aus inhaltlicher Sicht die Dringlichkeit in dem Antrag nicht gegeben. Natürlich diskutieren wir gerne über die anstehenden Fragen, von denen es unbenommen zahlreiche im heurigen Jahr zu erledigen gibt. Vor allem im Bereich BürgerInnenbeteiligung, „Mehr Zeit für Graz“ und im Referat für BürgerInnenbeteiligung, wo ja die Stelle neu ausgeschrieben wurde und wo wir uns gut überlegen müssen, wie wir dieses Referat neu ausgestalten, damit BürgerInnenbeteiligung wirklich ernsthaft innovativ und auch kompetent umgesetzt wird (Applaus Grüne). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, dass die Kollegin Jahn vor mir gesprochen hat, weil ich war eigentlich von ihren Äußerungen in keiner Weise überrascht. Die Grünen haben sich von jeglicher Orientierung an dem Bürger, von einer Unterstützung wirklich basisdemokratisch für Organisationen, die wirklich an der Basis abseits der Parteien arbeiten, wirklich längstens verabschiedet, sie sind ihrer Macht nur noch verpflichtet, die Anliegen werden mit Füßen getreten, ob es darum geht, dass man gebührenmäßig über die Bürger darüberfährt, ob es darum geht, kein einziges Projekt, bis auf „Mehr Zeit für Graz“, umzusetzen, ob es darum geht, Bürgerinitiativen einfach ausrutschen zu lassen beziehungsweise anzufeinden, obwohl diese bereits eine Dekade lang, über 12 Jahre lang, so wie in Andritz für die Interessen der dort wohnhaften Bevölkerung sich eingesetzt haben, das ist alles vollkommen egal, man will alles selber gestalten in dieser schwarz/grünen unseligen Koalition, man hat auch deswegen alle Aufsichtsräte schön säuberlich untereinander aufgeteilt, kein einziger der anderen Parteien, geschweige denn, kein einziger unabhängiger Experte findet sich hier in den verantwortlichen Organen seitens der Stadt Graz kapitalgeberseitig, sodass mich das in keiner Weise verwundert. Wir werden diesen Antrag, weil er uns dem Sch- und dem Inhalt nach wirklich plausibel erscheint, sowohl der Dringlichkeit als auch dem Antragstext unsere Zustimmung erteilen, Herr Klubobmann. GR. Herper: Christina, ich schätze dich ja sehr, aber das, was du jetzt geboten hast, war wirklich eine schwache Leistung, weil ihr habt im Wahlkampf (Applaus SPÖ) euch sozusagen immer auf die Seite der Aktivbürgerinnen und Aktivbürger gestellt. Ihr seht euer Bestreben darin, auch deren Anliegen immer zu vertreten, und man kann nicht eine Geschäftsordnungsdebatte mit einer Stärkung des Gemeinderates verwechseln. Man kann auch nicht den Prozess, der durch die Planungswerkstatt „Zeit für Graz“ durchgeführt wurde, wo die Grazer Bevölkerung in massiver Weise mehr Mitgestaltung und mehr Mitreden eingefordert hat, jetzt einfach abwürgen und sagen, das hat sich, das ist es. Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Das hat niemand gesagt. GR. Herper: Und dieser Prozess findet derzeit keinen praktischen Niederschlag. Es gibt derzeit keine Instrumentarien. Ich habe das Schreiben der Rosemarie Feistritzer vor mir liegen, die euch nicht unbekannt ist, die dem Bürgermeister gestern ein Mail geschrieben hat an alle Fraktionen… Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Wir sind in Kontakt mit ihr. GR. Herper: Wir sind auch in Kontakt mit ihnen und ich zitiere aus ihrem Schreiben von gestern: „Dieser Prozess muss jetzt auch seinen praktischen Niederschlag finden, derzeit fehlen jedoch die Instrumentarien dazu, wie den Bürgerinnen und Bürgern das möglich gemacht wird.“ Es geht um eine seriöse Diskussion und wir reden nicht über Geschäftsordnungspraktiken oder -änderungen, wir reden über Mitgestaltungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, wir reden über Transparenz in den Entscheidungsprozessen, wir reden über Bezirksdemokratie. Und es geht darum, einen solchen gemeinsamen Konvent einzuberufen. Peter Piffl hat das letzte Mal, wie die Resolution eingebracht wurde, wo das sozusagen in den Verfassungsausschuss zugeordnet wurde, durchaus berechtigterweise hingewiesen, dass auch Beamtenstellungnahmen, beamtete Stellungnahmen kommen werden. Wo sind die, wo sind die Expertinnen und Experten, wo sind die beamteten Stellungnahmen, deswegen ersuchen wir dringlich, diese Statutenreform zur Stärkung der Demokratie in Graz einzuberufen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Ein herzliches Dankeschön (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Verpartnerung im Trauungssaal GRin. Haas-Wippel stellt namens der SPÖ und der KPÖ folgenden Dringlichkeitsantrag: GRin. Haas-Wippel: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der nun geschaffenen Möglichkeit der eingetragenen Partnerschaft haben auch gleichgeschlechtliche Paare endlich nicht nur eine adäquate Gelegenheit der gegenseitigen Absicherung. Mit diesen Rechten gehen sie gleichzeitig auch partnerschaftliche Pflichten ein und bekennen sich zu einem gemeinschaftlichen Lebensweg. Nicht zuletzt auch deswegen werden von etlichen Gemeinden für diese Partnerschaftsschließung dieselben Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt wie für die standesamtlichen Eheschließungen heterosexueller Paare: Es geht darum, die Bedeutung und Wertigkeit des Bekenntnisses zu einem solchen gemeinsamen Lebensweg dokumentiert zu wissen. In Graz gehen die Uhren in dieser Hinsicht bislang leider anders - neben der Personenstandsbehörde im Amtshaus steht für gleichgeschlechtliche Paare im Rathaus nur das Media-Center zur Verfügung, alle anderen Orte, an denen heterosexuelle Paare standesamtlich heiraten können, bleiben ihnen verwehrt. Was selbstverständlich von vielen - und das nicht allein nur von den Betroffenen - als Diskriminierung angesehen wird. Zumal sich im Rathaus ein paar Meter vom Media-Center entfernt der sogenannte Trauungssaal befindet, der im Übrigen nicht nur für standesamtliche Eheschließungen Verwendung findet, sondern in dem darüber hinaus eine Vielzahl unterschiedlichster Veranstaltungen durchgeführt werden. Behaupten zu wollen, im Trauungssaal fänden ausschließlich Trauungen statt, ist also falsch. Womit ein immer wieder gehörtes Argument, das sich genau auf diese Ausschließlichkeit bezieht, nicht haltbar ist. Wobei grundsätzlich, selbst wenn dem so wäre, es nicht nachvollziehbar ist, warum ausgerechnet in der Menschenrechtsstadt Graz bei der Wahl der Örtlichkeit der Partnerschaftsschließung derart unterschiedliche, diskriminierende Regelungen angewandt werden. In diesem Sinne stelle ich daher namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklub und der KPÖ den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat ersucht Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl in dessen Funktion als zuständiger Bezirkshauptmann dringendst, seine Entscheidung, den Trauungssaal für Partnerschaftsschließungen nicht zur Verfügung zu stellen, zu überdenken und auch im Trauungssaal Partnerschaftseintragungen von gleichgeschlechtlichen Paaren zuzulassen. Danke (Applaus SPÖ). GR. Sippel zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Ich möchte vorausschicken, dass Sexualität wie auch immer gearbeitet, eine Privatsache ist und so sollte sie auch behandelt werden. Aber nein, wir werden seit Wochen und Monaten gegeißelt von Schwulenrechtlern und Homolobbyisten, die uns mit diesem Thema da beglücken, weil ihnen der Konsens, den Rot und Schwarz auf Bundesebene, seit 1.1.2010 übrigens auch gültig, nämlich den Konsens der Verpartnerung, weil ihnen der zuwenig weit geht. Aber solange eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Homosexualität noch möglich ist, weil das will man ja auch im § 283 des Strafgesetzbuchs, zumindest im Entwurf zum Terrorismus- Präventionsgesetz ja auch unter den Tatbestand der Verhetzung stellen, solange Kritik an diesem Thema noch möglich ist, möchte ich ganz kurz hier auch darauf eingehen. Ich glaube an Rechten, und das möchte ich hier auch feststellen, an Rechten fehlt es Homosexuellen heutzutage in keinster Weise, sie werden nicht mehr verfolgt, wie das noch vor vielen Jahren der Fall war und ich glaube, dass es tatsächlich so ist, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen eine Sicherung der Interesse der Homosexuellen auch möglich machen. Ich glaube, wenn man hier auch die Position der FPÖ in Betracht zieht, und wir sind hier auch grundsatztreu und gefestigt im Gegensatz zu anderen, die in dieser Frage gespalten sind und nach Beliebigkeit agieren. Aus unserer Sicht dürfen solche Begünstigungen, wie sie von Ihrer Seite gefordert werden und die zu Recht den Eheleuten aus dem Grund zur Verfügung stehen, weil sie einen Aufwand haben bezüglich dem Großziehen der Kinder, diesen Anspruch sollten homosexuelle Paare nicht haben (Applaus FPÖ). Homosexuelle, und das muss man hier auch klar festhalten, haben eine Fülle von Klubs, von Organisationen, von Zeitschriften, von Vereinen und von Lobbys, die teilweise auch mit erheblichen öffentlichen Subventionen unterstützt werden, und eine dieser Lobbyisten ist nicht zuletzt auch die grüne Partei, die mit ihrer sturen Klientelpolitik die Koalition gefährdet, gut, das müssen Sie mit der ÖVP auch ausmachen (Applaus FPÖ), aber ich glaube, dass es wichtigeres gibt, als eine Debatte in dieser Frage andauern zu führen, es gibt, glaube ich, wirklich einen anderen familienpolitischen Fokus, den man hier richten sollte. Bedroht sind heute im Übrigen, wenn man sich das anschaut, Familien, Ehen, Kinder und Jugendliche, und hier sollte eben der familienpolitische Fokus auch hingelenkt werden. Ich möchte abschließend sagen; Homosexuelle benötigen keine weiteren Rechte und Privilegien, christliche Fundamentalisten oder Fundamentaltheologen und auch einige ÖVP-Abgeordnete würden sagen, sie brauchen geistige Befreiung und Heilung. Ich sage an dieser Stelle, ein bisschen Bescheidenheit würde es auch tun. Danke (Applaus FPÖ). GRin. Mag.a Grabe: Zuerst kurz zu Ihnen, Herr Sippel, wer hier wen geißelt, wer durch wen gefährdet ist, stelle ich einmal in Frage, welche Aktionen hier den Gemeinderat oder welche Wortmeldungen den Gemeinderat geißeln oder die Bevölkerung draußen, möchte ich auf Grund der Redezeit nicht ausführlich kommentieren. Kommen wir zu der Dringlichkeit und zu dem Antrag, der von Ihnen eingebracht wurde. Selbstverständlich gibt es diese Dringlichkeit, erstens, wie Sie alle wissen, ist dieses Gesetz mit 1.1. in Kraft getreten und es hat bereits ein Paar gegeben in Graz, das auf Grund der derzeitigen Regelung sehr unerfreuliche Rahmenbedingungen hatte, um diesen wichtigen Schritt fürs Leben einzugehen, und selbstverständlich ist es dringlich und es wäre auch schon früher dringlich gewesen, was, denke ich auch, Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen in Wien beim Verhandeln gewusst haben ist, dass es die Lücke im Gesetz, die dazu führt, dass wir überhaupt in Graz solche Debatten haben, dass es die vorher hätte zu schließen gelten, also dass da nicht schon festgelegt wurde, weil es politisch nicht durchsetzbar war, wo genau die Partnerschaftseintragung stattfinden kann, ist genau das, was jetzt uns hier wieder auf den Kopf fällt. Also es wäre damals auch schon dringlich gewesen, das zu klären. Das war jetzt zu der terminlichen Dringlichkeit, zu der inhaltlichen Dringlichkeit denke ich, sind unsere Positionen klar, es ist selbstverständlich, dass Räumlichkeiten, alle Räumlichkeiten, die anderen Paaren für den Bund fürs Leben zur Verfügung stehen, auch gleichgeschlechtlichen Paaren zur Verfügung gestellt werden müssen. Es ist uns für uns selbstverständlich, dass das auch möglich sein muss, die gesamte Zeremonie in diesen Räumlichkeiten durchzuführen und nicht Unterschriftsleistungen in einer Amtsstube und dann zu anderen Räumlichkeiten zu gehen, die man sich privat mieten muss und das Dritte ist, dass es für uns selbstverständliche Forderung ist, wie wir auch schon kundgetan haben, dass die Öffnungszeiten so sein müssen, dass es auch möglich ist, mit Familie und Verwandten diese Zeremonie durchzuführen. Daher unterstützen wir selbstverständlich sowohl die Dringlichkeit als auch en Antrag und verweisen aber eben noch einmal darauf, dass die Entscheidung, dass wir das hier diskutieren müssen, leider im Vorfeld im Rahmen der Gesetzesverhandlungen schon gefallen ist (Applaus Grüne). GR. Grosz: Werte Damen und Herren, hoher Gemeinderat! Zum Kollegen Sippel möchte ich mich eigentlich weniger äußern, denn die, die am lautesten schreien, waren mir sowieso immer die Verdächtigsten in dieser Diskussion und da möchte ich mich auch nicht näher darauf einlassen, zumal der Heilungserfolg bei Homosexualität durch Handauflegung des Herrn Sippel, glaube ich, ein endenwollender ist. Was er da zur Auferstehung bringen will, möchte ich gar nicht wissen, sehr geehrte Damen und Herren. Sehr geehrte Damen und Herren, hoher Gemeindrat! Wenn ich heute „Österreich“ lese anlässlich des heutigen dringlichen Antrages zum Bettelverbot, aber auch dieser Initiative der Sozialdemokratie zur eingetragenen Partnerschaft und ich lese dann „Kuhhandel um Grazer Bettelverbot, Grüne sagen ja, wenn Homoehesaal kommt“, ich weiß nicht, Frau Vizebürgermeisterin, Sie leisten sich einen tadellosen Hofstaat als Mitarbeiter, vielleicht haben Sie einen Pressereferenten dabei, der Ihnen das um 8.00 Uhr früh zum Frühstücksemmerl dazulegt, dass Sie in angemessener Art und Weise einmal darauf reagieren können, dann frage ich mich, in was für einer Stadt leben wir, wo wir die organisierte Bettlerkriminalität und Menschenhandel mit der Umsetzung eines Nationalratsbeschlusses und den Umsetzungserlässen der Bundesregierung junktimieren beginnen. Die Kriminalität bekämpfen, um auf der anderen Seite in angemessener Art und Weise, und zwar so steht es im Gesetz und auch im Erlass, dem Anlass entsprechend in angemessener Art und Weise dieses Gesetz auch in der Stadt Graz zu vollziehen. Und daher möchte ich nicht die Redezeit ausschöpfen, weil ich ja auch wirklich der Meinung bin, dass wir in vielen anderen Bereichen auch dieser Stadt wirklich wesentliche Probleme haben, aber um was ich Sie ersuchen möchte, Frau Vizebürgermeisterin, weil der Bürgermeister heute nicht da ist, der eigentliche Verantwortliche als Bezirkshauptmann im Wirkungsbereich, im weiteren, dass wir in dieser Stadt emotionslos, sachlich, ruhig, raschest das umsetzen, was der Nationalrat beschlossen hat und wo es einen entsprechenden Durchführungserlass gibt. Und ich halte daher gar nichts davon, dass hier eine parteipolitische Fahnenfrage daraus gemacht wird und dass es hier offenbar einen Zickenkrieg um einen Trauungssaal oder sonst irgendwas gibt, dazu eignet es sich nicht. Wir haben genug entsprechende Repräsentationsräume dieser Stadt, die als Amtsräume undefiniert dem Anlass entsprechend in ehrwürdiger Art und Weise diese Verpartnerung auch dem Anlass und jenen Menschen, die das wollen, entsprechend durchführen kann und darum ersuche ich Sie in aller Ruhe, aber auch in aller Entschlossenheit, keinen politischen Hickhack daraus zu veranstalten, wir werden der Dringlichkeit zustimmen und werden danach einen Abänderungsantrag einbringen, weil der Antrag der SPÖ ja wieder nur darum geht, einen Krieg um den Trauungssaal zu vollziehen und der schadet allen, der schadet auch dieser gesamten Diskussion, wo wir den Bürgermeister auch auffordern als Bezirksverwaltungsbehörde, dem Anlass entsprechend gebührenden Rahmen feierlich auch zu gestalten, das auch zur Verfügung zu stellen, die Stadt hat genug Räumlichkeiten, wo das möglich wäre. Ich danke Ihnen (Applaus BZÖ). StR. Eisel-Eiselsberg: Geschätzte Damen und Herren! Am heutigen Tag findet in der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen für die Bediensteten der Personenstandsbehörden in den Bezirkshauptmannschaften und der Magistrates der Länder Niederösterreich und Steiermark eine Informationsveranstaltung statt, um die MitarbeiterInnen mit der neuen Rechtslage vertraut zu machen. Diese Informationen und allenfalls auch dort bekannte oder vermittelte Durchführungsbestimmungen sind aus unserer Sicht abzuwarten, bevor weiterführende Beschlüsse gefasst werden. Darum können wir dem heutigen Antrag keine Dringlichkeit zuerkennen. Danke (Applaus ÖVP). GRin. Haas-Wippel: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir leben im 21. Jahrhundert und die Stadt Graz ist, so erlebe ich es zumindest, sehr weltoffen. Wenn wir bei diesem Thema kleinkariert sind, dann tut es mir wirklich sehr weh, weil wir in der Stadt Graz machen wirklich ein Aufsehen um den Trauungssaal und nehmen nicht Rücksicht auf Menschen, denen wir mit Respekt und Wertschätzung begegnen sollten. Weil der Trauungssaal, da geht es nicht rein um Symbolik, wir sind eine aufgeschlossene Gesellschaft, und homosexuelle Paare verdienen Respekt und Wien, Salzburg, Innsbruck, St. Pölten, alle haben diese Möglichkeiten den homosexuellen Paaren offen gelassen, warum nicht auch die Stadt Graz? Ich würde mir wünschen und ich bitte um breite Zustimmung, dass wir den Weg der Toleranz gehen, den Weg der Akzeptanz, den Weg des Verständnisses und des Miteinanders. Ich bitte um breite Zustimmung. Danke (Applaus SPÖ). Bgm.-Stvin. Rücker: Danke. Als Homosexuelle möchte ich gerne zurückweisen, dass wir Toleranz brauchen. Es ist gefährlich, es geht um einfach das Anerkennen, dass es etwas gibt, was in der Form normal ist, in der anderen Form normal ist und um diese Symbolik geht es, um dieses Anerkennen, Toleranz ist ein bisschen ein schwieriger Begriff in dem Zusammenhang, den möchte ich gerne zurückweisen. War aber gut gemeint und ich habe es auch so verstanden. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Petition an das Land Steiermark - Pflegefreistellung GR. Ing. Lohr stellt namens der SPÖ und der FPÖ folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat, liebe Zuhörer! Das Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz regelt Pflegefreistellungen für Vertragsbedienstete und regelt damit Ansprüche auf zusätzliche freie Tage bei Pflegebedarf für einen genau bestimmten Personenkreis, sofern dieser im gemeinsamen Haushalt lebt. Die analogen Regelungen für Beamte sind in der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz aus dem Jahr 1956, einem Landesgesetz, geregelt. Die „Pflegefreistellung“ findet im § 28a des Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetzes, Stand 1.1.2009 ihre genaue Regelung. Er lautet: „Der Vertragsbedienstete, der wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist, hat Anspruch auf Pflegefreistellung.“ Den Rest des Paragraphen erspare ich jetzt uns. Wesentlich ist, ein Vertragsbediensteter, der nun wegen er notwendigen Pflege eines Erkrankten oder Verunglückten nahen Angehörigen nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist, hat Anspruch auf diese Pflegefreistellung bis zum Ausmaß von maximal einer beziehungsweise zwei Wochen pro Kalenderjahr. Dieser Anspruch, und auf das kommt es jetzt an, besteht aber nur, wenn der Vertragsbedienstete mit dem erkrankten oder verunglückten „nahen Verwandten“ in einem Haushalt lebt. Lebt aber der Vertragsbedienstete nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit dem erkrankten oder verunglückten nahen Verwandten, besteht für den Vertragsbediensteten kein Anspruch auf Pflegefreistellung. Diese Bestimmung, die den Pflegeurlaubsanspruch der Vertragsbediensteten an den Passus des „im gemeinsamen Haushalt“ lebenden nahen Verwandten koppelt, erscheint uns als nicht mehr zeitgemäß und daher reformbedürftig. Die Familie - und um diese geht es in der an sich sinnvollen Regelung - hat sich in den letzten Jahren vielfach verästelt. Neue Familienmodelle wie Lebenspartnerschaften, Patchwork-Familien und Lebensabschnittspartnerschaften haben mittlerweile Platz gegriffen. Alle diese Formen der familiären Zusammengehörigkeit stellen in der Gegenwart beinahe schon den Regelfall dar. Angesichts von Scheidungsraten in der Höhe von mehr als 50 Prozent in den urbanen Ballungsräumen unserer Heimat und angesichts der stetig wachsenden Anzahl von AlleinerzieherInnen muss man eben zur Kenntnis nehmen, dass Familie in Österreich weitaus vielfältiger gelebt wird, als zahlreiche Familienpolitiker annehmen. In diesem Bereich kann eben die Stadt Graz eine Vorreiterrolle spielen und hier herrscht Handlungsbedarf. Es geht um ein familienpolitisches Signal, wie gesagt, und es bedarf hier eben einer Reform, dass die leiblichen Kinder, auch wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen, vom anderen Elternteil gepflegt werden dürfen. Ich danke in diesem Zusammenhang, und es freut mich, dass die SPÖ hier diesen gemeinsamen Antrag mitträgt und stelle daher namens des Gemeinderatsklubs der SPÖ und der FPÖ folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g , Der Grazer Gemeinderat wolle beschließen: Der Gemeinderat der Stadt Graz tritt auf dem Petitionswege an das Land Steiermark heran, um eine Änderung nachstehender Landesgesetze zu erwirken: Die §§ 28a des Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetzes sowie 41a Dienst- und Gehaltsordnung sollen dahingehend abgeändert werden, dass die darin enthaltenen Regelungen zur Pflegefreistellung auch auf jene Vertragsbedienstete und Beamte ausgeweitet werden sollen, die nicht mit dem zu pflegenden Personenkreis im Sinne der zitierten Bestimmungen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ich bitte um Zustimmung (Applaus FPÖ). GR. Baumann zur Dringlichkeit: Zur Dringlichkeit, ja dieser Antrag ist nach der letzten Wortmeldung Ihres Kollegen sehr dringlich und wir unterstützen diese Dringlichkeit außerordentlich, weil es auch sozusagen quasi vernünftige Köpfe gibt. Herr Ing. Lohr, wir unterstützen die Dringlichkeit Ihres Antrages (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Baumann zum Antrag: Zum Antrag selbst. Es freut mich sehr, dass die freiheitliche Fraktion unterschiedliche Familienmodelle dezidiert hier herinnen auch diskutieren möchte. Ich habe mir erlaubt, diesen Antrag ein wenig in grüne Sprache umzuformulieren. Nicht als Abänderungsantrag gedacht und zumindest nicht von mir jetzt vorgetragen. Aber ich nehme ein paar Sachen heraus, die Familie hat sich in den letzten Jahrzehnten vielfach verästelt, gefällt mir wunderbar, neue Familienmodelle wie Lebensgemeinschaften auch mit gleichgeschlechtlichen PartnerInnen, Patchwork-Familien und Lebensabschnittspartner haben mittlerweile Platz gegriffen. All diese Familienformen stellen in der Gegenwart beinahe schon den Regelfall dar. Auch angesichts der wachsenden Anzahl von AlleinerzieherInnen muss man eben zur Kenntnis nehmen, dass Familien in Österreich weitaus vielfältiger gelebt wird, als zahlreiche konservative FamilienpolitikerInnen annehmen. Da es also einen wachsenden Personenkreis in unserer Stadt und in unserem Staat gibt, die Familie leben und nicht nur unter dem Begriff nahe Angehörige fallen und dennoch Verantwortung für diese Familien übernehmen möchten, scheint es höchst an der Zeit zu sein, diesen neuen Familienformen alle Rechte, wie eben jene des Pflegeurlaubs für Väter, die nicht in der Familie wohnen, einzuräumen. Auch Elternteile, die von ihren Kindern getrennt leben, wollen ihre Verantwortung gegenüber diesen bewusst wahrnehmen. Wir müssen also für getrennt von ihren Kindern lebenden Elternteilen, die Möglichkeit schaffen, sich ihrer Verantwortung als Elternteil weiterhin zu stellen. Das bedeutet für Trennungseltern nicht nur in Notzeiten, wie bei Krankheits- und Unglücksfällen, Pflege- und Versorgungsdienste leisten zu können. Seitens der Stadt Graz könnte hier ein positives familienpolitisches Signal gemeinsam mit der freiheitlichen Partei gestellt werden. Danke. GR. Dr. Wohlfahrt: Ich glaube, es ist eh ganz gut dargestellt worden, wir freuen uns sehr über die vielfältige Familiendiplomatie der FPÖ. Ganz unterschiedlich zur Bundes-FPÖ, weil in der Bundes-FPÖ steht ja schriftlich, eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau wird erst durch das Kind zur Familie, dort ganz stark ist das Kind orientiert, aber hier haben wir doch… Zwischenruf GR. Ing. Lohr unverständlich. GR. Dr. Wohlfahrt: Wenn Sie schauen, was Sie alles aufgezählt haben, natürlich kann es auch ohne Kind sein. Geschwister… Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Es ist immer mit Kind. GR. Dr. Wohlfahrt: Nein, also da in dem Antrag, den Sie geschrieben haben, geht es anders auch, aber das ist nicht so wichtig. Was wir uns aber denken, es ist an sich sehr sinnvoll, dass man auch auf Personen schauen kann, die nicht im Haushalt leben, deshalb unterstützen wir diesen Antrag, allerdings glauben wir nicht, dass hier ein Beamtenprivileg geschaffen werden sollte und deswegen kommt auch der Zusatzantrag. Der lautet folgendermaßen: Der Gemeinderat möge beschließen: „Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bundesregierung zu ersuchen, eine sinngemäße Regelung zur Pflegefreistellung für alle ArbeitnehmerInnen gesetzlich zu verankern.“ Es kann ja wohl nicht sein, dass das nur für die BeamtInnen der Stadt Graz gelten soll, ich glaube nicht, dass die FPÖ hier Privilegienritter sein will, sondern wir wollen das ja sicherlich gemeinsam für alle Arbeitnehmer in Österreich haben. In diesem Sinne der Zusatzantrag (Applaus Grüne). GR. Ing. Lohr: Liebe Kollegen! Zuerst einmal zu den Grünen, zur ersten Wortmeldung, also wenn man gelobt wird von den Grünen, dann ist es immer als Freiheitlicher sehr gefährlich, da muss was nicht stimmen, und die Replik ist ja dann gerade gleich darauf gekommen. Es ist schade, dass sich die Grünen hier über dieses Thema lustig machen wollen, weil natürlich gilt das nur für heterosexuelle Paare, weil nur Mann und Frau können gemeinsam ein Kind haben und dieses als Familie betreuen und da sind natürlich auch nur die leiblichen Kinder gemeint, die hier einen Pflegeurlaubsanspruch bekommen sollen. Zwischenruf GR. Dr. Wohlfahrt: In Ihrem Antrag steht aber etwas anderes. Das soll auch für Stief- beziehungsweise Wahlkinder gelten. GR. Ing. Lohr: Es ist von der Natur her leider, auch wenn es sich viele wünschen, homosexuellen Paaren nicht möglich, Kinder auf die Welt zu setzen. Zum zweiten Zusatzantrag, hier gebe ich Ihnen Recht, das ist natürlich eine österreichweite Initiative, hier kann Graz nur eine Vorbildstellung als Gemeinde sein, ich spreche hier als Grazer Gemeinderat und möchte eben diese Regelung einmal in unserem Haus beschlossen haben und diese Initiative, da können Sie sicher sein, ist auch mit dem freiheitlichen Parlamentsklub in Wien akkordiert und es wird hier entsprechenden Anträge auch im Parlament geben und hier können sich dann auch die SPÖ und die ÖVP, die ja auch hier zustimmen, auch uns dort bitte wieder die Zustimmung erteilen und dann wird das auch für ganz Österreich kommen. Es ist ja auch eine logische Weiterverfolgung des Themas. Bitte dann um die Abstimmung und danke schon jetzt für die wohlwollende Meinung. Danke (Applaus FPÖ). Bgm.-Stvin. Rücker: Danke, Herr Gemeinderat Lohr. Kinder auf die Welt bringen, nein wir fangen beim Kinderzeugen an, ok, da teile ich Ihre Meinung und alles was danach kommt, da teile ich Ihre Meinung nicht, weil Kinder werden großgezogen, wie wir wissen, auch von Großmüttern, von vielen verschiedenen Personen und ich denke, das ist ein bisschen eine realistischere Zugangsweise. Beim Kinderzeugen, da sind wir beinander, das ist biologisch nicht anders möglich. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Zuatzantrag von GR. Dr. Wohlfahrt wurde einstimmig angenommen. 5) Solidarität mit den Beschäftigten in Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufen GR. Eber stellt namens der SPÖ und der KPÖ folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Eber: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Mitglieder der Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst eben noch einmal drauf hinweisen, dass die SPÖ diesen Antrag gemeinsam mit uns stellt. Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten im Bereich der Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufe sind ins Stocken geraten und es hat von da her auch am 14. Jänner in mehreren Städten Österreichs, unter anderem in Graz, größere Kundgebungen gegeben, wobei auch in Graz einige hundert Personen aus diesem Personenkreis teilgenommen haben. Heute findet ein neuerlicher Anlauf statt, um zu einem befriedigenden Abschluss zu kommen, der immerhin für 30.000 Beschäftige österreichweit gilt. Zuletzt hatte die Arbeitgeberseite lediglich Gehaltserhöhungen im Ausmaß zwischen 0,9 bis 1,1 Prozent in Aussicht gestellt, forderte aber im Gegenzug die Abschaffung der Überstundenzuschläge für die 39. und 40. Arbeitsstunde in der Woche. Die Beschäftigten in diesem Bereich arbeiten sehr schwer und verantwortungsvoll und erfüllen dabei höchste Qualitätsansprüche. Entsprechend sollte unserer Meinung nach auch die Bezahlung sein. Die Menschen, die gepflegt werden, aber auch jene, die pflegen, verdienen die besten Bedingungen. Immer wieder wird gesagt, dass gerade die Pflege- und Gesundheitsberufe die Arbeitsplätze der Zukunft seien. Auch das ist ein Grund dafür, dass den jetzigen und künftigen Beschäftigten gute Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt werden sollen, auch in finanzieller Hinsicht. Was hat das Ganze jetzt mit der Stadt Graz zu tun? Zunächst einmal ist es natürlich so, dass die vielen, auch private Anbieter in diesem Bereich quasi eine öffentliche wichtige Funktion übernehmen, öffentliche Aufgaben übernehmen und andererseits natürlich auch durch die Kaufkraftsteigerung in diesem Bereich das natürlich auch dazu führen würde, dass es besser für die Stadt Graz ist, weil da natürlich auch mehr Steuereinnahmen zu erwarten sind. Es kann jedenfalls der Stadt Graz auch für ihre eigenen Beschäftigen in diesem Bereich nicht egal sein, unter welchen Bedingungen diese Menschen arbeiten. Daher stellen wir im Namen der SPÖ und der KPÖ folgenden d r i n g l i c h e r A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz solidarisiert sich mit den Beschäftigten im Bereich der Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufe und ruft die Verantwortlichen der Arbeitgeberseite auf, den Forderungen des ÖGB nach einer entsprechenden Gehaltserhöhung nachzukommen. Danke (Applaus KPÖ). GR. Hohensinner zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werter Gemeinderat! Persönlich können wir alle hier dieser Forderung vieles abgewinnen. Ich selbst bin als Behindertenpädagoge bei der Lebenshilfe tätig und weiß, wie schwer Arbeit im Sozialbereich ist, aber es ist aus unserer Sicht sehr, sehr hinterfragenswürdig, wenn eine Gebietskörperschaft einen Beschluss fällt beziehungsweise Einfluss zu nehmen versucht auf laufende Verhandlungen der Sozialpartner. Weiters ist es für uns auch ein bisschen verwunderlich, dass die SPÖ jetzt sogar mit auf den Antrag gegangen ist, wo im Verhandlungsteam federführend ein ehemaliger Kollege von uns allen Genosse Klaus Zenz, am Wort ist, aber wie gesagt, wir wünschen ihm alles Gute in dieser Angelegenheit, aber es ist Sache der Sozialpartnerschaft, und die ÖVP bekennt sich auch im Jahr 2010 zur Sozialpartnerschaft, und ich möchte nur erinnern, immer dann wenn versucht hat, die Parteipolitik von einer anderen Ebene auf die Sozialpartner einzuwirken, hat die Stärke der Sozialpartner darunter gelitten. Wie gesagt, inhaltlich stimmen wir dem Ganzen zu, nur ist es nicht sinnvoll, wenn eine Gebietskörperschaft hier einen Antrag verabschiedet, weil dann kommen alle Berufsgruppen und dann haben wir Schwierigkeiten, diese ganzen Sachen da hier zu behandeln. Danke (Applaus ÖVP). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir schon das Thema behandelt Politikverdrossenheit, wir alle wissen, dass das natürlich ihre Ursachen hat. Wir sprechen auch immer wieder einmal von Populismus, wir sprechen auch davon, dass in der Öffentlichkeit Wünsche herangetragen werden, die nachher von den gleichen Personen, die diese Wünsche geäußert haben, nicht erfüllt werden. In diesem Sinne in diese Kategorie passt leider, muss ich Kollegen Ebner sagen, diese Kategorie natürlich, jedem wünscht man das Beste, jeder soll nach Möglichkeit erfolgreich im Beruf sein, aber dass wir hier einerseits Kollektivvertragsverhandlungen führen über die Valorisierung des Entgeltes, das es bisher gegeben hat, findet nicht statt, weil wir dafür nicht zuständig sind und das Zweite ist, alles was über die Inflationsrate hinausgeht, ist ja auch ein Realzuwachs und würde demnach auch eine Änderung des Gehaltsschemas betreffen. Auch das findet hier im Grazer Gemeinderat nicht statt. Es ist an Ort und Stelle zu führen, zu verhandeln, so wie wir das in unserer Demokratie gewohnt sind und so sollten wir auch weiter vorgehen. Danke (Applaus BZÖ). GR. Hötzl: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Ich kann im Namen des FPÖ-Gemeinderatsklubs mitteilen, dass wir nicht sehr lange, aber doch drüber diskutiert haben. Wir sind der Meinung, dass die Stadt Graz erstens als Gebietskörperschaft und zweitens aber auch als Arbeitgeber für verschiedene Berufsgruppen sich hier nicht auf die Seite einer einzigen Berufsgruppe stellen darf oder stellen kann. Wir haben das Problem, dass nachher als nächstes auch die handwerklichen Berufe vielleicht kommen, die zweifelsohne fleißig sind und hart arbeiten, wie auch die Pflegeberufe und deshalb können wir weder der Dringlichkeit noch dem Inhalt zustimmen. Danke (Applaus FPÖ). GR. Eber: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Kollege Hohensinner hat gesagt, er wundert sich, dass die SPÖ auf diesen Antrag mit hinaufgegangen ist, ich muss sagen, ich freue mich erstens darüber, dass sie das gemacht hat, weil ich mir denke, es zeigt einfach auch, dass das auch für die SPÖ ein sehr wichtiges Anliegen ist und ich denke mir, es geht bei diesem Antrag je eben auch darum, nicht die Sozialpartnerschaft irgendwie auszuhebeln oder für überflüssig zu erklären, sondern es geht einzig und allein darum, den Beschäftigten in diesem Bereich den Rücken zu stärken auch bei den Verhandlungen gegenüber der Arbeitgeberseite, und wie gesagt, für mich bedeutet es auch, wenn wir diese Solidaritätserklärung mit den Beschäftigen in den Pflege- und Gesundheitsberufen verabschieden, dass wir das auch machen im Sinne und im Interesse der Stadt Graz, eben auch, weil in Graz sehr viele Beschäftige in diesem Bereich tätig sind und tatsächlich eben auch Aufgaben übernehmen, die eigentlich öffentliche Aufgaben der Stadt Graz sind. Zum Kollegen Mariacher möchte ich nur sagen, möchte mich nicht mit Populismusvorwürfen da auseinandersetzen, aber ich möchte doch sagen, eine Solidarität mit den Beschäftigen im Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufen ist auch eine Solidaritätserklärung mit den Beschäftigen des Fischl-Imperiums, und der Herr Fischl ist ja ein Ihnen durchaus nahestehender Arbeitgeber in diesem Bereich. Abschließend ersuche ich dennoch noch einmal jeden Einzelnen, jede Einzelne, diesem Antrag der Dringlichkeit und der Sache nach zuzustimmen. Danke der SPÖ natürlich auch noch einmal für die Unterstützung dieses Antrages. Danke sehr (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Valorisierung der Wohnbeihilfe GRin. Bergmann stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GRin. Bergmann: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor allem Bezieherinnen und Bezieher niederer Einkommen und Pensionen leiden besonders unter der allgemeinen Teuerung. Zu den stärksten Preistreibern zählen die Wohnungskosten, also Miete, Betriebs- und Heizungskosten. Hier bietet die Wohnbeihilfe zumindest eine gewisse Linderung. In zahlreichen Gesprächen, die unsere Wohnungsstadträtin Elke Kahr beziehungsweise die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der KPÖ mit Betroffenen geführt haben, zeigte sich: Vor allem BezieherInnen von Mindestpensionen passiert es immer wieder, dass bereits bei einer geringen Pensionserhöhung zum Beispiel im Ausmaß von 30 Euro, die Wohnbeihilfe im selben Ausmaß oder oft noch mehr reduziert wird, sodass diese Erhöhung durch die Reduktion der Wohnbeihilfe komplett aufgesaugt wird. Oftmals bleibt unterm Strich sogar noch weniger Pension als vor der Pensionserhöhung. Dieselbe Beobachtung mussten wir auch bei Löhnen und Gehältern von Niedrigverdienern machen: Wenige Euro mehr an Entlohnung werden durch eine entsprechende Senkung der Wohnbeihilfe sofort wieder wettgemacht. Um hier entgegenzusteuern, wäre es dringend geboten, die Wohnbeihilfe zu valorisieren. Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat fordert die Landesregierung auf, die Wohnbeihilfe zu valorisieren, indem die tatsächlichen Auszahlungsbeträge wertgesichert werden und/oder die Jahresnettoeinkommen bezüglich des jeweils zumutbaren Wohnungsaufwandes laut Wohnbeihilfentabelle angehoben werden (Applaus KPÖ). GR. Mag. Spath zur Dringlichkeit: Derzeit werden schon bereits 80 Millionen Euro für die Wohnbeihilfe neu benötigt, eine weitere Anpassung würde um eine Million pro Jahr mehr kosten. Das würde natürlich auch wiederum auf das Wohnbauförderungsbudget zurückfallen. Nichtsdestotrotz darf ich im Namen des ÖVP-Gemeinderatsclubs sagen, dass wir der Dringlichkeit als auch dem Antrag zustimmen (Applaus ÖVP). StRin. Edlinger: Liebe Frau Antragstellerin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kenne diese Fälle auch aus verschiedenen Zusammenhängen und aus den Sprechstunden, und auch bei unseren Arbeitsgruppen zum Aktionsprogramm gegen Armut ist darauf hingewiesen worden, dass die fehlende Valorisierung einfach genau diese Probleme mit sich bringt. Wir haben das schon aufgegriffen und sind auch in dieser Sache schon beim Land vorstellig geworden und freue mich auch deswegen über den Antrag und offensichtlich über eine sehr breite Zustimmung, sodass wir ein schönes Zeichen aus der Stadt Graz heraus dann setzen können und ich hoffe, dass die finanziellen Fragestellungen, die damit im Zusammenhang stehen, auf Landesebene in den Griff zu bekommen sind, weil es einfach wirklich für viele eine Erleichterung wäre, hier nicht runterzufallen, sobald eine kleine Erhöhung ansteht. Wir stimmen daher der Dringlichkeit und dem Inhalt natürlich zu (Applaus SPÖ). GR. Mag. Mariacher: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn es um das Geld, noch dazu einer anderen Gebietskörperschaft geht, das wer ausgeben soll, muss man sich natürlich sehr vorsichtig diesem Thema widmen. Wir haben das seitens des BZÖ getan, wir haben die Problematik gesehen, dass mit dieser Maßnahme, die gefordert, gewünscht ist, Leistungsanreize gemildert werden, das ist der Nachteil bei dieser Sichtweise. Das heißt, die Leute, die Menschen nicht mehr diesen Anreiz haben, wirklich noch engagierter, noch verantwortungsvoller sich einzubringen, um ein höheres Gehalt nach Möglichkeit zu erzielen. Das was für uns aber das Entscheidende war, ist in der derzeitigen Situation, dass die Menschen weiterhin ihre Wohnung behalten können, das ist für uns diese Gefahr, delogiert zu werden, auf der Straße zu stehen, für uns das entscheidende Kriterium und wir möchten gerade vor der wirtschaftlichen Situation, wo wir alle wissen, dass der Höhepunkt der Arbeitslosigkeit voraussichtlich noch nicht erreicht wird, hier auch ein sichtbares Zeichen setzen und hier verantwortungsvoll mit dieser Fragestellung umgehen und stimmen daher diesem Antrag sowohl der Dringlichkeit als auch dem Inhalt nach zu. Danke. GRin. Bergmann: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich bedanken für die Unterstützung. Ich möchte nur eine Anmerkung noch machen, wir als Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, auch unsere Bezirkrätinnen und -räte, sowie unsere Stadträte sind doch direkt am Ohr der Bevölkerung, der Bürger und Bürgerinnen und ich glaube, auch wenn das jetzt nicht in den Kompetenzbereich des Gemeinderates fällt, sind solche Petitionen an die dafür zuständigen Ebenen sehr, sehr wichtig, um hier ganz einfach auf Missstände aufmerksam zu machen, um auch dort ein größeres Gehör zu verschaffen und ich denke, wir als KPÖ werden auf alle Fälle in diese Richtung weitertreiben und freuen uns auf Unterstützung. Danke (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 7) Allgemeines Bettelverbot im Stadtgebiet von Graz GR. Grosz stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Grosz: Sehr geehrte Damen und Herren, hoher Gemeinderat! Wir diskutieren heute zumindest seit eineinhalb Jahren zum vierten Mal eine Initiative des BZÖ zum Menschenhandel in Graz und unsere Initiativen für ein allgemeines Bettelverbot. Wir erleben seit Jahren die politische Diskussion, die darin gipfelt, dass man jetzt auf die kuriose Idee gekommen ist, ein sogenanntes sektorales Bettelverbot in Graz einzuführen. Ich halte von diesem sektoralen Bettelverbot gar nichts, denn was bringt es denn uns, wenn wir Menschen oder die Opfer von Menschenhandel aus der Herrengasse vertreiben, dass sie vielleicht dann in der Schmiedgasse weiterhin ihrem dreckigen Geschäft nachgehen müssen. Und es ist ein dreckiges Geschäft, und ich habe schon mehrmals hier in diesem Gemeinderat auch mit Emotionen unsere Anträge begründet. Nicht zuletzt der UNICEF-Bericht 2007, der eindeutig feststellt, dass Österreich sich des Menschenhandels de facto schuldig macht, indem wir nichts dagegen tun gegen die organisierte Bettelkriminalität als Basis dieses Kinderhandels; mehrere Experten in Österreich, vom Innenministerium über die Polizei über NGOs hinweg, die uns mehrmals und oft mitgeteilt haben, dass nur ein allgemeines Bettelverbot, das heißt, auch ein aktives und passives Bettelverbot, einer Stadt wie Graz die Möglichkeit geben kann, hier effektiv dagegen vorzugehen. Seit 2005 befasse ich mich, befassen sich meine Freunde im BZÖ mit diesem Problem… Zwischenruf StRin. Edlinger: Was ist ein passiver Bettler? GR. Grosz: Ein Bettelverbot, Frau Stadträtin, ein Bettelverbot für aktive und passive Bettelei. Kommen Sie mit? Na gut. Das kann ja nicht so schwierig sein, zumal ja im Landessicherheitsgesetz gegen aktive Bettelei schon ein Verbot besteht, werden Sie es dann auch begreifen können, nehme ich einmal an, zumindest als Stadträtin, dass wir es natürlich dann auch für Passive fordern; alle anderen Interpretationen, die Sie jetzt vielleicht hier sehen, sind unzulässig oder was Sie auch immer drunter verstehen. Ich glaube, wir haben seit Jahren jetzt zugesehen und wir haben jetzt wirklich Handlungsbedarf. Wir werden daher heute zwei dringliche Anträge einbringen, einer soll Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, ein letztes Mal die Möglichkeit geben, hier endlich zu einer Regelung zu kommen, da wir ja sehen, dass der Steirische Landtag ja nicht einmal geistig dazu in der Lage ist, hier eine ordnungsgemäße Lösung auf den Tisch zu legen. Letztmalig auch die Möglichkeit dahingehend, dass wir, wenn diesem Antrag nicht zugestimmt wird, uns nur dann zu helfen wissen, indem wir auch mittels einer Volksbefragung beginnen mit der Einleitungsphase am 1. März, genügend Unterstützungserklärungen unter den Grazerinnen und Grazern sammeln werden, um hier im Juni an einem geeigneten Sonntag, eine Volksbefragung zu diesem Thema abhalten zu können. Ich glaube, dass der Unmut auch innerhalb der Bevölkerung gegenüber diesem Problem sehr hoch ist, ich glaube, dass wir durchaus in der Lage sind, dass wir innerhalb kürzester Zeit diese 10.000 beglaubigten Unterschriften auch mit Hilfe von Notaren aufstellen werden und ich bin mir auch sicher, dass diese Volksbefragung zu einem sehr guten und eindeutigen Ergebnis kommt, nämlich zu einem Ergebnis, dass die Bevölkerung sich in Graz mehrheitlich von der Politik erwartet, eine verfassungskonforme Regelung gegen die organisierte Bettelkriminalität in Graz endlich zu beschließen. Wir haben hier diese Verpflichtung, im eigenen Haus das zu regeln und nicht einmal mehr auf die Landesebene zu verlagern. Wir haben diese Verlagerung auf die Landesebene ja bereits im Sommer gehabt, die Conclusio daraus ist, dass es uns ja bis heute nicht gelungen ist, vom Land Steiermark eine logische, eine sachliche Lösung serviert zu bekommen. Das Problem hat sich nämlich um eines halbes Jahr wieder hinausverzögert und man löst auch dieses Problem, Klubobmann Herper, nicht mit irgendwelchen Interviews im Standard, wo dann ein Landeshauptmann Voves sagt, ja eigentlich gehört diesen Menschenhandel und gegen diese Bettlerkriminalität ohnedies vorgegangen, das ist ja unwürdig, dass das hier passiert, um dann am nächsten Tag zu sagen, ja eigentlich war das eh nur meine Privatmeinung. Als Landeshauptmann dulde ich das eh, wenn die Kriminellen herumlaufen, als Privatmann nicht. Also ich glaube, gerade weil wir es aus der parteipolitischen Agitation eines drohenden Landtagswahlkampfes herausnehmen sollten, empfehle ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, unserem, diesem dringlichen Antrag betreffend ein allgemeines Bettelverbot im Stadtgebiet von Graz zuzustimmen. Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Der Bürgermeister der Stadt Graz wird aufgefordert, unter Zuziehung von Verfassungsexperten eine rechtskonforme Regelung zum allgemeinen Verbot der Bettelei im Stadtgebiet von Graz auszuarbeiten und diese bis zur ordentlichen Gemeinderatssitzung im März 2010 dem Gemeinderat der Stadt Graz zur Beschlussfassung vorzulegen. Ich ersuche um ihre Zustimmung bei der Dringlichkeit und im Inhalt. Danke (Applaus BZÖ). GR. Mag. Korschelt zur Dringlichkeit: Werte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat! Zuerst einmal zur Länge des Antrages. Das BZÖ, scheinbar umso kleiner die Fraktion, umso länger die Anträge, aber in dem Fall hast du natürlich das sehr schön aufgeführt, um was es geht. Ich werde mir erlauben, zu beiden Anträgen gleich Stellung zu nehmen, wobei von unserer Seite her natürlich wir sowohl dem Inhalt als auch der Dringlichkeit natürlich zustimmen werden. Nur das Verfahren ist mir nicht ganz schlüssig, weil du hast, ich glaube, es gehört umgedreht, meines Erachtens, du hast als Erstes willst du die Volksbefragung und dann willst vom Bürgermeister, dass er sozusagen einen Ausschuss einsetzt, der ihm mit gemeinsam eine Bettelverbot für das Stadtgebiet Graz erarbeitet, da müsste meines Erachtens, das gehört umgekehrt, dann zuerst müsste, muss das Bettelverbot ermöglicht werden oder eine gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden und wenn das nicht der Fall ist, dann kann erst die Volksbefragung sein. Also die Reihenfolge finde ich nicht ganz richtig, aber du wirst es wahrscheinlich in deinem Schlusswort aufklären, warum das so gemacht worden ist, aber sonst grundsätzlich werden wir sowohl dem Inhalt als auch der Dringlichkeit zustimmen; wobei natürlich teilweise gewisse Formulierungen entsprechen nicht ganz meiner Umgangsweise, weil grundsätzlich jeden Bettler, und wie gesagt, wir erleben das leider jeden Tag, jeden Bettler als kriminell zu bezeichnen, das würde ich ehrlich gesagt nicht unterschreiben, aber vielleicht in der Hitze des Gefechtes kommen dir auch, lieber Sitznachbar hie und da Formulierungen aus, die nicht unbedingt dem entsprechen, aber im Großen und Ganzen können wir uns mit beiden Anträgen identifizieren. Danke (Applaus FPÖ). GR. Rajakovics: Auch wenn ihr immer wieder das Gleiche fordert und formuliert, wird sich am Abstimmungsverhalten nichts ändern. Wir haben das anders vereinbart, daher wird auch unser Stimmverhalten dementsprechend sein. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass auch in der Diskussion im Land etwas kurz kommt, dass es um Hilfe vor Ort geht und deshalb möchte ich darauf hinweisen, dass wir vor Weihnachten schon eine sehr interessante Diskussion gehabt haben zu diesem Thema mit Partnerstädten aus Pecs, aus Ljubljana, aus Temesvar, die uns da auch unterstützen wollen und die in dem Zusammenhang bei der Unterstützung vor Ort auch Partner sein wollen, weil sie das auch brauchen. Und auch die ehemalige Büroleiterin des Herrn Barroso, die Frau Dr. Winkler, hat vorige Woche unsere Initiative aufgegriffen und ist bei der Freudenbergstiftung vorstellig geworden, die mehrere Millionen in Richtung Roma-Projekte leiten möchte, und die Stadt Graz hat gute Chancen mit den Partnerstädten, die ja betroffen sind von dieser Minderheit, auch entsprechende Unterstützung zu bekommen. Weil ich glaube, es ist schon wichtig bei der ganzen Diskussion, dass man schaut, nicht immer nur davon redet, man müsste vor Ort helfen, sondern dass man auch schaut, Projekte auf die Beine zu stellen und es schaut ganz gut aus, dass wir bei diesen Projekten auch erfolgreich sind. Danke (Applaus ÖVP). GR. Grosz: Sehr geehrte Damen und Herern! Um einige Fragen zu beantworten. Zu der Formulierung, Kollege Korschelt, dieses Antrages, Acht-Seiten-Antrages. Wir wollten und wir werden uns auch in Zukunft chronologisch damit auseinandersetzen, damit man auch sieht und damit auch du, lieber Freund, siehst, wie lange dieses Thema hier in diesem Gemeinderat schon diskutiert wird und wie ergebnislos dieser Gemeinderat in der Bekämpfung dieser Kriminalitätserscheinung ist. Das ist ja wunderschön, wenn man hier einen papierenen Spiegel hat, den man den Gemeinderäten und der Stadtpolitik ständig vor Augen halten kann. Zum Ablauf: Na selbstverständlich versuche ich zuerst diesem Gemeinderat noch einmal die Möglichkeit zu geben, ein- für allemal dieses Bettelverbot zu beschließen und wenn mir das nicht gelingt, dann wird es jetzt einen weiteren Antrag geben, wo wir den Landeshauptmann ersuchen, eine Volksbefragung von sich aus anzuordnen, die Landesregierung ersuchen, eine Volksbefragung von sich aus anzuordnen, da hoffe ich, dass die Demokraten im Gemeinderat der Stadt Graz weit genug sind, auch dem zuzustimmen und wenn erst dann das nicht möglich ist, dann werden wir ab 1. März eine Volksbefragung erzwingen und dann auch gemeinsam mit der Bevölkerung darüber abstimmen lassen, ob dieses Bettelverbot für Graz kommen soll oder nicht. Wenn dieser Gemeinderat nicht in der Lage ist, Politik zu machen, dann wird es halt die Bevölkerung in dem Bereich im Rahmen des Volksrechtegesetzes selbst in die Hand nehmen und daher auch dieser Ablauf. Zum Kollegen Rajakovics betreffend, es ist das vierte Mal der gleiche Antrag, deswegen wird sich auch nichts ändern der ÖVP, die Stellungnahme der ÖVP vor einem halben Jahr. Ja wir machen ein Bettelverbot, aber nur für die Kranken und Behinderten, O-Ton, Freunde, verfassungswidrig, fallt auf die Schnauze, macht es nicht. Illuminierter Klubobmann im Landtag, ach ja, ok, lange Bank, es wird wieder drei Monate weitergeschoben… Zwischenruf GR. Hohensinner: Stimmt ja gar nicht, du verdrehst alles. GR. Grosz: …jetzt neu in dieser ganzen Diskussion, jetzt kommt ein sektorales Bettelverbot. In einer heutigen Tageszeitung lesen wir grün/schwarzer Abtausch sektorales Bettelverbot gegen eingetragene Partnerschaft, bis jetzt habt ihr das noch nicht korrigiert, nicht einmal mit einer Presseaussendung. Sonst macht ihr alle möglichen Blödheiten am Tag, aber heute diese Zeitungsmeldung wird nicht korrigiert. Und daher sage ich bei dieser Halbwertszeit der ÖVP-Ankündigungen, die im Übrigen auch hier in dem Antrag manifestiert sind, denn es hat ja einen Antrag des Klubobmanns Piffl-Percevic auf ein allgemeines Bettelverbot bereits gegeben und bei der Rückgratlosigkeit und Wendigkeit, die die ÖVP-Fraktion zu diesem Thema hat, kann man den Antrag ruhig öfter einbringen, weil es kommt eh jedes Mal von euch eine andere Antwort heraus, weil ihr selbst nicht mehr wisst, was ihr vor einem Monat noch dazu gesagt habt (Applaus BZÖ). Also das ist für mich kein Problem und die Österreichische und die Grazer Volkspartei sollte sich um meine Anträge und Formulierungen keine Gedanken machen, sondern eher Gedanken machen, wie der Bürgermeister an einem Sonntag im Juni um 17.00 Uhr im Landesstudio Steiermark stehen wird und dann mit einer Mehrheit von 65 – 70 %, die bei der Volksbefragung für das Bettelverbot waren, eher argumentieren wird, warum er es noch nie geschafft hat, eines in Graz einzuführen: weil er nicht will. Danke (Applaus BZÖ). Bgm.-Stvin. Rücker: Bevor wir zur Abstimmung der Dringlichkeit kommen, das was Sie in der Zeitung lesen, ist Ihr gutes Recht, Sie können sich auf darauf beziehen. Zwischenruf GR. Grosz unverständlich. Bgm.-Stvin. Rücker: Das ist nicht sinnvoll, wie Sie wissen, bei bestimmten Zeitungen immer wieder zu korrigieren, was drinnen steht, weil viele Dinge aus dem Finger gesaugt sind. Aber das ist alleine in der Abstrusität schon so ein Scherz, dass man da gar nicht darauf eingehen braucht. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Durchführung einer Volksbefragung gemäß § 82 Volksrechtgesetz durch die Landesregierung GR. Grosz stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Grosz: Sehr geehrte Damen und Herren, hoher Gemeinderat! Die inhaltliche Begründung dazu kann ich mir ja mittlerweile schenken und ersparen und es ist auch im vorigen Antrag, wenn man ihn genau gelesen hätte, aber das ist ja offenbar niemandem aufgefallen, ich habe den Ausgang der heutigen Gemeinderatssitzung ja bereits präjudiziert und habe auch dorthin geschrieben, nachdem der Grazer Gemeinderat ohnedies unserem Antrag für ein allgemeines Bettelverbot nicht zugestimmt hat, werden wir jetzt noch einmal Ihnen die Möglichkeit geben, im Wege der direkten Demokratie das anzuordnen. Eigentlich bin ich ja schon in dem Bereich fast ein Prophet. Ich glaube, dass wir die Möglichkeiten gemäß dem Steirischen Volksrechtegesetz § 82 Abs. e haben, auch als Stadt Graz, die Landesregierung aufzufordern, eine Volksbefragung zu diesem Thema durchführen zu lassen. Nachdem ja offenbar eine Zustimmung der Grazer Volkspartei nur nicht inhaltlich abhängig ist, sondern eigentlich nur deswegen davon abhängig ist, weil sie sich in einer Koalition mit den Grünen befinden, weil inhaltlich würden sie ja meinen Anträgen zustimmen. Da hindert ja die Grazer Volkspartei ja nur die Koalitionsfrage, ansonsten sind wir ja d’accord, wollen wir da durchaus der Grazer Volkspartei die Möglichkeit geben, Demokratie walten zu lassen; wir haben gerade ein ähnliches direktdemokratisches Phänomen in der Schweiz erlebt zu einem ganz anderen Thema, nämlich da ist es um Minarette und Moscheen gegangen, das sehr viel Emotionen, unnötige Emotionen, ausgelöst hat. Ich glaube, dieses Thema ist viel emotionsloser, ich glaube auch, dass dieses Thema eine ganz klare Problemlage betrifft, eine Problemstellung auch lösen soll, nämlich - noch einmal jene - des Menschenhandels, des Kinderhandels und der Bettlerkriminalität und zwar der organisierten Bettlerkriminalität, keinesfalls bestehende Armut in den Mittelpunkt rückt, sondern ausschließlich diesen Industriezweig, der ist ja schon fast verdient, als eigene Innung bei der Wirtschaftskammerwahl mitzumachen. Nachdem ich davon ausgehe, dass in Ihren Reihen auch genügend Demokraten vorhanden sind, die sich vor der Meinung der Bevölkerung nicht fürchten, darf ich Sie einladen, darf ich Sie auffordern, darf ich Sie bitten, mit uns gemeinsam an das Kollegium der Steiermärkischen Landesregierung heranzutreten, der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Das Kollegium der Steiermärkischen Landesregierung wird aufgefordert, gemäß § 82 Abs. e Volksrechtegesetz eine Volksbefragung in der Landeshauptstadt Graz umgehend zu verlangen und diese mittels entsprechender Verordnung anzuordnen. Das Befragungsgebiet beschränkt sich auf die Landeshauptstadt Graz. Der als Frage formulierte Gegenstand lautet: Sind Sie dafür, dass für die Landeshauptstadt Graz ein rechtskonformes allgemeines Bettelverbot zur Bekämpfung der organisierten Bettlerkriminalität und des Menschenhandels eingeführt wird? Ja oder Nein. Ich glaube, mit einer ordentlichen Begründung ist das auch sehr leicht verständlich, mit einer begleitenden Diskussion auch in den Medien im Zeitraum, im Vorfeld dieser Volksbefragung, glaube ich, könnten wir auch die direkte Demokratie in Graz stärken. Wenn Sie dem Antrag, sage ich auch, wenn Sie dem Antrag nicht zustimmen, werden wir mit morgigem Tag die Vorbereitungen treffen, dass wir vielleicht schon vor 1. März mit der Sammlung dieser Unterschriften beginnen. Sobald wir 10.000 und mehr Unterschriften, auch beglaubigte, haben, dann geht das Prozedere weiter, dass die der Landesregierung übergeben werden, die Landesregierung hat zwei Wochen Zeit, die Anträge auf ihre Genauigkeit zu überprüfen, wenn die Anträge auf ihre Genauigkeit überprüft sind, hat der Landeshauptmann von Steiermark drei Monate Zeit, an einem geeigneten Sonntag, die Volksbefragung auch durchzuführen. Sie können sich alle Ihre Kalender in die Hand nehmen, es wird nicht der Juli sein, auch nicht der August sein, keine Sorge, wir werden es nicht in die Ferienzeit hinein verschieben, nein, es wird der Juni sein und Sie werden dann halt im Juni von der Bevölkerung an diesem Sonntag in allen Ihren Medien und in allen Ihren aktuellen Neuigkeiten hören, wie die Grazer Bevölkerung über dieses Problem denkt. Im Vorfeld dieses heutigen Antrages habe ich vom Stadtrat Eustacchio gehört, dass die freiheitliche Partei der Volksbefragung nicht mitstimmt, das hat mich sehr überrascht, wahrscheinlich wieder eine Zeitungsente oder auch nicht, weil ich ja noch die Worte der FPÖ, des Herrn Strache und des Herrn Eustacchio und des Herrn Kurzmann und wie die Kameraden auch aus Kärnten Scheuch und wie sie alle heißen, dass dieser Tag, an dem in der Schweiz die Volksbefragung durchgeführt war, ein großartiger Tag ist. Also in der Schweiz dürfen wir eine Volksbefragung, das ist klass, das kostet dort nichts, drüben eine Volksbefragung über die Moscheen machen, aber in Graz dürfen wir keine direkte Demokratie machen über die Problematik des Menschenhandels und des Kinderhandels, diese Logik musst auch einmal irgendwen vorhupfen, aber das entspricht offenbar der Angst und Panikpolitik, dass euch einige Wähler verlorengehen. Danke (Applaus BZÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) 110-kV-Bahnstromleitung entlang der GKB-Trasse GR. Mag. Haßler stellt folgende Anfrage: GR. Mag. Haßler: Ich werde es versuchen, ganz kurz zu machen. Meine Frage bezieht sich auf die 110-kV-Bahnstromleitung zwischen Hauptbahnhof Graz und Werndorf. Es geht ja schon seit vielen Jahren. Nunmehr verdichten sich die Gerüchte, dass mit dem Bau bald begonnen wird, und es hat im Jahre 2007 einen dringlichen Gemeinderatsantrag gegeben von Hermann Candussi, der im Gemeinderat einstimmig angenommen wurde, worin damals beschlossen wurde, dass man auf jeden Fall dafür sorgen wird, dass kein Baubeginn ist, bevor der Verwaltungsgerichtshof entscheiden wird und zweitens, wenn der Bau stattfindet, dass dann die Tieferlegung in einer echten Erdverkabelung sein soll. Und daher meine Anfrage, ob dem Bürgermeister, seinen Ämtern Informationen über den Baubeginn vorliegen und ob er bereit ist, für die positive Erledigung dieser dringlichen Gemeinderatsanfrage zu sorgen. Danke. Motivenbericht nur schriftlich Die Art und Weise der geplanten Verlegung der 110-kV-Leitung entlang der GKB-Trasse vom Grazer Hauptbahnhof bis nach Werndorf, die bei den AnrainerInnen seit mehreren Jahren berechtigte Sorgen verursacht, hat auch den Grazer Gemeinderat bereits mehrfach beschäftigt. Die Starkstromleitung soll im Grazer Stadtgebiet zwar verkabelt, aber leider nur sehr oberflächennahe - in einem Betontrog - errichtet werden. Aufgrund der oberflächennahen Verlegung ist zu befürchten, dass die elektromagnetischen Felder gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen verursachen, insbesondere auch deshalb, weil die Trasse im Stadtgebiet durch dicht verbautes Gebiet verläuft und nicht nur Wohnobjekte, sondern vor allem auch die „Freizeitecken“ im Gartenbereich sowie ein Kindergarten davon betroffen sind. Aus diesen Gründen habe ich in meiner damaligen Funktion als Bezirksvorsteher bei den öffentlichen Bauverhandlungen in den Jahren 2003 und 2006 umfangreiche Einwendungen im Namen des Bezirksrates vorgebracht. Nachdem der Bezirksrat aber nur ein Hilfsorgan der Stadt ist, waren diese Einwendungen mehr oder weniger erfolglos. Hilfreich wäre es gewesen, wenn auch Sie in Ihrer Funktion als Bürgermeister massiver für die Anrainerinteressen eingetreten wären, wie dies bei den Umlandbürgermeistern sehr wohl der Fall war. Während die betroffenen BezirksvorsteherInnen und AnrainerInnen in Graz ziemlich alleine gelassen wurden, bekamen die AnrainerInnen in den Umlandgemeinden auf Initiative der Bürgermeister massive Unterstützung durch namhafte Anwälte. Mit großem persönlichem Engagement einiger AnrainerInnen ist es aber auch in Graz letztendlich gelungen, eine sehr fundierte Einwendung beim VwGH gegen den Baubescheid einzubringen. Die Entscheidung darüber ist bisher ausständig. Trotzdem haben die Anrainer in den vergangenen Wochen Vermessungsarbeiten entlang der Bahnstrecke wahrgenommen, die darauf schließen lassen, dass der Baubeginn der 110-kv-Leitung unmittelbar bevorsteht. Nach dem Motto „Besser spät als nie“ besteht nun für Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, doch noch die Chance, den AnrainerInnen zu zeigen, dass Sie ihre Sorgen ernst nehmen, indem Sie für die Umsetzung des am 15.11.2007 einstimmig beschlossenen dringlichen GR-Antrages von GR Hermann Candussi Sorge tragen und 1. sicherstellen, dass mit dem Baubeginn der 110-kV-Leitung jedenfalls zugewartet wird, bis ein Entscheid des VwGH über die von den betroffenen AnrainerInnen vorgebrachte Beschwerde vorliegt, sowie 2. falls der Bau der 110 kV-Leitung doch erfolgen sollte, in Verhandlungen mit den Österreichischen Bundesbahnen (Infrastruktur Bau AG) durchsetzen, dass die Verlegung dann jedenfalls in entsprechender Tieflage und mit der notwendigen Abschirmung zu erfolgen hat, um eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung auszuschließen Im Sinne meines Motivenberichtes stelle ich daher namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Liegen Ihnen oder Ihren Ämtern Informationen über den Baubeginn der geplanten 110-kV-Bahnstromleitung entlang der GKB-Trasse vor und sind Sie bereit, für die positive Erledigung des am 15.11.2007 einstimmig beschlossenen dringlichen GR-Antrages von GR Hermann Candussi zu sorgen? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Wartung und Reinigung der elektronischen GVB-Fahrplananzeigen GR. Eber stellt folgende Anfrage: GR. Eber: Die erste Anfrage betrifft die Wartung und Reinigung der elektronischen GVB-Fahrplananzeigen. Da ist festzustellen, dass immer wieder welche stark verschmutzt, beschädigt oder defekt sind. Daher meine Anfrage an den Herrn Bürgermeister, werden Sie sich bei den zuständigen Stellen der GVB dafür einsetzen, dass die Reinigung und Wartung der elektronischen Fahrplananzeigetafeln verbessert wird? Motivenbericht nur schriftlich: Die elektronischen Fahrplananzeigentafeln der GVB sind ein Beitrag zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs, können hier doch wichtige Informationen von den Fahrgästen abgelesen werden. Insbesondere wird dabei angezeigt, in wie vielen Minuten die nächste Straßenbahn/der nächste Bus die Haltestelle anfährt. Ärgerlich ist es aber, wenn diese Anzeigentafeln stark verschmutzt oder aufgrund technischer Defekte gar nicht in Betrieb sind. Daher richte ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Werden Sie sich bei den zuständigen Stellen der GVB dafür einsetzen, dass die Reinigung und Wartung der elektronischen Anzeigentafeln verbessert wird? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Steinfeldfriedhof GR. Eber stellt folgende Anfrage: GR. Eber: Die zweite Anfrage betrifft die Anbindung des Steinfeldfriedhofes an die öffentlichen Verkehrsmittel. Sind Sie bereit, Herr Bürgermeister, in Gesprächen mit den Zuständigen der GVB und des Verkehrsamtes nach Möglichkeiten zu suchen, dass eine Busanbindung auch über die Alte Poststraße erfolgt, etwa über eine alternative Streckenführung der Linie 31 oder 33 ein- bis zweimal täglich? Dankesehr. Motivenbericht nur schriftlich: Friedhöfe werden im Allgemeinen häufiger von alten Menschen besucht, die oftmals aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist daher besonders erstrebenswert. Der Steinfeldfriedhof besteht seit 1787 und ist mit knapp 10.000 Grabstätten der drittgrößte Friedhof der Stadt Graz. Die Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist lediglich über die Buslinie 50 gegeben. Hier ist allerdings ein Fußweg bis zum Haupteingang des Friedhofs in Kauf zu nehmen, der v. a. für ältere und gehbehinderte Personen sehr beschwerlich ist. Daher richte ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, in Gesprächen mit den Zuständigen der GVB und des Verkehrsamtes nach Möglichkeiten zu suchen, dass eine Busanbindung auch über die Alte Poststraße erfolgt, etwa über eine alternative Streckenführung der Linie 31 oder 33 ein- bis zweimal täglich? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Chippflicht für Hunde – Unterstützung für Hundebesitzer mit geringem Einkommen GR. Mag. Fabisch stellt folgende Anfrage: GR. Mag. Fabisch: Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der ersten Anfrage wird der Herr Bürgermeister gebeten, mit Verantwortlichen im Veterinärbereich eine Möglichkeit zu suchen, um Grazer Hundebesitzern mit sehr geringem Einkommen beziehungsweise Pensionen bei der Umsetzung der Chippflicht einen günstigeren Tarif zu ermöglichen. Diese 60 Euro treffen natürlich manche in Graz auch ganz schön heftig. Motivenbericht nur schriftlich: Seit 1. Jänner dieses Jahres sind alle Hundebesitzer verpflichtet, ihren vierbeinigen Lieblingen einen Mikrochip einsetzen zu lassen, da die eineinhalbjährige Übergangsfrist mit Jahreswechsel zu Ende ging. Eingesetzt durch den Tierarzt, ersetzt dieser Chip nun die Hundemarke. Die darauf befindlichen Daten können in einer zentralen Datenbank rasch die Adresse des Tierbesitzers klären, sollte sich das Tier verlaufen oder sollte es ausgesetzt werden. Lesegeräte für diesen Zweck haben Tierärzte, Tierschutzvereine und die Feuerwehr. Das ist eine Einrichtung, die wahrscheinlich zum Schutze der Tiere gut funktioniert, aber so manchen Hundebesitzer zusätzlich belastet. Die Einsetzung und Registrierung des Chips kostet 60 Euro, ein Betrag, der für Menschen mit sehr niedrigem Einkommen oder für Mindestpensionisten und Mindestpensionistinnen nicht so leicht aufzubringen ist. Deshalb stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, mit Verantwortlichen im Veterinärbereich eine Möglichkeit zu suchen, um Grazer Hundebesitzern mit sehr geringem Einkommen bzw. Pensionen bei der Umsetzung der Chippflicht einen günstigeren Tarif zu ermöglichen? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Attraktivierung der Umgebung des Schlosses Lustbühel GR. Mag. Fabisch stellt folgende Anfrage: GR. Mag. Fabisch: Bei der zweiten Anfrage an den Herrn Bürgermeister geht es darum, die Umgebung des Schlosses Lustbühel attraktiver zu gestalten. Hier haben wir es zu Beginn der Zufahrt mit einer Müllsammelstelle zu tun, die den ganzen Platz bei der Einfahrt verschandelt. Sinnvoller finden wir dort einen Behindertenparkplatz oder Behindertenparkplätze, um auch diesen Menschen dieses Ausflugsziel etwas zu erleichtern. Motivenbericht nur schriftlich: Die Umgebung des Schlosses Lustbühel ist ein gerne besuchter Erholungsort für viele BewohnerInnen unserer Stadt. Man kann dort in schöner Umgebung spazierengehen oder die seltenen Haustiere der Schaulandwirtschaft bewundern. Im Winter steht den Kindern ein Rodelhang zur Verfügung, für Hunde gibt es eine eingezäunte Hundewiese zum Herumtollen und Spielen. Viele Besucher stoßen sich hingegen an den meist überfüllten Müllcontainern und -ablagerungen am Beginn der Schlosszufahrt. Aufgrund seiner Lage in unmittelbarer Nähe zu einer Ausfallsstraße, nämlich der Waltendorfer Hauptstraße, nutzen einige schwarze Schafe den Platz nicht nur für die legale Entsorgung, sondern auch, um ausgediente Elektrogeräte und Sperrmüll auf bequeme Weise loszuwerden. Diesen Standort für den Müll der Umgebung gilt es zu überdenken. Stattdessen würden Behindertenparkplätze an dieser Stelle zur Attraktivierung dieses geschätzten Ausflugszieles beitragen. Daher richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, sich mit den verantwortlichen Stellen in Verbindung zu setzen, damit die Müllsammelstelle an der Zufahrt zum Schloss Lustbühel an einen sinnvolleren Ort verlegt und an dieser Stelle stattdessen Behindertenparkplätze errichtet werden? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Senkung der Parkgebühren im LKH-Parkhaus GR. Mag. Fabisch stellt folgende Anfrage: GR. Mag. Fabisch: Und die dritte Anfrage wäre, den Herrn Bürgermeister zu bitten, sich bei verantwortlichen Stellen dafür einzusetzen, dass die Parkgebühren beim LKH gesenkt werden beziehungsweise dass die Verrechnung nach der ersten Stunde nicht mehr stündlich erfolgt, sondern im Halbstundentakt. Dankeschön. Motivenbericht nur schriftlich: Die Gebühren im LKH-Parkhaus betragen pro Stunde 2,20 Euro. Wird die volle Stunde auch nur geringfügig überschritten, zahlt man bereits den Zwei-Stunden-Tarif von 4,10 Euro. Betreiber des Parkhauses mit über 1600 Parkplätzen ist das Klinikum. Vor allem für Angehörige, die ihren Lieben während der schweren Zeit der Krankheit beistehen und sie so oft wie möglich besuchen wollen, aber auch für Kranke, die das LKH ambulant aufsuchen, ergeben sich daraus große finanzielle Belastungen. Hier sollte eine Lösung im Interesse der Betroffenen gefunden werden.   Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, bereit, sich bei den verantwortlichen Stellen dafür einzusetzen, dass die Parkgebühren beim LKH im Interesse der Patienten und Angehörigen gesenkt werden sowie dafür, dass die Abrechnung der Parkgebühren nach der ersten Stunde im Halbstundentakt erfolgt? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Beratungscontainer für Polizei GR. Mag. Korschelt stellt folgende Anfrage: GR. Mag. Korschelt: Frau Vizebürgermeister! Meine drei Anfragen richten sich an den Herrn Bürgermeister und zwar ich lasse also jetzt den ganzen Begleittext weg. Es geht nur um die Anfrage. Beim einen geht es um Beratungscontainer für die Polizei, in Wien wurde dieses Modell sehr erfolgreich getestet, und die Anfrage an den Bürgermeister: Sehr geehrte Herr Bürgermeister, Anfrage, ob du bereit bist, mit der Frau Innenminister Kontakt aufzunehmen, um dieses Modell, eben die Beratungscontainer für Polizei, auch für die Polizeidienststellen in der Landeshauptstadt Graz zu übernehmen. Motivenbericht nur schriftlich: Vor wenigen Tagen wurde in der Bundeshauptstadt Wien ein neuer Beratungscontainer der Kripo Wien in Betrieb genommen. In diesem Container bietet der kriminalpolizeiliche Beratungsdienst Informationen zur Vorbeugung von Einbrüchen an. Speziell geschulte Beamte sind in der Zeit von 9:00 bis 19:00 Uhr erreichbar. Das Besondere daran ist der Umstand, dass der Container durch alle Bezirke wandern wird. Dies ist ein viel versprechender Anlauf, die ausufernde Eigentumskriminalität in den Griff zu bekommen. Im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs stelle ich daher an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , ob du bereit bist, mit der Frau Innenminister Kontakt aufzunehmen, um dieses Modell auch für die Polizeidienststellen in der Landeshauptstadt Graz zu übernehmen. Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Volksschule Graz – Ries; Nachnutzung GR. Mag. Korschelt stellt folgende Anfrage: GR. Mag. Korschelt: Die zweite Anfrage richtet sich ebenfalls an den Bürgermeister, es geht um ein altes Projekt, altes Lieblingsprojekt, kann man fast sagen schon, von mir, um die Volksschule Ries. Leider, wie wir alle wissen, wurde ja die Volksschule Ries gesperrt. Für mich, der im Bezirk Ries wohnt und öfter dort vorbeifährt ist nicht erkenntlich, was jetzt mit dieser Volksschule Ries eigentlich passieren sollte und das Gleiche, auch immer wieder gibt es auch Anfragen der Bezirksbevölkerung, deshalb die Anfrage an den Bürgermeister. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Anfrage an dich, ob du bereit bist, dich bei den zuständigen Stellen der GBG für eine alsbaldige Nachnutzung des ehemaligen Schulgebäudes einzusetzen, um so eine Verbesserung der Lebensqualität im Bezirk Ries zu erwirken. Motivenbericht nur schriftlich: Gegen den Willen der Bürger von Graz Ries wurde die beliebte Volksschule Graz-Ries geschlossen. Eine Nachnutzung des ehemaligen Schulgebäudes ist derzeit leider nicht erkennbar. Das vorhandene Gebäude hinterlässt leider einen desolaten Eindruck. Im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs stelle ich an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , ob du bereit bist, dich bei den zuständigen Stellen der GBG für eine alsbaldige Nachnutzung des ehemaligen Schulgebäudes einzusetzen, um so eine Verbesserung der Lebensqualität im Bezirk Ries zu bewirken. Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) System Syntegration vom Malik Management Zentrum St. Gallen GR. Mag. Korschelt stellt folgende Anfrage: GR. Mag. Korschelt: Die dritte Anfrage, hier handelt es sich um ein System der Bürgerbeteiligung beziehungsweise die Möglichkeit, Bürger mit der Stadtverwaltung zu vernetzen. Das hat die Stadt St. Veit an der Glan hat dieses Modell getestet und deshalb an den Bürgermeister von mir, also vom FPÖ-Klub ,die Anfrage; ob du bereit bist, mit den zuständigen Stellen der Stadt St. Veit a. d. Glan Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel, den Gemeinderäten der Stadt Graz dieses Modell vorzustellen, und die Möglichkeit einer Übertragung auf Graz zu prüfen (Applaus FPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Die Bezirkshauptstadt St. Veit an der Glan hat unter Führung des Managementzentrums St. Gallen mit Fredmund Malik das System Syntegration als erste österreichische Stadt eingeführt. Malik vom MZStG beschreibt den Begriff Syntegration mit kurzen Worten. „Es geht heute darum, mit wenig Geld auszukommen, Wissen zu vernetzen und den Kommunikationsfluss zu optimieren. Die Schlüsselfrage lautet: Was müssen wir tun, um die Attraktivität unserer Stadt auch in den nächsten fünf Jahren sicherzustellen.“ Im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs stelle ich daher an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Anfrage ob du bereit bist, mit den zuständigen Stellen der Stadt St. Veit a. d. Glan Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, den Gemeinderäten der Stadt Graz dieses Modell vorzustellen und die Möglichkeit einer Übertragung auf Graz zu prüfen. Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Gesamtkosten der Inserate der Stadt Graz im Jahr 2009 GR. Grosz stellt folgende Anfrage: GR. Grosz: Sehr geehrte Damen und Herren, hoher Gemeinderat! Beschränke mich auf den Antragstext. Wir bringen eine Anfrage der Gemeinderäte Grosz, Mariacher, Schröck ein betreffend die Gesamtkosten der Inserate der Stadt Graz im Jahr 2009. Soll ich die einzelnen Anfragen auch ausführen? Gut, aber er gilt somit als eingebracht. Motivenbericht nur schriftlich: Angesicht des horrenden Schuldenstandes der Stadt Graz sind Selbstbeweihräucherungen mittels PR-Inseraten der Stadt vollkommen unangebracht und entsprechen auch nicht den Grundsätzen der Sparsamkeit. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Gemeinderäte der Stadt Gaz an den Bürgermeister der Stadt Graz folgende A n f r a g e : 1. Welche Informationsaktivitäten in Printmedien und audiovisuellen Medien wurden von der Stadt Graz, Ihnen, den Mitgliedern der Stadtregierung und sämtlichen Dienststellen in der Zeit zwischen 1.1.2009 bis einschließlich 31.2.2009 aufgegliedert nach Medium, Informationszweck, Informationsart, Kosten (inklusive Steuern und Abgaben), Rechtsgrundlage und amtsinternen Auftraggeber gesetzt? 2. Welche Druckkostenbeiträge haben Sie, die Mitglieder der Stadtregierung und die Dienststellen der Stadt Graz in der Zeit zwischen 1.1.2009 bis 31.12.2009 aufgegliedert nach Medium, Zweck, Art, Rechtsgrundlage, Kosten (inklusive Steuern und Abgaben) und amtsinternen Auftraggeber gesetzt? 3. Wer, welche Mitarbeiter, welche Dienststelle waren innerhalb der Stadt Graz im Jahr 2009 für die Anordnung, Bestellung und Abwicklung von Informationsaktivitäten in Printmedien und audiovisuellen Medien, Druckkostenbeiträge und die Erstellung von allfälligen Inseratensujets, PR-Texten verantwortlich? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Aufwendungen für die Büros des Bürgermeisters, der Bürgermeisterstellvertreterin, der Stadträte und Stadträtinnen GR. Grosz stellt folgende Anfrage: GR. Grosz: Eine weitere Anfrage der Gemeinderäte Gerald Grosz, Mariacher und Schröck betreffend die Aufwendungen für die Büros des Bürgermeisters, der Bürgermeisterstellvertreterin, der Stadträte und Stadträtinnen gilt als eingebracht. Motivenbericht nur schriftlich: In den vergangen Jahren sind die Kosten für die Büros der Stadtregierungsmitglieder teilweise beträchtlich gestiegen - vor allem als Folge von personellen Aufstockungen, höheren Gehältern etc. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Gemeinderäte der Stadt Graz an den Bürgermeister der Stadt Graz folgende A n f r a g e : 1. Wie viele Personen wurden zum Stand 1.1.2010 in den Büros der Stadtsenatsmitglieder – aufgelistet nach den jeweiligen Stadtregierungsmitgliedern – beschäftigt? 2. Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 1.1.2009 (unter Anführung des Datums des Beschäftigungsbeginns sowie eines etwaigen Beschäftigungsendes) in den Büros der Stadtsenatsmitglieder beschäftigt und auf welcher Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis? 3. Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstiger Entgeltbestandteile), die aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen der Stadtregierungsbüros im Jahr 2008 und 2009 (jährlich aufgeschlüsselt) entstanden sind? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsgemäßen Behandlung zugewiesen. 12) Reisekosten für die Mitglieder der Stadtregierung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2009 GR. Grosz stellt folgende Anfrage: GR. Grosz: Wir bringen eine weitere Anfrage ein betreffend die Reisekosten für Mitglieder der Stadtregierung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2009. Somit sind die Anfragen eingebracht, aber ich darf jetzt schon auf etwas hinweisen bei dieser Einbringung dieser Anfragen. Das Statut und die Geschäftsordnung der Stadt Graz sieht eine Frist vor, in der der Bürgermeister diese auch schriftlich zu beantworten hat und wir führen uns alle hier ad absurdum, wenn wir die Rechte der Gemeinderäte beschneiden, da es immer öfter vorkommt, dass eine Anfragebeantwortung durch das Bürgermeisterbüro ein halbes/dreiviertel Jahr auf sich warten lässt. Heute einmal mehr, eine Anfrage vom Kollegen Schröck, der einmal mehr hier diesen Geschäftsordnungsweg wählen muss, um eine Antwort einzufordern, die bereits vor einem halben/dreiviertel Jahr eigentlich kommen hätte sollen (Applaus BZÖ) und es ist ein Recht der Gemeinderäte, nicht nur im Statut und der Geschäftsordnung verbrieft, sondern auch in der steirischen Gemeindeordnung, dass wir auf diese Anfragen auch die Antworten bekommen. Wir setzen diesen Anfragen Fristen durch die Geschäftsordnung, wir nehmen sie in die Evidenz und ich darf dem Bürgermeisteramt meine besten Grüße ausrichten. An dem Tag, wo die Frist verstrichen ist bei diesen Anfragen, weil wir wollen das jetzt wirklich sehr genau nehmen, machen wir jedes Mal eine Aufsichtsbeschwerde an die Gemeindeabteilung beim Amt der Steirischen Landesregierung und ich glaube, dass das auch wichtig ist, einmal haben wir es machen müssen, dann kam die Anfrage sofort daher, aber wenn die Stadt Graz nicht einmal oder der Bürgermeister der Stadt Graz nicht einmal die einfachsten Spielregeln die in der Gemeindeordnung vorgesehen sind, einhält, dann werden wir in Zukunft diesen Weg gehen. Ich danke Ihnen (Applaus BZÖ). Motivenbericht nur schriftlich: 1. Welche Auslandsdienstreisen haben Sie beziehungsweise die Mitglieder der Grazer Stadtregierung vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2009 absolviert und wie viele Tage nahmen diese in Anspruch? 2. Welchen Zweck haben diese unter Frage 1 genannten Auslandsdienstreisen erfüllt? 3. Wie viele Mitglieder Ihres Büros/der Büros der Stadtregierungsmitglieder haben an diesen unter Punkt 1 genannten Reisen jeweils teilgenommen? 4. Welche Gesamtkosten (inklusive Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, verrechneten Reisespesen und Reisediäten) sind der Stadt Graz durch diese unter Frage 1 genannten Auslandsaufenthalte entstanden? 5. Welche Inlandsdienstreisen haben Sie beziehungsweise die Mitglieder der Grazer Stadtregierung vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2009 absolviert und wie viele Tage nahmen diese in Anspruch? 6. Welchen Zweck haben diese unter Frage 5 genannten Inlandsdienstreisen erfüllt? 7. Wie viele Mitglieder Ihres Büros/der Büros der Stadtregierungsmitglieder haben an diesen unter Punkt 5 genannten Reisen jeweils teilgenommen? 8. Welche Gesamtkosten (inklusive Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, verrechneten Reisespesen und Reisediäten) sind der Stadt Graz durch diese unter Frage 5 genannten Inlandsaufenthalte entstanden? Die Vorsitzende erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 17.50 Uhr den Vorsitz. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Wir kommen damit zu den Anträgen. Zunächst Antrag von Gemeinderat Mayr, Ausbau der Bezirksinformationen in den magistratseigenen Medien. Darf ich vorweg nochmals wiederholen, wenn ich richtig informiert bin, wird von den Anträgen ausschließlich der Antragstext vorgelesen. Es wird zwei Ausnahmen geben und zwar gibt es zwei Anträge, einer von der Gemeinderätin Waltraud Haas-Wippel und einer vom Georg Topf bezüglich einer Umfeldverbesserung der Neuen Mittelschule in St. Andrä. Dazu erwarten wir auch noch heute die Schülerinnen und Schüler dieser Neuen Mittelschule und sie möchten gerne zuhören und selber miterleben, wie das demokratische Prozedere bei einem derartigen Antrag ist, das heißt, diese beiden Anträge werden dann mit vollem Text vorgetragen und wenn Sie einverstanden sind, dann würde ich auch unterbrechen, wenn die Schülerinnen und Schüler kommen und diese beiden Anträge dann außerhalb der Reihe zur Bearbeitung vorlegen. A N T R Ä G E 1) Ausbau der Bezirksinformationen in den magistratseigenen Medien GR. Mayr stellt folgenden Antrag: GR. Mayr: In der Diskussion um die Bezirksdemokratie, Verbesserungen in diesem Bereich und auch bei Gesprächen dazu mit der Gruppe „Mehr Zeit für Graz“ und aus dem Projekt „Zeit für Graz“ heraus, kam auch folgender Wunsch, nämlich Information Berichterstattung aus den Bezirken zu der Arbeit der Bezirksräte, verstärkte, in die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt einzubauen und in diesem Sinne auch zwei wesentliche Medien der Stadt, nämlich das BIG und die Homepage der Stadt Graz, zu nutzen und hier die entsprechenden Informationen zu verstärken. Motivenbericht nur schriftlich: Im Zuge der Reformdiskussion zu den Grazer Bezirksverwaltungseinrichtungen und -vertretungen im letzten Jahr wurde sowohl von Seiten der Bezirksräte wie auch des Beirates für BürgerInnenbeteiligung und vieler BezirksbewohnerInnen der Wunsch nach einer verstärkten und aktuellen Informationen aus und zu den Bezirken vorgetragen. Ich stelle daher namens der ÖVP-Gemeinderatsfraktion den A n t r a g, die zuständigen Stellen des Magistrats werden ersucht, eine verstärkte Information und Berichterstattung über die Grazer Bezirke und die Arbeit der Bezirksräte in das Konzept der Öffentlichkeitsarbeit über die hauseigenen Medien, wie BIG oder Homepage der Stadt Graz, einzubeziehen. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsgemäßen Behandlung zugewiesen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich darf auch hiermit ausführen, und zwar gleichzeitig für alle kommenden Anträge gilt, damit ich denselben Satz nicht immer wiederholen muss, nämlich, dass dieser Antrag geschäftsordnungsmäßig bearbeitet wird. Das gilt auch für die folgenden Anträge. 2) Kurzzeitbetreutes Wohnen GR. Hohensinner stellt folgenden Antrag: GR. Hohensinner: Kurzzeitbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung ist momentan auf Grund der fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Deshalb ersuche ich den Gemeinderat mittels Antrag der ÖVP, der Gemeinderat möge folgende Petition an den Landesgesetzgeber verabschieden: Der Steiermärkische Landtag wird aufgefordert, in der nächsten Novelle der Leistungs- und Entgeltverordnung des Landesbehindertengesetzes, den § 19 um die Leistung „kurzzeitbetreutes Wohnen“ zu ergänzen. Motivenbericht nur schriftlich: Vergangenen November wurde die letzte Novelle zum Landesbehindertengesetz im Steiermärkischen Landtag beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist, Menschen mit Behinderung in allen Lebenssituationen Unterstützungsleistungen zu bieten, um möglichst selbständig leben zu können. Im Dezember hatte ich mit der Mutter eines Mannes mit Behinderung ein ausführliches Gespräch. Seit zirka 30 Jahren begleitet sie ihren Sohn und ermöglicht ihm so ein Leben zu Hause. Ohne Einsatz der Mutter, wäre der Dreißigjährige auf einen 24-Stunden-Heimplatz angewiesen, was für die Stadt und für das Land eine große finanzielle Anforderung bedeutet. Einerseits ermöglicht sie ihrem Sohn ein Wohnen in den eigenen 4 Wänden und hilft andererseits der öffentlichen Hand zu sparen (somit ist keine vollzeitbetreute Unterbringung notwendig). Die professionelle Begleitung wird durch mobile Leistungen sichergestellt. Im letzten Jahr musste die Mutter aber einige Male für Operationen ins Spital und hatte große Probleme, den Sohn für diese kurze Zeit - vollstationär unterzubringen. Eine Recherche meinerseits bestätigt, dass die Trägerlandschaft in Graz nur einige wenige Gästeplätze anzubieten hat. Diese Plätze sind auf Monate ausgebucht. Der Grund ist, dass es dafür in der Leistungs- und Entgeltverordnung des Landes keine offizielle Kostendeckung gibt. Die Sozialreferenten der Bezirke improvisieren momentan, ohne dass für Menschen mit Behinderung ein rechtlicher Anspruch besteht. Da die nächste LEVO-Novelle gerade vorbereitet wird und einerseits die Leistung „kurzzeitbetreutes Wohnen“ einerseits in der Gesamtbetrachtung als budget-schonend bezeichnet werden kann und andererseits Menschen ein Wohnen zu Hause ermöglicht, stelle ich über den Petitionsweg namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g: Der Gemeinderat möge folgende Petition an den Landesgesetzgeber verabschieden: Der Steiermärkische Landtag wird aufgefordert, in der nächsten Novelle der Leistungs- und Entgeltverordnung des Landesbehindertengesetzes den § 19 (Wohnen in Einrichtungen) um die Leistung „kurzzeitbetreutes Wohnen“ zu ergänzen. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Befristeter Zugang zum Arbeitsmarkt für AbsolventInnen einer österreichischen Hochschule aus Drittstaaten GR. Hohensinner stellt namens der ÖVP und der Grünen folgenden Antrag: GR. Hohensinner: Es geht hier um den befristeten Zugang zum Arbeitsmarkt für AbsolventInnen einer österreichischen Hochschule aus Drittstaaten. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz wolle im Petitionswege an den Bundesgesetzgeber herantreten, Ausländern aus Drittstaaten, welche als ordentliche Studierende einen Abschluss an einer österreichischen Hochschule oder Fachhochschule oder eine sonstige fachlich besonders anerkannte Ausbildung erlangt haben, soll die Aufenthaltsbewilligung für Studierende gemäß § 64 Abs. 3 um 12 Monate zum Zweck der Arbeitssuche verlängert werden und so bei einem nachgewiesenen Angestelltenverhältnis eine zeitlich begrenzte Niederlassungsbewilligung ermöglicht werden. Bitte um Annahme. Motivenbericht nur schriftlich: Nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz § 2 (5) AuslBG gelten Ausländer, die über eine besondere, am inländischen Arbeitsmarkt nachgefragte Ausbildung oder über spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten mit entsprechender beruflicher Erfahrung verfügen und für die beabsichtigte Beschäftigung eine monatliche Bruttoentlohnung erhalten, die durchwegs mindestens 60 vH der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) zuzüglich Sonderzahlungen (entspricht mit 1.1.2010 Brutto € 2.466) zu betragen hat, als Schlüsselkräfte. In der Niederlassungsverordnung der Bundesregierung werden jährlich eigene Quoten für die Zulassung von Schlüsselkräften festgelegt. Unqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten werden – von dringend benötigten Saisoniers oder betriebsentsandten Arbeitskräften abgesehen – seit längerem nicht mehr neu aus dem Ausland zugelassen. Ausländische Studierende erhalten eine Erstaufenthaltserlaubnis, wenn der Aufenthalt "ausschließlich dem Zweck eines ordentlichen oder außerordentlichen Studiums dient und der Besuch von Universitätslehrgängen nicht ausschließlich der Vermittlung der deutschen Sprache dient". Das heißt, dass der Aufenthalt in Österreich dem alleinigen Zweck der Absolvierung eines Studiums dienen muss. Generell wird die Verlängerung für einen Zeitraum von 6 Monaten bis hin zu zwei Jahren erteilt. Die genaue Dauer ist abhängig vom Nachweis der finanziellen Mittel und von einer angemessenen Studiendauer für das jeweilige Studium. Laut Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) haben in Österreich 2008/09 insgesamt 292.145 Personen (M/W) an Hochschulen studiert (Universitäten, Fachhochschulen, Pädaks, Privatunis und Sonstige). Davon sind 223.562 ordentliche Studierende an öffentlichen Universitäten, von diesen wiederum waren 47.071 ausländische Studierende, das entspricht 21 %. Der Anteil an ausländischen Studierenden aus Entwicklungsländern (Development Assistance Committee-Länderliste der OECD) beträgt 29,9 % davon, das sind 12.140 Menschen. Zusammengefasst kann also gesagt werden, dass der Anteil von Studierenden aus europäischen Drittstaaten der DAC-Liste der OECD ca. 5,8 % am Anteil der ordentlichen Studierenden insgesamt beträgt. Laut Statistik der Stadt Graz vom 9.1.2010 haben im WS 2007 4.681 ausländische Studierende an Bildungseinrichtungen in unserer Landeshauptstadt studiert. Die Karl-Franzens-Universität Graz gibt an, dass im SS 2006 1.185 Studierende aus Drittstaaten zu einem Hochschulstudium zugelassen waren. Die Republik Österreich investiert jährlich je nach Studium ca. 10.000 Euro pro Studienplatz in die Ausbildung junger Menschen zu AkademikerInnen. Davon wird natürlich nur ein geringer Teil über Studiengebühren refundiert. Ein(e) AkademikerIn kostet also ca. 40.000 – 60.000 Euro. Das heißt, dass Österreich pro Jahr über 120 Millionen Euro für die Ausbildung von AkademikerInnen aus Drittstaaten zahlt, lässt dieses enorme intellektuelle Potenzial aber durch eine zu restriktive Integrationspolitik ungenützt. Nach erfolgreichem Studienabschluss wird die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert, die/der frisch gebackene AkademikerIn muss wieder in sein/ihr Heimatland zurückkehren. Die Chance auf ein angemessenes Dienstverhältnis als Schlüsselkraft scheitert oft an der hohen gesetzlich vorgeschriebenen Bruttoentlohnung. Dabei gäbe es viele Unternehmen, die bereit wären, die hoch qualifizierten, mehrsprachigen AbsolventInnen einzustellen, aber eben zu den branchen- und ortsüblichen Konditionen. Anders als in Österreich besteht in Deutschland für diese Zielgruppe ein befristeter Zugang zum Arbeitsmarkt. Ein Lösungsvorschlag könnte folgendermaßen aussehen: Der/die AusländerIn hat sich selbst einen Arbeitgeber zu suchen, der ihn/sie beschäftigen möchte. Dann hat dieser Arbeitgeber bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) für ihn/sie eine Beschäftigungsbewilligung zu beantragen. Die zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice prüft die Voraussetzungen der Beschäftigungsbewilligung und entscheidet dann über den Antrag mit Bescheid. Erst wenn durch das AMS mit Bescheid innerhalb der Frist des § 64 NAG die Beschäftigungsbewilligung „Akademische Fachkraft“ erteilt wird, darf das Dienstverhältnis angetreten werden. Der/die AusländerIn kann nun auch einen Antrag auf eine neu zu schaffende „Niederlassungsbewilligung - akademische Fachkraft“ (siehe unten) stellen. Eine „Niederlassungsbewilligung - unbeschränkt“ kann frühestens erteilt werden, wenn sie/er innerhalb der letzten 60 Monate mindestens 40 Monate als akademische Fachkraft beschäftigt war. Daher stelle ich namens der ÖVP und Grünen folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Landehauptstadt Graz wolle im Petitionsweg an den Bundesgesetzgeber herantreten: Ausländern aus Drittstaaten, welche als ordentliche Studierende einen Abschluss an einer österreichischen Hochschule oder Fachhochschule oder eine sonstige fachlich besonders anerkannte Ausbildung erlangt haben, soll die „Aufenthaltsbewilligung für Studierende“ gemäß § 64 Abs. 3 NAG letzter Satz um 12 Monate zum Zweck der Arbeitssuche verlängert werden. Anträge auf Änderung folgender Bundesgesetze: Das Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG soll inhaltlich wie folgt geändert werden: Neu einzufügen: § 2 Abs. 5b „akademischen Fachkräfte“ „Als akademische Fachkräfte gelten Ausländer, welche als ordentliche Studierende einen Abschluss an einer österreichischen Hochschule oder Fachhochschule oder eine sonstige fachlich besonders anerkannte Ausbildung erlangt haben sowie über spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen und für die beabsichtigte Beschäftigung eine monatliche Bruttoentlohnung erhalten, die durchwegs über der Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) zuzüglich Sonderzahlungen zu betragen hat.“ Abschnitt IIa Sonderbestimmungen für die Neuzulassung von Akademischen Fachkräften Neu einzufügen: § 12b. (1) Ausländer, die über keine Niederlassungsbewilligung verfügen, werden zu einer Beschäftigung als akademische Fachkraft zugelassen, wenn 1. die Voraussetzungen der §§ 2 Abs. 5b, 4 Abs. 1 und 3 (mit Ausnahme der Z 7) vorliegen und 2. keine fremdenrechtlichen Bedenken gegen die Niederlassung bestehen. (2) Die Zulassung als akademische Fachkraft ist vom Ausländer zu beantragen. Der Antrag hat auch die begründete Zustimmung des Arbeitgebers zu enthalten (Abs. 1 Z 1). Der Antrag ist vom Arbeitgeber für den Ausländer bei dem nach dem beabsichtigten Wohnsitz des Ausländers zuständigen Landeshauptmann einzubringen. (3) Der Landeshauptmann hat den Antrag, sofern dieser nicht gemäß § 41a Abs. 2 Z 2 NAG abzuweisen oder gemäß § 41a Abs. 2 Z 1 NAG zurückzuweisen ist, unverzüglich an die nach dem Betriebssitz des Arbeitgebers zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zur Prüfung der in Abs. 1 Z 1 genannten Voraussetzungen zu übermitteln. (4) Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice hat den Regionalbeirat anzuhören und dem Landeshauptmann binnen drei Wochen das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 Z 1 schriftlich mitzuteilen. Der Landeshauptmann hat dem Ausländer, sofern alle Voraussetzungen für die Niederlassung erfüllt sind, eine “Niederlassungsbewilligung – akademische Fachkraft” (§ 41a NAG) zu erteilen, aus der hervorgeht, dass dieser gleichzeitig zur Beschäftigung als akademische Fachkraft berechtigt ist. Weiters hat er dem Arbeitgeber eine diesbezügliche Mitteilung zuzustellen, die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice über die erfolgte Zulassung zu verständigen und diese Informationen auch an die nach dem NAG zuständige Behörde im Rahmen der zentralen Informationssammlung zu übermitteln. Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice hat unverzüglich nach Beginn der Beschäftigung die Anmeldung der Schlüsselkraft zur Sozialversicherung zu überprüfen. Entspricht die Anmeldung zur Sozialversicherung nicht den im Antrag angegebenen Lohn- und Arbeitsbedingungen, ist die zuständige Fremdenpolizeibehörde zu verständigen (§ 54 FPG). (5) Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 Z 1 hat die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice die Zulassung zu versagen und den diesbezüglichen Bescheid unverzüglich dem Landeshauptmann zur Zustellung an den Arbeitgeber und den Ausländer zu übermitteln. (6) Die Zulassung als akademische Fachkraft ist dem Ausländer längstens für die Dauer von 12 Monaten zu erteilen. Sie gilt für einen bestimmten Arbeitgeber im gesamten Bundesgebiet. Bei Wechsel des Arbeitgebers während der ersten 12 Monate sind die Abs. 1 bis 5 sinngemäß anzuwenden. (7) Über die Berufung gegen die Ablehnung der Zulassung durch den Landeshauptmann entscheidet der Bundesminister für Inneres. Über die Berufung gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice entscheidet die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice nach Anhörung des Landesdirektoriums. Eine weitere Berufung ist nicht zulässig. (8) Akademischen Fachkräften ist eine “Niederlassungsbewilligung - unbeschränkt” (§ 8 Abs. 2 Z 3 NAG) zu erteilen, wenn sie innerhalb der letzten 60 Monate 40 Monate als akademische Fachkraft beschäftigt waren. Die regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice haben den nach dem NAG zuständigen Behörden das Vorliegen dieser Voraussetzung mitzuteilen (§ 43 Abs. 1 NAG). (10) Die Abschnitte IIc und III finden auf akademische Fachkräfte keine Anwendung. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG soll inhaltlich wie folgt geändert werden: 1. TEIL ALLGEMEINER TEIL 3. Hauptstück Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen Arten und Form der Aufenthaltstitel Neu einzufügen: § 8 Abs. 2 Z 6 “Niederlassungsbewilligung – akademische Fachkraft”, die zur befristeten Niederlassung und zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, für die eine schriftliche Mitteilung oder ein Gutachten nach §§ 12 Abs. 4 oder 24 AuslBG erstellt wurde, berechtigt. 2. TEIL BESONDERER TEIL 1. Hauptstück Niederlassung von Drittstaatsangehörigen Niederlassungsbewilligung - akademische Fachkraft Neu einzufügen: § 41a (1) Drittstaatsangehörigen kann eine “Niederlassungsbewilligung - akademische Fachkraft” erteilt werden, wenn 1. sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen und 2. eine schriftliche Mitteilung der regionalen Geschäftsstelle oder ein Gutachten der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gemäß § 12b Abs. 4 AuslBG vorliegt. (2) Entscheidungen über die Erteilung einer “Niederlassungsbewilligung – akademische Fachkraft” sind überdies von der zuständigen Behörde gemäß § 12b AuslBG unverzüglich, längstens jedoch binnen sechs Wochen ab Einbringung des Antrages, zu treffen. Von der Einholung einer schriftlichen Mitteilung der regionalen Geschäftsstelle oder eines Gutachtens der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice ist abzusehen, wenn der Antrag 1. wegen eines Formmangels oder Fehlens einer Voraussetzung gemäß §§ 19 bis 24 zurück- oder abzuweisen oder 2. wegen zwingender Erteilungshindernisse (§ 11 Abs. 1) abzuweisen ist. (3) Erwächst die negative Entscheidung der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice über die Zulassung als akademische Fachkraft (§ 12b AuslBG) in Rechtskraft, ist das Verfahren ohne Weiteres einzustellen. (4) Die erstmalige Zulassung als akademische Fachkraft ist einem Fremden höchstens für die Dauer von 12 Monaten zu erteilen. Inhabern einer aufrechten Aufenthaltsbewilligung für Studierende (§ 64) kann im Rahmen eines Zweckänderungsverfahrens innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums an einer Universität, Fachhochschule oder akkreditieren Privatuniversität eine “Niederlassungsbewilligung – akademische Fachkraft” erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach Abs. 1 erfüllt sind. Neu einzufügen: § 43 Abs. 1 Z 3 An Schlüsselkräfte frühestens nach einem Zeitraum von 18 Monaten nach Niederlassung, wenn eine Mitteilung gemäß § 12b Abs. 8 AuslBG vorliegt. Sämtliche von diesen Änderungen betroffene Normen in anderen Bundes- und Landesgesetzen sind vom zuständigen Gesetzgeber entsprechend anzupassen. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Barrierefreier Zugang zum Shopping Nord GR. Mag. Kowald stellt namens der ÖVP, der SPÖ und der Grünen folgenden Antrag: GR. Mag. Kowald: Geschätzte Damen und Herren, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte aller Fraktionen! Das Einkaufszentrum Shopping Graz Nord befindet sich an einer Einzugsstraße unserer Stadt, wir kennen die Straße alle, es ist eine Landesstraße wie die meisten Einzugsstraßen. Die Bushaltestelle der Linie 52 befindet sich draußen auf dieser Straße, und von der Straße der Weg zum Einkaufszentrum ist keineswegs barrierefrei, weder für Mütter mit Kleinkindern, mit Kinderwägen, weder für Rollstuhlfahrer, weder für Mobilitätsbehinderte, weder für Sehbehinderte oder Blinde. Früher war die Haltestelle der Linie 52 am Gelände vor McDonalds. Also ich stelle daher den gemeinsamen Antrag, unsere Bürgermeisterstellvertreterin Lisa Rücker wird ersucht, sie ist ja zuständig für den öffentlichen Verkehr, einen Arbeitskreis bestehend aus Vertretern der GVB, Vertretern des Landes Steiermark und Vertretern des genannten Einkaufszentrums einzufädeln um einen barrierefreien Zugang zum genannten Einkaufszentrum zu erarbeiten. Danke (Applaus ÖVP). Motivenbericht nur schriftlich: Eine stärkere Benützung des öffentlichen Verkehrs muss unser Anliegen sein! Menschen mit Behinderung sind sehr oft auf den öffentlichen Verkehr angewiesen und können weder Fahrräder noch ein Auto benutzen. Es versteht sich von selbst, dass wir für alle Bevölkerungsgruppen da sein müssen und Einkaufszentren für alle nutzbar sein müssen. Shopping Graz Nord ist im Moment für viele nicht nutzbar, weil es am Zugang scheitert. Die Buslinie bleibt außerhalb des Einkaufszentrums auf einer Stadteinfahrt und somit Landstraße stehen, bei der die Gehsteigkanten zu hoch sind und um in das Zentrum zu gelangen, sind zu viele Übergänge ohne Zebrastreifen und mit zu hohen Gehsteigkanten notwendig. Die GVB-Haltestelle sollte daher auf dem Areal des Shopping Nord sein. Menschen mit Behinderung versuchen seit langer Zeit, die richtigen Entscheidungen zu erwirken - bislang aber ohne Erfolg. Alle scheinen eine gewisse Bereitschaft zu zeigen, die aber noch nichts verändert hat. Die Verlegung der GVB-Haltestelle auf das Areal des Shopping Nord könnte der erste Schritt sein. Namens der Gemeinderatsfraktionen von ÖVP, GRÜNE und SPÖ stelle ich daher folgenden A n t r a g : Frau Bürgermeisterstellvertreterin Lisa Rücker wird ersucht, einen Runden Tisch, bestehend aus Vertretern der GVB, des genannten Einkaufszentrums und des Landes Steiermark mit dem Ziel, einen barrierefreien Zugang zum Shopping Graz Nord ins Leben zu rufen und diesbezügliche Änderungsvorschläge zu erarbeiten. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Errichtung einer VS-Ampelanlage im Kreuzungsbereich Kärntner Straße /Hafnerstraße/ Hans-Hegenbarth-Allee GR. Mag. Haßler stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Haßler: Ich darf den Antrag stellen, dass die notwendigen Schritte eingeleitet werden, um die bestehende Druckknopfampel im Kreuzungsbereich Kärntner Straße/Hafnerstraße/Hans-Hegenbarth-Allee durch eine Vollsignalampelanlage ersetzt wird. Motivenbericht nur schriftlich: Im Kreuzungsbereich Kärntner Straße/Hafnerstraße/Hans-Hegenbarth-Allee sind die Verkehrsbelastungen im Verlauf der vergangenen Jahre stark angestiegen, sodass mit der in diesem Kreuzungsbereich situierten DK-Ampelanlage nicht mehr das Auslangen gefunden wird. Auf der einen Seite ist es der Zu- und Abfahrtsverkehr zur Autobahnbegleitstraße und in weiterer Folge zur Auffahrt Seiersberg und ins dortige Einkaufszentrum, der großteils über die Hafnerstraße erfolgt. Auf der anderen Seite erfolgt über die Hans-Hegenbarth-Allee die Zu- und Abfahrt zum Straßganger Bad und in das Wohngebiet „Am Katzelbach“. Diese Verkehrsströme kreuzen sich mit der Kärntner Straße, die ohnedies extrem stark belastet ist, wobei es vor allem in den Spitzenzeiten immer wieder zu Gefahrensituationen kommt. Nun wird unmittelbar in diesem Kreuzungsbereich an Stelle des derzeitigen Einfamilienwohnhausaltbestandes (Gst. 58, EZ 79, KG Straßgang) ein neues Bürogebäude errichtet, in welchem zukünftig auch das Postamt 8054 untergebracht sein wird. Der schon derzeit stark frequentierte Kreuzungsbereich wird durch die Ansiedelung des Postamtes, mit täglich bis zu 500 Verkehrsbewegungen, zusätzlich belastet. Der Gewerbezweck des restlichen Gebäudes (Büros und Geschäfte) wird zwangsläufig zu weiteren Zusatzbelastungen führen. Ich stelle daher namens des SPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Die zuständige Stellen des Magistrats und die Verkehrsreferentin werden ersucht, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die bestehende DK-Ampelanlage im Kreuzungsbereich Kärntner Straße/Hafner Straße/Hans-Hegenbarth-Allee umgehend durch eine VS-Ampelanlage zu ersetzen. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Verbessertes Baustellenmanagement GR. Eichberger stellt folgenden Antrag: GR. Eichberger: In meinem Antrag geht es um einen Vorschlag zu einem verbesserten Baustellenmanagement, der wie folgt lautet: Die zuständigen Magistratsabteilungen mögen hinsichtlich eines besseren und anrainerfreundlicheren Baustellenmanagements folgende Maßnahmen prüfen und entsprechend umsetzen: - Bessere Information - Genehmigung der Baustelleneinrichtung nur für die wirklich notwendige Länge und Dauer - Stärkere Kontrolle der Lärm- und Staubbelästigung - Bessere Koordination zwischen den Leitungsträgern - „Pluspunkte“ für kurze Bauzeit bei Bauausschreibungen und Auftragsvergabe - „Zweischichtbetrieb-Auflage“ bei Baustellen in neuralgischen Bereichen - Radfahr- und fußgängerfreundlichere Umleitungsmaßnahmen - Verbindliche Bürgerinformation bei längeren Baustellen und - Benutzerfreundlichere Zugangsprovisorien zu Wohnhäusern und Geschäften Motivenbericht nur schriftlich: Wer von uns hat sich nicht schon über eine aufgegrabene Straße, bei der tagelang kein Arbeiter gesichtet wird, geärgert? Wer von uns hat sich nicht schon über unzumutbare Lärm- und Staubprobleme durch eine Baustelle nebenan geärgert? Wer von uns hat sich nicht schon über den Wegfall von Parkplätzen geärgert, weil hinter der Baustellenabsperrung Firmenautos geparkt werden oder Baumaterial gelagert wird? Wer von uns hat sich nicht schon geärgert, dass in einer Gegend zeitgleich verschiedene Baustellen unkoordiniert für Staus sorgen? Wer von uns hat sich nicht schon über eine neuralgische Baustelle geärgert, an der nach acht Arbeitsstunden die Schaufel weggelegt wird? Wer von uns hat sich nicht schon geärgert, dass eine Straße saniert wurde und kurze Zeit später neuerlich aufgraben wurde? Wer von uns hat sich nicht schon über die Zufahrt mit schweren Baustellenfahrzeugen durch enge Gassen geärgert, obwohl es andere Zufahrtsmöglichkeiten gäbe? Wer von uns… Die Liste der Probleme durch Baustellen (Gebäude- wie auch Verkehrsbaustellen) ließe sich noch fortsetzen. Da sich die diesbezüglichen Beschwerden in letzter Zeit häuften und bis dato – trotz zahlreicher Ansätze - keine Bereitschaft zur Problemlösung erkennbar ist, stelle ich in diesem Zusammenhang namens des SP-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Magistratsabteilungen mögen hinsichtlich eines besseren und anrainerfreundlicheren Baustellenmanagements folgende Maßnahmen prüfen und entsprechend umsetzen: - Bessere Information (Baustellentafeln, auf denen Grabungsgrund, Baustellenbeginn und -ende und Beschwerdeansprechpartner mit Telefonnummer hervorgehen) - Genehmigung der Baustelleneinrichtung nur für die wirklich notwendige Länge und Dauer - Stärkere Kontrolle der Lärm– und Staubbelästigung bzw. Straßenverunreinigungen bzw. Einhaltung der genehmigten Baustelleneinrichtung (Länge und Dauer) - Bessere Koordination zwischen den Leitungsträgern, Straßensanierern - „Pluspunkte“ für kurze Bauzeit bei Bauausschreibungen und Auftragsvergabe - „Zweischichtbetrieb-Auflage“ bei Baustellen in neuralgischen Bereichen - Radfahr- und fußgängerfreundlichere Umleitungsmaßnahmen - Verbindliche Bürgerinformation bei längeren Baustellen (Infoveranstaltungen, Flugblätter, ) - Benutzerfreundlichere Zugangsprovisorien zu Wohnhäusern und Geschäften Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Erhaltung des universitären Forschungsstandortes Graz und Arbeitsplätze in Graz GRin. Mag.a Dr. Sprachmann stellt folgenden Antrag: GRin. Mag.a Dr. Sprachmann: Es geht in diesem Antrag darum, dass die finanziellen Mittel von den Universitäten sehr knapp gehalten sind und vor allem im Bereich von der Forschung und hier insbesondere im Bereich auch von der Grundlagenforschung. Damit gefährdet sind auf der einen Seite Arbeitsplätze und auf der anderen Seite der Forschungsstandort Graz. Ich stelle daher namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion den Antrag, dass folgende Maßnahmen gesetzt werden, um den universitären Forschungsstandort Graz und damit Arbeitsplätze zu erhalten: 1. Der Grazer Gemeinderat fordert den zuständigen Wissenschaftsminister auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel für den Forschungstopf FWF-Fonds erhöht werden, 2. dass im Sinne des Motivenberichtes der Gemeinderatsbeschluss vom Jahr 2009 umgesetzt wird, dass Mittel für Projekte an die Grazer Universitäten fließen, wobei ein Teil der Mittel für Grundlagenprojekte vorgesehen werden soll. Ich ersuche um Annahme. Motivenbericht nur schriftlich: Die Mittel im universitären Bereich sind knapp. Projekte der universitären Forschung werden generell beim FWF-Fonds - Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung - eingereicht und von diesem finanziert. Dessen magere Mittel wurden nunmehr nicht mehr aufgestockt, sondern eingefroren. Das Problem, welches sich daraus ergibt ist, dass aus den knappen bestehenden Mitteln einerseits Projekte der Vorjahre finanziert werden und andererseits Projekte, welche momentan und jetzt etwas bringen, also verwertet werden können. Sowohl für Industrie als auch für Wissenschaft. Diese basieren aber auf einer Grundlagenforschung, welche vor fünf bis zehn Jahren betrieben worden ist. Neue Projekte im Bereich der Grundlagenforschung werden kaum mehr finanziert. Die bestehenden Projekte werden meist mangels Mitteln eingestellt. Ohne Grundlagenforschung gibt es aber keine weitere Forschung und keine Ergebnisse. Ohne Ergebnisse kann der Wissenschafts -und Forschungsstandort Graz zusperren. So mancher Arbeitgeber verliert dann das Interesse am Standort Graz. Fertige Wissenschaftler und Akademiker, welche in den Genuss der guten österreichischen Ausbildung gekommen sind und welche seitens des österreichischen Staates finanziert worden sind müssen jetzt schon in Scharen aus Graz flüchten und ins Ausland gehen, da sie hier im wissenschaftlichen Bereich keine Perspektiven haben und keine Existenzgrundlage. Sehr wohl aber im Ausland, wo man unsere gut ausgebildeten Forscher gerne aufnimmt. Die Stadt Graz ist sich der Problematik sehr wohl bewusst und hat sich im Vorjahr in einem Gemeinderatsbeschluss darauf festgelegt, dass den vier Grazer Universitäten für die Jahre 2010 bis 2012 in Aussicht gestellt wird, dass diese auf Basis der an die Stadt Graz abgeführten Grunderwerbssteuer Projektmittel erhalten. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher den A n t r a g , dass folgende Maßnahmen gesetzt werden, um den universitären Forschungsstandort Graz und damit Arbeitsplätze zu erhalten: 1. Der Grazer Gemeinderat fordert den zuständigen Wissenschaftsminister auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel für den Forschungstopf FWF-Fonds erhöht werden, 2. dass im Sinne des Motivenberichtes der Gemeinderatsbeschluss vom Jahr 2009 umgesetzt wird, dass Mittel für Projekte an die Grazer Universitäten fließen, wobei ein Teil der Mittel für Grundlagenprojekte vorgesehen werden soll. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Referat für BürgerInnenbeteiligung GRin. Jahn stellt folgenden Antrag: GRin. Jahn: Den 20-Sekunen-Rekord vom Kollegen von der SPÖ von vorher, von Herrn GR. Haßler, kann ich nicht brechen, aber ich versuche es. Es geht im Antrag um das Referat für BürgerInnenbeteiligung, das ja seit Montag neu ausgeschrieben ist und wo, also intern ausgeschrieben ist, und wo es sehr relevant sein wird, wer auch diese Leitungsfunktion in Zukunft übernimmt. Gerade auch im Zusammenhang mit Umsetzung von diversen BürgerInnenbeteiligungsprojekten, Bezirksratsdemokratie und anderen Dingen, die anstehen im Zusammenhang mit „Mehr Zeit für Graz“, wo wir wissen, dass wir einen Nachhol- und Aufholbedarf in der Umsetzung haben. Daher stelle ich im Namen der Grünen den Antrag, das Referat für BürgerInnenbeteiligung wird beauftragt, klare Strukturen für die Kooperation und Vernetzung mit Stadt- und Verkehrsplanung, Präsidialamt (Bezirksdemokratie und BürgerInneninitiativen aus den Bezirken), BürgerInnenbeirat und „Mehr Zeit für Graz“ zu entwickeln, damit Belange der BürgerInnenbeteiligung koordiniert und zügig bearbeitet werden können (Applaus Grüne). Motivenbericht nur schriftlich: Das Thema BürgerInnenbeteiligung wird besonders im Zusammenhang mit kommunaler Politik immer wichtiger: Je besser Einzelmaßnahmen im Verkehr, in der Stadtplanung, beim Grünraumschutz etc. mit interessierten beziehungsweise anrainenden BürgerInnen akkordiert werden, desto mehr Akzeptanz entsteht für die umgesetzten, aber auch für die nicht umsetzbaren Maßnahmen. Mit dem 2008 gestarteten Projekt „Zeit für Graz“ gibt es nunmehr ein Bekenntnis, sich als Stadt intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. So wurden zahlreiche Ideen, Projekte etc. in einem sehr intensiven Prozess gesammelt, so wurde der BürgerInnenbeirat installiert und haben mittlerweile die ersten Arbeitsgruppen aus „Mehr Zeit für Graz“ gemeinsam mit den verantwortlichen PolitikerInnen getagt. Trotz allem muss man aber festhalten, dass der wesentliche Teil, nämlich jene Ideen, Wünsche und Anregungen aus „Zeit für Graz“ trotz Budgetierung in der AOG der Stadtbaudirektion nach wie vor der Umsetzung harren und seitens des BürgerInnenbeirates und der Initiative „MZFG“ großer Unmut herrscht, den wir Grüne sehr gut nachvollziehen können. Ein wesentlicher Aspekt in diesem Zusammenhang ist für uns auch die Frage der künftigen Ausgestaltung des Referates für BürgerInnenbeteiligung, dessen Leitung derzeit gerade ausgeschrieben ist. Idealerweise fungiert das Referat als Schnittstelle zwischen BürgerInneninitiativen wie jener von „Mehr Zeit für Graz“, den städtischen Abteilungen, insbesondere der Stadtbaudirektion, welcher das Referat auch unterstellt ist und dem Präsidialamt, welches für die Bezirksdemokratie zuständig ist. Dazu ist es notwendig, die dafür relevanten Strukturen neu aufzustellen und den Vernetzungsgedanken der städtischen Abteilungen untereinander neu zu denken, insbesondere klare Verantwortlichkeiten zu definieren. Gleichzeitig sind aber auch Außenkontakte mit Initiativen, wenn relevant, auch direkt vor Ort, zu intensivieren. In diesem Sinne stelle ich namens der Grünen den A n t r a g : Das Referat für BürgerInnenbeteiligung wird beauftragt, klare Strukturen für die Kooperation und Vernetzung mit Stadt- und Verkehrsplanung, Präsidialamt (Bezirksdemokratie und BürgerInneninitiativen aus den Bezirken), BürgerInnenbeirat und „Mehr Zeit für Graz“ zu entwickeln, damit Belange der BürgerInnenbeteiligung koordiniert und zügig bearbeitet werden können. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Least-Cost-Analyse 2. Fernwärmeleitung GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Antrag: GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! In meinem Antrag geht es um die zweite Fernwärmeleitung, die in den letzten Monaten öfter in den Medien waren und um eine Least-Cost-Analyse, das heißt, um die Feststellung, was die wirtschaftlich beste Option ist, um die Fernwärmeversorgung der Stadt Graz sicherzustellen und natürlich auch die für die Bevölkerung kostengünstigste. Seitens des grünen Gemeinderatsklubs stelle ich folgenden Antrag: 1. Um Fernwärme günstig anbieten zu können und wirtschaftlichen Schaden von der Stadt Graz abzuwenden, werden die zuständigen Abteilungen Finanz- und Vermögensdirektion sowie Umweltamt beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Energie Graz im Rahmen einer Least-Cost-Analyse durch unabhängige ExpertInnen die kostengünstigste Variante für die Fernwärmeversorgung der Stadt Graz ermitteln zu lassen. 2. Diese Least-Cost-Analyse soll unter Einbeziehung von verbraucherseitigen Maßnahmen, das sind thermische Sanierung, weitere Verbesserung des thermischen Standards bei neuen Gebäuden beziehungsweise Bereitstellung zusätzlicher Wärmekapazität unter Nutzung des vorhandenen Leitungsnetzes, das ist Erzeugung in KWK-Anlagen mit einem hohen Gesamtwirkungsgrad vor Ort sowie Solarwärme, und in Abstimmung mit einem noch zu erarbeitenden Ausbauplan erstellt werden. Motivenbericht nur schriftlich: Eines der erklärten Ziele des Koalitionsprogramms ist – neben dem Ausbau der Solarwärme – der Ausbau der Fernwärme in Graz, das heißt, dass die Anzahl der Objekte, die mit Fernwärme beheizt werden, gesteigert wird. Diese Maßnahme soll zur Reduktion von Feinstaub, zur allgemeinen Verbesserung der Luftsituation in Graz sowie zum Klimaschutz beitragen. Dabei ist grundsätzlich der wünschenswerte Ausbau des Fernwärmenetzes in Graz von der in den letzten Monaten medial des Öfteren kommunizierten Errichtung der 2. Fernwärmeleitung zu unterscheiden. Verfügbare Studienarbeiten sowie die Diskussion im Rahmen der KEK-Arbeitskreise deuten auf einen relativ geringen zusätzlichen Wärmebedarf auch bei einem dynamischen Ausbau des Fernwärmenetzes hin. Dies ist nicht nur die Folge der Klimaerwärmung, sondern vor allem auf die thermische Sanierung des Altbestandes sowie die Verbesserung des thermischen Standards bei neu errichteten Gebäuden zurückzuführen. Der Bau und die Errichtung dieser zweiten – zusätzlichen - Leitung würde ca. 80 Millionen Euro kosten. Der Preis der Fernwärme selbst besteht zu 80 % aus Leitungskosten. Daher ist es mehr als fragwürdig, ob die Errichtung einer zusätzlichen Fernwärmeleitung die günstigste Option (Least-Cost-Option) der Fernwärmebereitstellung darstellt oder ob andere Maßnahmen, darunter vor allem die thermische Sanierung von Gebäuden, die wirtschaftlich günstigere Maßnahme darstellen. Daher stelle ich seitens des grünen Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : 1.) Um Fernwärme günstig anbieten zu können und wirtschaftlichen Schaden von der Stadt Graz abzuwenden, werden die zuständigen Abteilungen Finanz- und Vermögensdirektion sowie Umweltamt beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Energie Graz im Rahmen einer Least-Cost-Analyse durch unabhängige ExpertInnen die kostengünstigste Variante für die Fernwärmeversorgung der Stadt Graz ermitteln zu lassen. 2.) Diese Least-Cost-Analyse soll unter Einbeziehung von verbraucherseitigen Maßnahmen (thermische Sanierung, weitere Verbesserung des thermischen Standards bei neuen Gebäuden) beziehungsweise Bereitstellung zusätzlicher Wärmekapazität unter Nutzung des vorhandenen Leitungsnetzes (Erzeugung in KWK-Anlagen mit einem hohen Gesamtwirkungsgrad vor Ort sowie Solarwärme) und in Abstimmung mit einem noch zu erarbeitenden Ausbauplan erstellt werden. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Geruchsbelästigung durch Tiertransporter-Waschanlage und Tierabfälle im Schlachthof GRin. Bergmann stellt folgenden Antrag: GRin. Bergmann: In diesem Antrag geht es um die Geruchsbelästigung durch eine Tiertransporter-Waschanlage und Tierabfälle im Schlachthof. Es wurde bereits im Jahr 2008 an die zuständige Vizebürgermeisterin Lisa Rücker das Problem mitgeteilt und auch das Umweltamt weiß davon, aber seit 2008 hat sich hier nichts geändert. Die Geruchsbelästigung ist gleich wie vorher, daher stelle ich den Antrag, die dafür zuständige Vizebürgermeisterin Lisa Rücker wird aufgefordert, die zuständigen Stellen zu veranlassen, die von den BürgerInnen angeführten Punkte zu überprüfen und Maßnahmen für eine Senkung der Geruchsbelästigung umgehend zu ergreifen. Motivbericht nur schriftlich: Die BewohnerInnen der Umgebung des Grazer Schlachthofes, insbesondere in der Herrgottwiesgasse, beklagen eine starke Geruchsbelästigung durch den Schlachthof. Tierabfälle werden im Freien gelagert, Tiertransporter gereinigt und gewaschen und die Strohabfälle werden ebenfalls bis zum Abtransport im Freien gelagert. Laut Auskunft von BewohnerInnen ist die Geruchsbelästigung an Feiertagen und Wochenenden oftmals besonders arg. Die zuständige Vizebürgermeisterin und das Umweltamt wurden bereits im Jahr 2008 davon informiert. Leider ist es bis heute zu keiner für die AnrainerInnen akzeptablen Lösung gekommen. Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Die dafür zuständige Vizebürgermeisterin Lisa Rücker wird aufgefordert, die zuständigen Stellen zu veranlassen, die von den BürgerInnen angeführten Punkte zu überprüfen und umgehend Maßnahmen für eine Senkung der Geruchsbelästigung zu ergreifen. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Errichtung eines Fußgängerüberganges im Bereich der Eythgasse an der Straßganger Straße GRin. Bergmann stellt folgenden Antrag: GR. Bergmann: Die restlichen drei Anträge beschäftigen sich mit Fußgängerübergängen, die schon einen großen Bart und eine sehr langen Bart haben. Der erste die Errichtung eines Fußgängerüberganges im Bereich der Eythgasse an der Straßganger Straße, der erste Antrag wurde von uns im Jahr 2004 dazu gestellt. Es sind zwar im Bereich der Straßganger Straße zwischen Schererstraße und Wetzelsdorfer Straße einige positive Dinge wie Gehsteig und eine ampelgeregelte Kreuzung bei der Schererstraße bereits umgesetzt, aber der Brennpunkt bei der Eythgasse ist nach wie vor. Und daher stelle ich den Antrag: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden beauftragt zu prüfen, ob die Druckknopfampelanlage bei der Jakob-Gschiel-Gasse zur Eythgasse verlegt werden kann beziehungsweise dass ein Fußgängerübergang an dieser Stelle so schnell als möglich errichtet wird (Applaus KPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Es ist positiv anzumerken, dass jahrelange Forderungen und zahlreiche Anträge im Gemeinderat bezüglich der Errichtung des Gehsteiges zwischen „Jakob-Gschiel-Gasse“ und „Kienzl-Weg“ sowie die Errichtung der Ampelanlage an der Kreuzung Schererstraße und somit ein gesicherter Fußgängerübergang in diesem Kreuzungsbereich endlich umgesetzt wurden. Leider ist noch immer ein äußerst gefährlicher Punkt in diesem Abschnitt der Straßgangerstraße nicht entschärft. Seit vielen Jahren setzt sich auch der Bezirksrat Wetzelsdorf für einen gesicherten Fußgängerübergang bei der Eythgasse und den neuen Zugang zum Schererpark ein. Viele BewohnerInnen (auch viele Kinder) der Wohnsiedlung Eythgasse und Umgebung queren die stark befahrene Straßganger Straße ohne Fußgängerübergang, um in den Schererpark oder zur Bushaltestelle „Kienzl-Weg“ zu gelangen. Die gesicherten Fußgängerübergänge bei der Schererstraße und der Wetzelsdorfer Straße sind zu weit weg. Anzumerken ist, dass bei der Jakob-Gschiel-Gasse die Druckknopfampel trotz der wenige Meter weiter neu errichteten ampelgeregelten Kreuzung noch immer in Funktion ist. Diese Druckknopfampel wäre bei der Eythgasse wesentlich sinnvoller aufgestellt. Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden beauftragt zu prüfen, ob die Druckknopfampelanlage bei der Jakob-Gschiel-Gasse zur Eythgasse verlegt werden kann. Ansonsten ist die Errichtung eines Fußgängerüberganges an dieser Stelle so schnell als möglich zu prüfen. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Errichtung eines Fußgängerüberganges im Bereich Kapellenstraße/Am Wagrain nach der Bahnunterführung GRin. Bergmann stellt folgenden Antrag: GRin. Bergmann: Der nächste ist auch ein Antrag der schon im Jahr 2006 von uns und der vom Bezirksrat Straßgang schon unzählige Male auch gestellt wurde, das ist der Fußgängerübergang im Bereich der Kapellenstraße/Am Wagrain nach der Bahnunterführung. Im Zuge der Bahnunterführung und der Straßenbauten in diesem Bereich wurden auch bereits Absenkungen für diese Gehsteige mitberücksichtigt. Allerdings es wurde auch auf Grund eines Antrages schon eine Fußgängerzählung durchgeführt, aber de Fußgängerübergang wurde bis heute nicht gebaut. Daher lautet mein Antrag: Die dafür zuständigen Stellen sind aufgefordert, die Errichtung eines Fußgängerüberganges in der Kapellenstraße/Am Wagrain nach der Bahnunterführung nochmals zu prüfen und eine Möglichkeit zu finden, hier einen Schutzweg zu errichten (Applaus KPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: In der Gemeinderatssitzung vom 16. 11. 2006 wurde von mir eine Anfrage an Herrn Bürgermeister Nagl bezüglich des oben genannten Fußgängerüberganges gestellt. Am 14. 02. 2007 wurde in der Anfragebeantwortung mitgeteilt, dass von den Wirtschaftsbetrieben eine Fußgängerzählung durchgeführt wurde und damit die in den Richtlinien geforderte Fußgängerfrequenz festgestellt werden konnte. Über die Errichtung eines Schutzweges sollte in einer StVO-Verhandlung entschieden werden. Bis heute wurde an dieser Stelle kein Schutzweg errichtet, obwohl bei den Straßenbauten im Zuge der Errichtung der Bahnunterführung bereits Absenkungen an den Gehsteigkanten mitberücksichtigt wurden. Bei der letzten Bezirksversammlung im Bezirk Straßgang wurde von vielen AnrainerInnen dieser Schutzweg für FußgängerInnen und RadfahrerInnen wieder vehement eingefordert, da es in der Kapellenstraße bis zur Schule und zum Kindergarten keinen gesicherten Schutzweg gibt. Die Ablehnung aufgrund von Sicherheitsbestimmungen ist für die BürgerInnen nicht nachvollziehbar, da die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs durch die Unterführung ohnehin sehr niedrig ist und es auch möglich ist, den Fußgängerübergang mittels eines Hinweisschildes anzukündigen. Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Die dafür zuständigen Stellen sind aufgefordert, die Errichtung eines Fußgängerüberganges in der Kapellenstraße/Am Wagrain nach der Bahnunterführung nochmals zu prüfen und eine Möglichkeit zu finden, dort einen Schutzweg zu errichten. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Errichtung einer Druckknopfampelanlage und Wiederherstellung des Fußgängerüberganges im Kreuzungsbereich Herrgottwiesgasse/Auf der Tändelwiese/Puchstraße GRin. Bergmann stellt folgenden Antrag: GRin. Bergmann: Der nächste Antrag beschäftigt sich mit dem Fußgängerübergang, der im Zuge einer Straßensanierung in der Herrgottwiesgasse im Kreuzungsbereich Tändelwiese - Puchstraße weggefallen ist. Hier gab es eine Anfragebeantwortung, in der zwei Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen wurden, darunter auch die Errichtung einer Druckknopfampelanlage. Ich stelle daher den Antrag: Die dafür zuständige Vizebürgermeisterin und Verkehrsreferentin wird beauftragt, die Errichtung der vorgeschlagenen Druckknopfampelanlage im Bereich der Kreuzung Herrgottwiesgasse/Auf der Tändelwiese/Puchstraße und somit die Wiedererrichtung des Fußgängerüberganges so schnell als möglich zu veranlassen. Danke (Applaus KPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: In der Anfragebeantwortung des Antrages Nr. 419/2009 vom 23.04.2009 bezüglich der Wiedererrichtung des Fußgängerüberganges an der oben genannten Kreuzung wurden zwei Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt: 1. Verlegung der Straßenbahnhaltestelle Richtung stadtauswärts, um eine entsprechende Sichtverbindung zwischen querenden Fußgängern und stadteinwärts fahrendem Kfz-Verkehr zu ermöglichen. 2. Die Errichtung einer Druckknopfampelanlage. Da diese Kreuzung von sehr vielen Menschen - vor allem auch von Kindern – frequentiert wird, die zur gegenüberliegenden Straßenbahnhaltestelle gehen, ist laut Befragung von Betroffenen die 2. Lösungsvariante vorzuziehen. Weiters wäre unserer Ansicht nach eine Druckknopfampel auch für den Kfz-Verkehr an dieser Kreuzung von Vorteil. Da eine rasche Lösung im Sinne der Sicherheit von Bürgern und Bürgerinnen wichtig ist, stelle ich namens des KPÖ Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die dafür zuständige Vizebürgermeisterin und Verkehrsreferentin wird beauftragt, die Errichtung der vorgeschlagenen Druckknopfampelanlage im Bereich der Kreuzung Herrgottwiesgasse/Auf der Tändelwiese/Puchstraße und somit die Wiedererrichtung des Fußgängerüberganges so schnell als möglich zu veranlassen. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Durchführung einer Belastungsvergleichsstudie unter Exekutivbeamtinnen und -beamten GR. Schneider stellt namens der ÖVP und der Grünen folgenden Antrag: GR. Schneider: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe diesen Antrag mit meinem Kollegen Gemeinderat Bernhard Kraxner ein und darf auch erfreut ermelden, dass auch die SPÖ und die FPÖ mitunterstützen. Im Sinne von besseren Arbeitsbedingungen oder einer besseren Ressoucenverteilung bei der Polizei darf ich den Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz Mag. Siegfried Nagl deshalb bitten, eine Belastungsvergleichsstudie von ExekutivbeamtInnen in den Städten und am Land nachdrücklich bei der Bundesregierung anzuregen. Gegebenenfalls also falls die Bundesregierung nicht die Bereitschaft zeigt, eine derartige Studie in absehbarer Zeit durchzuführen, soll der Bürgermeister der Stadt Graz die Möglichkeiten prüfen, eine derartige Studie selbst durchzuführen. Eine Kooperation innerhalb des Städtebundes ist dabei natürlich wünschenswert. Über die einzelnen Maßnahmen ist dem Verfassungsausschuss des Grazer Gemeinderates regelmäßig begleitend, das erst Mal jedoch spätestens im Juni 2010, zu berichten. Vielen Dank (Applaus Grüne). Motivenbericht nur schriftlich: Es ist unbestritten, dass die Situation in Städten für die Polizei eine ganz besondere Herausforderung darstellt. In Städten leben viele Menschen auf engem Raum, teilen sich Platz und Infrastruktur, das Verhalten Einzelner hat sogleich Auswirkungen auf andere. In Städten zu leben, hat viele Vorteile, es gibt aber auch Probleme verschiedenster Art. Straßenverkehr, Kriminalität, soziale Probleme, Konflikte unter Gruppen und Nachbarn – die Polizistinnen und Polizisten müssen in vielen Gebieten anspruchsvolle Arbeit leisten. Dazu ist es nötig, dass auch genügend Personen und Ressourcen vorhanden sind, um diese Leistung zu erbringen. Es ist bekannt, dass viele in Städten stationierte PolizistInnen den Wunsch haben, auf Dienststellen am Land versetzt zu werden. Der Grund soll primär in der weitaus höheren persönlichen Belastung der PolizistInnen in den Städten liegen. Eine Erhöhung der personellen Stärken der Polizei ist schon oft hier im Grazer Gemeinderat gefordert worden. Um die berechtigte Notwendigkeit dieser Forderung mit objektiven Argumenten zu untermauern, wäre eine Studie hilfreich, die die körperliche und psychische Belastung von ExekutivbeamtInnen in Stadt und Land umfassend vergleicht. Die Ergebnisse so einer Studie können als Entscheidungsgrundlage über den Einsatz der personellen Polizeiressourcen verwendet werden. In diesem Sinne stelle ich namens der Grünen den A n t r a g : Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz Mag. Siegfried Nagl wird beauftragt, eine Belastungsvergleichsstudie von ExekutivbeamtInnen in den Städten und am Land nachdrücklich bei der Bundesregierung anzuregen. Gegebenenfalls - falls die Bundesregierung nicht die Bereitschaft zeigt, eine derartige Studie in absehbarer Zeit durchzuführen - soll der Bürgermeister der Stadt Graz die Möglichkeiten prüfen, eine derartige Studie selbst durchzuführen. Eine Kooperation innerhalb des Städtebundes ist dabei natürlich wünschenswert. Über die einzelnen Maßnahmen ist dem Verfassungsausschuss des Grazer Gemeinderates regelmäßig, das erste Mal jedoch spätestens im Juni 2010 zu berichten. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Zweispuriger Ausbau der Linie 1 zwischen den Stationen Hilmteich und Mariagrün GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Fabisch: Auch der heurige Winter hat gezeigt, Weichen der Straßenbahn sind sehr anfällig auf Frost, auf Schnee und Sonstiges, und wir haben dort in dieser Strecke zwischen Hilmteich und Mariagrün nur einspurige Straßenbahn. Die Stationen sind zweispurig, aber die Strecke dazwischen ist einspurig und beim Wechsel funktioniert halt die eine oder andere Weiche nicht immer, das hatten wir am Hilmteich, und in Mariagrün ist beim ersten starken Schneefall auch eine Straßenbahn entgleist und die Blockade der gesamten Strecke verlief über fast drei Stunden. Für die GVB ein mordsmäßiger zusätzlicher Arbeitsauftrag, der bravourös geleistet wurde, aber natürlich für die Passagiere sehr anstrengend war und für das Personal ebenso. Daher meine Bitte, die Strecke Hilmteich bis Mariagrün zweispurig auszubauen. Danke (Applaus KPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Auch im heurigen Winter war erkennbar, dass starker Schneefall und Frost den öffentlichen Verkehr beeinträchtigen können. Trotz großartigen Einsatzes aller Bediensteten der GVB spielte die Technik doch einige Streiche. Bei den Straßenbahnlinien waren es häufig die Weichen, die Probleme verursachten. So auch am Hilmteich und in Mariagrün, wo die Linie 1 von der doppelspurigen Haltestelle in den einspurigen Streckenabschnitt zu wechseln hat. So kam es beim ersten starken Schneefall zu einer Entgleisung der Straßenbahn in Mariagrün, ein Unfall, der beinahe drei Stunden diesen Abschnitt blockierte - und das in beide Richtungen. Ein enormer Aufwand an Ersatzbussen war notwendig, um die verwunderten, aber auch verärgerten Passagiere aufzufangen. Dieser Unfall wäre bei Ausbau auf zwei Spuren wohl zu vermeiden gewesen. Auch im Hinblick auf eine künftige Frequenzverdichtung wäre die bisher einspurige Linienführung in Richtung Mariatrost zu überdenken. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz möge an die GVB herantreten, um den Ausbau des oben genannten Streckenabschnittes der Linie 1 auf zwei Spuren zu erreichen. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Aufrechterhaltung der Finanzierung der Prozessbeleitung und weitere Absicherung dieser Arbeit von TARA GRin. Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: GRin. Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Antrag ist eine Petition an das Bundesministerium für Justiz mit genau diesem Inhalt, den der Herr Stadtrat jetzt verlesen hat. Die Beratungsstelle TARA hat ihren Fokus auf sexualisierte Gewalt und eben Prozessbegleitung. Das Förderansuchen von 9.000 Euro wurde nicht bewilligt. Aus diesem Grund stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag: Der Grazer Gemeinderat ersucht das Bundesministerium für Justiz, das Förderansuchen von TARA im Rahmen der Prozessbegleitung auch weiterhin zu bewilligen, um die qualitätsvolle Arbeit im Interesse der Opfer von sexualisierter Gewalt gewährleisten zu können. Danke (Applaus KPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Die Beratungsstelle TARA ist eine sehr wichtige Einrichtung in der Steiermark, die sich auf eine umfassende Beratung, Begleitung und Betreuung von Frauen und Mädchen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, spezialisiert hat. Sie bietet unter anderem Prozessbegleitung mit dem Fokus auf sexualisierte Gewalt an. Bereits lange bevor auf das Angebot der Prozessbegleitung ein Rechtsanspruch (seit 1.1. 2006) erwirkt wurde, haben die Mitarbeiterinnen von TARA als multiprofessionelles Team (Psychologin, Sozialarbeiterin, Psychotherapeutin) begleitende stabilisierende und/oder therapeutische Maßnahmen angeboten. Bislang wurden die Kosten dafür vom Bundesministerium für Justiz getragen, die zu einem Teil von verurteilten Straftätern rückerstattet werden. Für das Förderjahr 2009/2010 wurden von TARA 9.000.- Euro für die Umsetzung der Prozessbegleitung beantragt, die jedoch nicht bewilligt wurden. Abgesehen davon, dass dadurch die Kontinuität dieser wichtigen Arbeit nicht mehr gewährleistet werden kann, ist es für die Frauen und Mädchen, die bislang Hilfe bei TARA in Anspruch genommen und Vertrauen gefasst haben, unzumutbar, in einer persönlich sicherlich sehr belastenden Situation einen Betreuungswechsel zu einer anderen Einrichtung vornehmen zu müssen. Die vorgesehenen Einsparungen des Bundesministeriums für Justiz sind unverständlich, denn im Sinne der Qualitätssicherung sollen und müssen die ExpertInnen im Bereich der sexualisierten Gewalt weiter professionelle Arbeit leisten können, denn die Opfer von Gewaltverbrechen haben auch einen gesetzlichen Anspruch auf Prozessbegleitung. Die Begründung für diese Einsparmaßnahme mit negativen Folgen für die Betroffenen ist nicht einsichtig, wenn gesagt wird, dass Überlegungen zu einer Neustrukturierung im Bereich der bundesweiten Versorgung mit Prozessbegleitungen zu dieser Vorgehensweise geführt haben. Die angedachte Bündelung der zur Verfügung stehenden Mittel an weniger Anbieter, um damit Kosten einzusparen, ist nicht nachvollziehbar. Denn die Folgen sind dann vielmehr die, dass mit der Reduzierung von Anbietern auch die fachliche Spezialisierung und damit auch die Ausrichtung auf die Bedürfnisse einzelner Zielgruppen verloren gehen. So benötigen beispielsweise Opfer von sexualisierter Gewalt eine andere Begleitung als Raubopfer. Unabhängig davon muss es selbstverständlich sein, dass alle Opfer von Gewalt optimale Unterstützung erhalten. Dafür muss vor allem auch die Finanzierung sichergestellt werden. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Der Grazer Gemeinderat ersucht das Bundesministerium für Justiz, das Förderansuchen von TARA im Rahmen der Prozessbegleitung auch weiterhin zu bewilligen, um die qualitätsvolle Arbeit im Interesse der Opfer von sexualisierter Gewalt gewährleisten zu können. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Rad- und Gehweg „Zweierbosniakengasse“ – Lückenschluss Schloss St. Martin GRin. Schloffer stellt folgenden Antrag: GRin. Schloffer: Liebe Anwesende hier im Saale! Das beliebte Grazer Naherholungsgebiet um das Schloss St. Martin wird ganzjährig von zahlreichen SpaziergängerInnen und RadfahrerInnen besucht. So lockt das Freizeitangebot rund um den Buchkogl von St. Johann und Paul über die Kronprinz-Rudolf-Warte, den Florianiberg bis zum Bad Straßgang zu zahlreichen Erlebnisausfügen. Nun stellt sich jedoch für viele aus dem Grazer Osten kommende Spaziergänger und Radfahrer das Problem, keine geeignete Verbindung im Bereich Zweierbosniakengasse über das Hotel Paradies in der Straßganger Straße 380 zum Schloss St. Martin zu haben. Große Umwege über die Ankerstraße oder über die Grottenhofstraße sind von den Betroffenen in Kauf zu nehmen. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag: Die zuständige Stelle des Magistrats und die Frau Vizebürgermeisterin werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe zu prüfen, ob der Lückenschluss des Rad- und Gehweges zwischen Zweierbosniakengasse und dem Schloss St. Martin hergestellt werden könnte. Danke für die Aufmerksamkeit. (Applaus KPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Das beliebte Grazer Naherholungsgebiet um das Schloss St. Martin wird ganzjährig von zahlreichen SpaziergängerInnen und RadfahrerInnen besucht. So lockt das Freizeitangebot rund um den Buchkogel von St. Johann und Paul über die Kronprinz-Rudolf-Warte, den Florianiberg bis zum Bad Straßgang zu zahlreichen Erlebnisausflügen. Nun stellt sich jedoch für viele aus dem Grazer Osten kommende Spaziergänger und Radfahrer das Problem, keine geeignete Verbindung im Bereich Zweierbosniakengasse über das Hotel Paradies in der Straßganger Straße 380 zum Schloss St. Martin zu haben. Große Umwege über die Ankerstraße oder über die Grottenhofstraße sind von den Betroffenen in Kauf zu nehmen. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständige Stelle des Magistrats und die Frau Vizebürgermeisterin werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe zu prüfen, ob der Lückenschluss des Rad- und Gehweges zwischen Zweierbosniakengasse und dem Schloss St. Martin hergestellt werden könnte. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 18) Einsatz von Feinstaubkleber GR. Ing. Lohr stellt folgenden Antrag: GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtrat, hoher Gemeinderat! Während in der Steiermark die zuständigen Regierungsmitglieder zur Eindämmung von Feinstaub vornehmlich an Umweltzonen denken, liegt der Landeshauptstadt Klagenfurt bereits eine positive Zwischenbilanz für eine andere Feinstaubmaßnahme vor. Es handelt sich dabei um den Feinstaubkleber, der ist sechs Monate dort eingesetzt worden, und eine Studie und Messungen der TU Graz und des Magistrates Klagenfurt haben eine Eindämmung der Feinstaubwerte ergeben. Es ist auch die Unfallhäufigkeit an diesen Strecken nicht gestiegen. Ich stelle daher namens des FPÖ-Gemeinderatsklubs nachstehenden Antrag: Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen des Magistrates werden ersucht, die Klagenfurter Ergebnisse der Feinstaubkleber-Erprobung einzuholen und unter denselben Bedingungen einen neuerlichen Test des Produkts auf Grazer Straßen durchzuführen. In der Folge sollen die hierbei erzielten Ergebnisse dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden (Applaus FPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Während in der Steiermark die zuständigen Regierungsmitglieder zur Eindämmung von Feinstaub vornehmlich an Umweltzonen denken, liegt der Landeshauptstadt Klagenfurt bereits eine positive Zwischenbilanz für eine andere Feinstaubmaßnahme vor. Der sogenannte „Feinstaubkleber“ wurde in Klagenfurt ein halbes Jahr auf Probestraßen aufgetragen. Im Dezember 2009 zeigten erste Ergebnisse eine deutliche Reduktion der Staubentwicklung auf den Teststrecken. Der von einer Arnoldsteiner Firma produzierte Feinstaubkleber CMA ist für Tiere und Pflanzen unschädlich und wird im Winter auf die Fahrbahn aufgetragen. Im Gegensatz zur Salzstreuung bindet er den Staub. Da ein Viertel der für die Atmung schädlichen Belastung dadurch entsteht, dass Fahrzeuge den Staub aufwirbeln, stellt gegenständlicher Kleber eine wirksame Maßnahme zur Feinstaubbekämpfung dar. Messungen der TU Graz und des Magistrats Klagenfurt ergaben eine deutliche Reduktion der Feinstaubwerte auf den Probestrecken. Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit gibt es dort auch keine höhere Unfallhäufigkeit. Ich stelle daher namens des FPÖ-Gemeinderatsklubs nachstehenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen des Magistrates werden ersucht, die Klagenfurter Ergebnisse der Feinstaubkleber-Erprobung einzuholen und unter denselben Bedingungen einen neuerlichen Test des Produkts auf Grazer Straßen durchzuführen. In der Folge sollen die hierbei erzielten Ergebnisse dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird de geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 19) Gegenderte Texte/Kostenerhebung GR. Sippel stellt folgenden Antrag: GR. Sippel: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Mein Antrag handelt um die Problematik und die Verteuerung, die dem Magistrat entstehen bezüglich gegenderter Texte. Gegenderte Texte von öffentlicher Seite stellen für viele Bürger eine zusätzliche Hürde hinsichtlich des Erfassens von Texten dar. Auf der einen Seite einmal ist auch ein Kostenfaktor damit verbunden, da im Durchschnitt gegenderte Texte zwischen 10 und 15 % verlängert werden, darüber hinaus sind 8 % der Bevölkerung nach Auskunft einer Studie des Bundes des Elternverbandes in der österreichischen Bevölkerung von Legasthenie in ihrer stärksten Form betroffen, weitere 7 bis 10 % leiden unter leichten Abstufungen. Für diese Menschen stellen Binnen-I und Gender-Gaps ernsthafte Probleme dar, um Texte auch sinnvoll erfassen zu können. Des weiteren sind Gender-Gaps und Binnen-I ein echtes Problem für blinde Menschen, weil die Braille-Schrift Binnen-I, weil sie aus dem Englischen kommt und wie im Englischen mit Kleinbuchstaben hantiert, hier sehbehinderte Personen sie nicht mehr lesen können und das ist eine echte Diskriminierung. Die zuständigen Ämter werden ersucht, den Mehrverbrauch an Büromaterialien (Papier, Toner usw.), verursacht durch gegenderte Texte, zu erheben. Außerdem mögen die zuständigen Ämter erfassen, welche Probleme den Magistratsmitarbeitern und auch den Bürgern durch derartige Textversuche im städtischen Bereich erwachsen. Die hierbei erzielten Ergebnisse sollen dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Danke (Applaus FPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Gegenderte Texte von öffentlicher Seite stellen für viele Bürger eine zusätzliche Hürde hinsichtlich des Erfassens von Texten dar. Nach Informationen von Prof. Pfannhauser von der IG Muttersprache werden Texte nämlich verkompliziert und deren Lesbarkeit wird künstlich be- bzw. verhindert. Testversuche haben ergeben, dass die Probanden die vorgelegten gegenderten Schriftstücke zwar lesen konnten, den Sinn aber nicht erfassten. Speziell das Binnen-I stellt für Menschen mit Leseschwächen ein Problem dar, weil ja ein Großbuchstabe üblicherweise auf ein Nomen bzw. auf einen neuen Satzbeginn hinweist, zumal Texte durch die gegenderte Ausdrucksweise im Durchschnitt um 10-15 Prozent verlängert werden. Nach einer Studie des Bundes Elternverbandes sind ca. 8 % der österreichischen Bevölkerung von Legasthenie in ihrer stärksten Form betroffen. Weitere 7-10% leiden unter leichten Abstufungen. Zusätzlich müssen auch noch Menschen mit Sehbehinderungen in die Überlegungen mit einbezogen werden. Neue Brailleschrift-Computer ermöglichen zwar das Lesen von Binnen–I und Gender-Gaps, erleichtert wird die Textverarbeitung jedoch sicher nicht, zumal nicht alle Menschen über einen neuen Computer verfügen. Die „Wiener Zeitung“ wusste in ihrer Ausgabe vom 25.06.2009 zum Thema Gendern und Brailleschrift Folgendes zu berichten: „In den Ministerien ist man schon einen Schritt weiter – leider in Richtung Verkomplizierung: Dort wurden Gesetzestexte bereits weitläufig mit dem sogenannten Binnenmajuskel (oder Binnen-I) versehen. Was zur Folge hat, dass diese Texte etwa im Internet von Blinden oder sehbehinderten Personen nicht mehr gelesen werden können. Die Braille-Schrift, die großteils auf Kleinbuchbuchstaben – wie im Englischen – basiert, weist alle Wörter mit -Innen als Rechtschreibfehler aus. Als blind oder sehbehindert gelten fast zwei Prozent der Bevölkerung.“ Auch der Verein Delta Cultura - alles andere als eine rechtskonservative Organisation – hält das Gendern von Texten für zumindest zweifelhaft: „Sprache ist sexistisch, wenn sie Frauen und ihre Leistungen ignoriert. Sie ist sexistisch, wenn sie Frauen in Abhängigkeit von oder zu Männern beschreibt und wenn sie Frauen nur in stereotypen Rollen zeigt; sie ist sexistisch, wenn sie Frauen durch herablassende Ausdrücke demütigt und lächerlich macht.“ (Trömel-Plötz et al, 1981). Auf der Homepage des Vereins heißt es weiter: „Sprache ist wichtig, “nicht-sexistischer Sprachgebrauch“ bedeutet für uns aber viel mehr als Binnen-Is und Gender-Gaps.“ Daher lehnt man dort die generelle Verwendung dieser Instrumente ab. Es stellt sich daher die Frage nach der Sinnhaftigkeit und der Zweckmäßigkeit bzw. den Auswirkungen von gegenderten Texten. Wesentlich ist also, dass Menschen mit Leseschwächen und Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen in unterschiedlichen Abstufungen diskriminiert werden. Ebenso ist offenkundig, dass selbst Menschen mit normalen Lesefähigkeiten bzw. ohne Sehbehinderung längere Zeit benötigen, um Texte inhaltlich zu erfassen und zu verarbeiten. Hieraus ergibt sich, dass die Effizienz im Zusammenhang mit geschriebener Informationsverarbeitung nachhaltig gemindert wird, wobei auch ein beachtlicher wirtschaftlicher Schaden entsteht. Dem steht - wenn überhaupt - ein nicht eindeutig erkennbarer Nutzen gegenüber. Hinter dem Verwenden von derartigen Textinstrumentarien kann das Bekenntnis zu einem nicht sexistischen Sprachgebrauch erkannt werden. Derartige Ziele können aber auch erreicht werden, ohne die eigene Sprache bis zur Unkenntlichkeit zu entstellen. Als ersten Schritt erscheint es mir unumgänglich, die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen im städtischen Bereich zu erfassen und transparent zu machen. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehenden A n t r a g , der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Ämter werden ersucht, den Mehrverbrauch an Büromaterialien (Papier, Toner usw.), verursacht durch gegenderte Texte, zu erheben. Außerdem mögen die zuständigen Ämter erfassen, welche Probleme den Magistratsmitarbeitern und auch den Bürgern durch derartige Textversuche im städtischen Bereich erwachsen. Die hierbei erzielten Ergebnisse sollen dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 20) AUA, Reduktion von Flugverbindungen GR. Mag. Korschelt stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Korschelt: Der Antragstext lautet folgend: Herr Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird ersucht, mit den zuständigen Stellen der AUA, dem Bundesministerium für Verkehr und dem Land Steiermark umgehend Verbindung aufzunehmen und dieselben eindringlich aufzufordern, von den jeweiligen Plänen, die Flugverbindungen von Graz nach Wien und umgekehrt zu reduzieren, Abstand zu nehmen. Auch wird der Herr Bürgermeister höflich ersucht, über seine diesbezüglichen Bemühungen den Gemeinderat regelmäßig zu informieren (Applaus FPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Den Medien war zu entnehmen, dass unter Umständen die Planung besteht, unter anderem die Flugverbindung Graz - Wien stark einzuschränken. Laut Berichten plant die AUA eine finanzielle Beteiligung der entsprechenden Länder. Dies wäre aus drei Gründen ein schwerer Schlag für die entsprechenden Zielflughäfen wie zum Beispiel Graz: 1. Ohne entsprechende Flugverbindung zur Bundeshauptstadt als Zielflughafen oder als Weiterflughafen wäre der Wirtschaftsstandort Graz und Großraum Graz schwer geschädigt. 2. Beim Flughafen Graz handelt es sich um eine „Enkelin“ der Stadt Graz und Rückgänge in den Passagierzahlen würden zu einer zusätzlichen Belastung der „Mutter“ sprich Graz AG und der „Großmutter“ Stadt Graz führen. 3. Vor nicht allzu langer Zeit hat die AUA als Morgengabe 500.000.000 aus Bundesmitteln erhalten, die auch aus Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger des Großraumes Graz stammen. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehenden A n t r a g : Herr Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird ersucht, mit den zuständigen Stellen der AUA, dem BM für Verkehr und dem Land Steiermark umgehend Verbindung aufzunehmen und dieselben eindringlich aufzufordern, von den jeweiligen Plänen, die Flugverbindungen von Graz nach Wien und umgekehrt zu reduzieren, Abstand zu nehmen. Auch wird der Herr Bürgermeister höflich ersucht, über seine diesbezüglichen Bemühungen den Gemeinderat regelmäßig zu informieren. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 21) Situation minderjähriger Kind und Jugendlicher, welche hilfsbedürftige Familienangehörige zu Hause betreuen und pflegen GR. Mag. Mariacher stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag beschäftigt sich mit der Situation minderjähriger Kinder und Jugendlicher, welche hilfsbedürftige Familienangehörige zu Hause betreuen und pflegen. Laut entsprechenden Studien ist davon auszugehen, dass mindestens rund 700 Kinder und Jugendliche hilfsbedürftige Familienangehörige zu Hause betreuen und pflegen. Gemäß dem Motivenbericht stellen wir den Antrag: Der Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl wird aufgefordert, kooperativ mit dem Stadtrat für Jugend und Familie Detlev Eisel-Eiselsberg und der Sozialstadträtin Elke Edlinger ein Maßnahmenpaket zur Erfassung dieser Sachverhalte in der Stadt Graz und in weiterer Folge zwecks Gestaltung und Umsetzung von Hilfe und Unterstützung minderjähriger Kinder und Jugendlicher, die hilfsbedürftige Familienangehörige betreuen und pflegen, zu erarbeiten und dem Grazer Gemeinderat darüber bis längstens April 2010 zu berichten. Seitens des BZÖ stehen wir selbstverständlich und gerne unterstützend dieser Sozialinitiative zur Verfügung. Dankesehr. Motivenbericht nur schriftlich: „Die Familie zusammen halten und den Hilfsbedürftigen in der Familie beistehen“ – dieses Ziel verfolgt auch (!) – was oft übersehen wird – minderjährige Kinder und Jugendliche, die hilfsbedürftige Familienangehörige betreuen beziehungsweise pflegen. Einfach „aus einer als völlig normal empfundenen moralischen Selbstverständlichkeit heraus“. Sie füllen damit bestehenden Lücken, ohne darüber aufgeregt zu reden und sind scheinbar medial nur von geringer Attraktivität. Da wir seitens des BZÖ letztes Jahr mehrfach von solchen Umständen Kenntnis erhielten, diese auch bei Erhebungen in unserem persönlichen Umfeld vorfanden und wir die Familie und insbesondere Kinder als einen ganz besonders essentiellen „Schatz“ unseres Gemeinwesens ansehen, der auch alleinig unsere Zukunft seriös sichert, sahen wir uns veranlasst, das genauer zu untersuchen. Bislang wurden Kinder und Jugendliche nicht als identifizierbare Gruppe pflegender Angehöriger wahrgenommen. Diese Lücke wird nun durch die aktuelle Studie von MScN Sabine Metzing geschlossen. In Österreich gibt es weder genaue Daten noch Kenntnisse über deren Situation als pflegende minderjährige Angehörige. In den Ländern, in denen diese Zielgruppe schon früher er- beziehungsweise beforscht wurde (Großbritannien, Australien, USA), geht man davon aus, dass etwa 1,5 % aller Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren Angehörige pflegen. Unter Bezugnahme auf die Daten der Statistik Austria für Graz ergibt das rund 700 Kinder und Jugendliche allein in Graz, die ohne größer davon Aufheben zu machen hilfsbedürftige Familienangehörige zu Hause pflegen beziehungsweise betreuen. Wenn wir nun die zum Beispiel am 19.1.2010 von Jürgen Bochert, einem im Gegensatz zu manch anderem auch anerkannten Experten im Bereich der Familienpolitik folgen, dann darf uns das Schiefhängen der sozialen Verhältnisse der Familie nicht verwundern. Und hier kommen wir nicht auf die höchst interessante Studie des Joanneum-Research zu sprechen, wo unterm Strich es für die Familie wenig Unterschied macht, ob das erarbeitete Einkommen 990 oder 1.900 oder gar 3.800 Euro ausmacht – und unterem Strich nämlich wenig übrig bleibt und die Armut sehr leicht eine Bleibe findet. Viel weniger als zum Beispiel bei Kinderlosen, wobei es bemerkenswert ist, dass angeblich medial Tätige bereits zu 60 % kinderlos sind. Wir vom BZÖ sind der Überzeugung, dass diese konkreten Beiträge zum Wohlbefinden der Familie, diese von den betreffenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen erbrachten Dienste, aliquot und sinngleich zu werten sind wie die von Erwachsenen und daher denen beziehungsweise der Familie auch die zustehenden Unterstützungen zukommen sollen. Mit besonderem und ergänzendem Fokus darauf, dass aus den Diensten dieser minderjährigen Kinder und Jugendlichen für deren Entwicklung und insbesondere deren Bildungsgang kein nachhaltiger Nachteil erwächst. Es ist für uns vom BZÖ gleichfalls eine Frage der moralischen Normalität das abgeltungsmäßig aliquot behandelt wissen zu wollen – wie auch eben insbesondere in die Zukunft wirksam werdende Nachteile hintanzuhalten. Das Alter der Kinder liegt bei Pflegebeginn zwischen 8 und 12 Jahren, es sind sowohl Buben als auch Mädchen, wobei der Anteil der Mädchen etwas höher ist. Der Umfang der pflegerischen Hilfen ist unterschiedlich groß, manche helfen wenige Stunden in der Woche, wiederum andere sind die Hauptpflegeperson. Das Spektrum der Hilfen umfasst die gesamte Palette der Aufgaben in der häuslichen Pflege angefangen von Aufräumarbeiten und dem Einkauf über Wäsche waschen und bügeln, Essen kochen bis hin zur Übernahme der kompletten Körperpflege inklusive Unterstützung bei der Ausscheidung. Die Kinder reden kaum darüber, um die Familie zu schützen und auch aus Angst, auseinandergerissen zu werden. Mit Gleichaltrigen wird oft nicht darüber gesprochen, weil "die das nicht verstehen", mit Erwachsenen außerhalb der Familie ebenso nicht und zwar aus Furcht, dass diese dann etwas unternehmen würden, um die pflegebedürftige Person in ein Heim oder die Kinder in eine Pflegefamilie zu bringen. Nicht darüber reden ist eine Strategie der Kinder, um der vorgeblichen „Erwartungs-Normalität“ gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Gemeinderäte folgenden A n t r a g , der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen: Der Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Siegfried Nagl wird aufgefordert, kooperativ mit dem Stadtrat für Jugend und Familie Detlev Eisel-Eiselsberg und der Sozialstadträtin Elke Edlinger ein Maßnahmenpaket zur Erfassung dieser Sachverhalte in der Stadt Graz und in weiterer Folge zwecks Gestaltung und Umsetzung von Hilfe und Unterstützung minderjähriger Kinder und Jugendlicher, die hilfsbedürftige Familienangehörige betreuen und pflegen, zu erarbeiten und dem Grazer Gemeinderat darüber bis längstens April 2010 zu berichten. Seitens des BZÖ stehen wir selbstverständlich und gerne unterstützend zur Verfügung. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Wir haben jetzt alle Anträge durch bis auf die zwei genannten, die die Platzumgestaltung der neuen Mittelschule in St. Andrä betreffen. Wie ich gehört habe, werden wir heute leider keine Kinder auf der Galerie begrüßen können. 22) Sicherheitsproblematik beim Ein- beziehungsweise Ausgang der Neuen Mittelschule St. Andrä zum „Platz der Freiwilligen Schützen“ und Platzumgestaltung GR. Dipl.-Ing. Topf stellt namens der ÖVP, der Grünen und der KPÖ folgenden Antrag: GR. Dipl.-Ing. Topf: Sehr geehrter Herr Stadtrat, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Mag. Strapats auf der Tribüne, Sie sind „alleine“ unter Anführungszeichen, gekommen, die Schülerinnen und Schüler der Neuen Mittelschule haben offensichtlich doch den Weg zu uns heute nicht gefunden. Trotzdem darf ich ganz kurz den Antrag formulieren (Der Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). Hier geht es im Wesentlichen darum, und die Frau Kollegin Haas-Wippel wird das dann ,och präzisieren, darum, dass es um eine Sicherheitsproblematik im Bereich der Neuen Mittelschule St. Andrä geht im Zusammenhang mit dem Platz der Freiwilligen Schützen. Die Schülerinnen und Schüler der Schule haben in einem tollen Projekt, begleitet im Rahmen des Gesundheitsprojektes Graz Bezirk Gries, hier Wünsche geäußert, die eigentlich im Wesentlichen der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler aber auch der Platzumgestaltung dienen sollten. Hier geht es darum, dass ja sehr viele Nationen in dieser Schule beheimatet sind, und die Schülerinnen und Schüler wollen auch ein Zeichen hier, was den Platz betrifft, setzen, nämlich den Platz auch zu einem Platz der Begegnungen machen. Ich darf daher kurz zusammenfassend den gemeinsamen Antrag der ÖVP und der KPÖ und der Grünen hier formulieren: Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle die zuständigen Magistratsabteilungen mit der Prüfung und Vorplanung beauftragen, ob nicht durch eine Umgestaltung der Verkehrsführung und der Parkbereiche des „Platzes der freiwilligen Schützen“ die Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler beim Übergang vom Ein- beziehungsweise Ausgangsbereich der Neuen Mittelschule St. Andrä zum Platz verbessert werden könnte. Eine Vielzahl von Umgestaltungsideen wurden auch geboren, ich darf daher zusammenfassen, ebenso sollten auch die Umgestaltungsideen einer Verwirklichung zugeführt werden, die Frau Kollegin Haas-Wippel wird das noch in zwei/drei Sätzen präzisieren. Dem Gemeinderat soll ein Bericht hierüber ehestmöglich vorgelegt werden (Applaus ÖVP). Motivenbericht nur schriftlich: Im Rahmen des Projektes „Gesunder Bezirk Gries- ein Bezirk zum Wohlfühlen“ wurde bei der Ausstellungseröffnung in der Jugendgalerie des Grazer Rathauses am 03.12.2009 von den Schülerinnen und Schülern der Neuen Mittelschule St. Andrä in mehreren eindringlichen Wortmeldungen und Aufrufen sowie auf eindrucksvoll gestalteten Plakaten und Bildern der Wunsch vorgebracht bzw. dargestellt, dass der “Platz der Freiwilligen Schützen“ umgestaltet werden soll. Dies insbesondere deshalb, weil beim Schulein- beziehungsweise -ausgang im unmittelbaren Bereich der Treppe eine nicht gering befahrene Verkehrsfläche vorhanden ist, die auch als Ausfahrt eines Privatabstellplatzes dient und ebenso als Parkareal benützt wird. Diese Situation führt immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen Pkws und Schülerinnen bzw. Schülern, wobei insbesondere die Jüngsten in hohem Maße gefährdet sind. Als Mindestforderung scheint eine Verkehrsfreihaltung oder eine Sicherheitsbarriere im Bereich des Treppenabsatzes gerechtfertigt. Als zusätzliche Ideen wurden vorgebracht, das vorgelagerte Transformatorenhaus freundlicher und ansehnlicher zu gestalten sowie die grauen Betonpoller von den Schülerinnen und Schülern mit den Flaggensymbolen ihres jeweiligen Herkunftslandes unter fachkundiger Anleitung zu bemalen (zum Beispiel Demontage und Färbelung in den Wirtschaftsbetrieben und Wiederaufstellung). Dadurch wäre der „Platz der Freiwilligen Schützen“ zugleich auch ein Platz der Begegnungen. Dieses Projekt wird vom gesamten Lehrkörper der Neuen Mittelschule St. Andrä unterstützt und begleitet. Namens der im Gemeinderat vertretenen Parteien von ÖVP und KPÖ stelle ich daher den A n t r a g: Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle die zuständigen Magistratsabteilungen mit der Prüfung und Vorplanung beauftragen, ob nicht durch eine Umgestaltung der Verkehrsführung und der Parkbereiche des „Platzes der freiwilligen Schützen“ die Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der Ein- bzw. Ausgangstreppe zum Platz verbessert werden könnte. Ebenso sollten auch die Umgestaltungsideen einer Verwirklichung zugeführt werden. Dem Gemeinderat soll ein Bericht hierüber ehemöglichst vorgelegt werden. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 23) Schulumfeld NMS St. Andrä/Vorschläge der SchülerInnen GRin. Haas-Wippel stellt namens von SPÖ, Grünen, KPÖ und FPÖ folgenden Antrag: GRin. Haas-Wippel: Sehr geehrte Frau Magistra, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Georg Topf hat ja schon ausführlich berichtet. Es geht um ein ganz ein tolles Projekt, ich möchte mich auch ganz, ganz herzlich bedanken. Die Schülerinnen und Schüler der Neuen Mittelschule St. Andrä haben sich viele Gedanken gemacht im Rahmen des Projektes Gesunder Bezirk Gries und sie haben das ja auch sehr deutlich in ihrer Ausstellung auf der Ganggalerie im Rathaus zum Ausdruck gebracht. Es ist wirklich sehenswert, ich darf euch alle einladen, und wenn Schülerinnen und Schüler sich so intensiv auseinandersetzen, verdient es unsere Hochachtung. Und deshalb gibt es einen Antrag von der SPÖ, von den Grünen, von der KPÖ und von den Freiheitlichen, den ich jetzt kurz vorlesen darf. Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher folgenden Antrag: Die zuständigen Magistratsabteilungen mögen beauftragt werden, die im Motivenbericht genannten Vorschläge und Wünsche der SchülerInnen ehebaldigst auf ihre Realisierung zu überprüfen, damit noch vor Schulschluss Ergebnisse vorliegen. Damit sie das dann auch sehen, wie schnell die Politik arbeitet. Stadtrat Riedler wird als Initiator des Projekts „Gesunder Bezirk Gries“ beauftragt, die SchülerInnen über die Ergebnisse dieser Überprüfungen zu informieren. Ich möchte noch einmal ganz herzlich danke sagen und bitte sind Sie so lieb, überbringen Sie den Dank auch an Ihre Schülerinnen und Schüler. Danke (Applaus SPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Auf Initiative von Gesundheitsstadtrat Wolfgang Riedler und des Bezirksrates Gries wurde im Vorjahr das Projekt „Gesunder Bezirk Gries“ gestartet. Und im Rahmen dieses Beteiligungsprogramms machten sich, wie auch eine höchst eindrucksvolle Ausstellung in der Ganggalerie des Rathauses zeigt, die SchülerInnen der NMS St. Andrä Gedanken über das Umfeld ihrer Schule. Und zwar sehr intensive Gedanken, die in einen von den SchülerInnen an den Gemeinderat gerichteten Antrag mündeten, den ich gerne auszugsweise präsentieren möchte: „Wenn man auf den Platz der Freiwilligen Schützen kommt, kann man gar nicht glauben, dass das Gebäude dahinter eine Schule ist – nämlich unsere Schule, die NMS St. Andrä und die Volksschule St. Andrä. In den zugeparkten Vorplatz der Schule mündet eine Ausfahrt aus einem gebührenpflichtigen Parkplatz mit ca. 70 Stellplätzen. Direkt neben den Stufen zum Schultor brausen die Autos vorbei, auch 30 km/h sind schon zu schnell. Die hässlichen Abfallbehälter quellen über, auch das Transformatorhäuschen ist wirklich keine Zier für den Schulvorplatz. Und wer will sich hier schon auf die phantasielos gestalteten Bänke setzen? Auch die Feuerwehr hat hier nicht die Möglichkeit zuzufahren, weil der Platz verparkt ist. Namens der SchülerInnen, der Eltern, der Direktion, der LehrerInnen und allen, die in unserem Schulhaus ein- und ausgehen, stellen wir folgende A n t r ä g e : Der Platz der Freiwilligen Schützen soll ein Platz der Begegnungen mit Nachbarn, Freunden und fremden Kulturen, also mit allen MitbürgerInnen, werden. Die SchülerInnen wollen sich sehr gerne an der Neugestaltung des Schulvorplatzes beteiligen. Die Ideen dazu wurden bereits im Projekt „Gesunder Bezirk Gries“ ausgearbeitet und in der Jugendgalerie im Grazer Rathaus vorgestellt. Wir, die SchülerInnen der 4A, beantragen: 1. Der Schulvorplatz soll autofrei werden, die Ausfahrt des Privatparkplatzes soll nicht über ihn führen und verlegt werden. 2. Der Platz soll optimal begrünt und einladend gestaltet werden. 3. Die Poller zur Feuerbachgasse sollen farblich so gestaltet werden, dass sie ein Hinweis auf die Multikulturalität des Bezirkes sind. 4. Die Namenstafel „Platz der Freiwilligen Schützen“ soll durch die Zusatztafel „Platz der Begegnungen“ ergänzt werden. Dies soll eine Aufforderung zu Interesse für einander, Respekt voreinander und Verständnis sein. Der Platz soll Gelegenheit geben, durch Zusammenarbeit miteinander Freundschaften zu knüpfen. Soweit der Antrag der SchülerInnen. Wenn junge Menschen derart intensiv und engagiert sich Gedanken machen, haben sie auch ein Recht darauf, ernst genommen zu werden, einen Anspruch darauf, dass man sich mit ihren Vorschlägen und Ideen ernsthaft auseinandersetzt. Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher folgenden A n t r a g : 1. Die zuständigen Magistratsabteilungen mögen beauftragt werden, die im Motivenbericht genannten Vorschläge und Wünsche der SchülerInnen ehebaldigst auf ihre Realisierbarkeit zu überprüfen, damit noch vor Schulschluss Ergebnisse vorliegen. 2. Stadtrat Riedler wird als Initiator des Projekts „Gesunder Bezirk Gries“ beauftragt, die SchülerInnen über die Ergebnisse dieser Überprüfungen zu informieren. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Der Vorsitzende, Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h , schließt die Sitzung des Gemeinderates um 18.30 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeisterstellvertreterin Lisa Rücker Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Der Schriftführer: Der Schriftprüfer: Wolfgang Polz GR. Stefan Schneider Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb 8 1 Gemeinderatssitzung vom 21. Jänner 2010